Feuerwehrfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: TED67/2022-006144
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ihlow, Ostfriesland
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26632
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ihlow.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrfahrzeug
Lieferung eines Tanklöschfahrzeugaufbaues mit Gruppenkabine in Anlehnung DIN 14350 Teil 21 passend zu MAN Fahrgestell TGM 18.320 4x4 BB CH, L38DAA03, Radstand 4200 mm
Ihlow (Ostfriesland)
Lieferung eines Tanklöschfahrzeugaufbaues mit Gruppenkabine in Anlehnung DIN 14350 Teil 21 passend zu MAN Fahrgestell TGM 18.320 4x4 BB CH, L38DAA03, Radstand 4200 mm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schlingmann112.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.