Innenbewachung des Städtischen Museums Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 0413_11 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innenbewachung des Städtischen Museums Braunschweig
Innenbewachung der Objekte Haus am Löwenwall sowie Altstadtrathaus des Städtischen Museums Braunschweig
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Städtische Museum Braunschweig schreibt die Vergabe an einen Bewachungsdienstleister zur Innenbewachung des Städtischen Museums Braunschweig, für die Objekte: Haus am Löwenwall, Steintorwall 14 und Altstadtrathaus, Altstadtmarkt 7 in Braunschweig, aus.Es handelt sich um die Bewachung der Ausstellungsräumlichkeiten innerhalb der regulären Öffnungszeiten sowie für flexibel terminierte Abendveranstaltungen. Die Anzahl der Bewachungskräfte ist abhängig von den monatlichen Anforderungen der AG, die bedingt durch die Lage der Corona Pandemie, Sonderausstellungen, Veranstaltungen, urlaubs- und krankheitsbedingte Abwesenheiten städtischer Aufsichtskräfte etc. zwischen minimal 2 und maximal 8 Bewachungskräften, im Regelfall ist von 4 Kräften auszugehen. Die Sicherheitskräfte werden insbesondere damit betraut, die Objekte nach innen und außen zu bewachen. Dazu gehören u. a.: Schutz der ausgestellten Museumsobjekte sowie des Gebäudes, Übernahme der Kassentätigkeit, Unterstützung bzw. Sicherstellung des Brandschutzes im Sinne der Hausordnung, Schlichtung von Streitigkeiten sowie aktive deeskalierende Einflussnahme zur Abwendung von Konfliktsituationen, Hinweisgaben bei Verstößen und angemessenes Einschreiten bei Auseinandersetzungen, ggf. unter Hinzuziehung der Polizei, Verweigerung des Zutritts der Objekte bei bestehenden Hausverboten, in kritischen Situationen eine Entscheidung über den Einsatz von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst etc. treffen, d.h. ggf. auch Ruf eines Rettungswagens für erkrankte Besucher:innen. Die Sicherheitskräfte haben sich bei jedem Polizeieinsatz bei den Einsatzkräften zu melden und ggf. deren Anweisungen Folge zu leisten, Einhaltung der Hausordnung sicherstellen. Der AN ist verantwortlich für die Einhaltung gültiger Unfallverhütungsvorschriften sowie berufsgenossenschaftlicher Vorschriften bei der Durchführung der Arbeiten. Dies gilt auch für Vorschriften zur Verhütung von Bränden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60488
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.