Logistik Klärschlamm Referenznummer der Bekanntmachung: KBN Log KS 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbn-nordhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Logistik Klärschlamm
Abtransport von ca. 5.000 Tonnen pro Jahr entwässerten Klärschlamms (TS-Anteil 25 % - 29 %)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abtransport von ca. 5.000 Tonnen pro Jahr Klärschlamm, des auf der Klärschlamm-Polderanlage des Auftraggebers (AG) (Brookweg, 48527 Nordhorn) entwässerten Schlamms (TS-Anteil 25 % bis 29 %) zur Entsorgungsanlage Betrem GmbH, Sturmshof 20, 46238 Bottrop bzw. Innovatherm GmbH, Frydagstr. 47, 44536 Lünen. Die vom Auftragnehmer (AN) zu erbringende Leistung beinhaltet darüber hinaus die
Nachweisführung und Verbleibsdokumentation. Die Beladung der Transportfahrzeuge erfolgt durch den AG.
Bei Überschreitung der Angebotssumme von > 25 % des vom Auftraggeber angesetzten Schätzwertes in Höhe von 240.000 € (ohne MwSt.), behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das Vergabeverfahren wg. Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
s. Vergabeunterlagen (03 - KBN - Klaerschlammlogistik 2023 - Besondere Vertragsbedingungen.pdf / dort § 6, Ziffer 6.1)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben für die Abgabe ihres Angebotes den vom Auftraggeber bereitgestellten Vordruck "Preisangebot Transport von
Klärschlamm", welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist (s. hierzu Datei 05 - KBN - Klaerschlammlogistik 2023 - Angebot mit Anlagen)
zwingend zu verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.