BE_Diesel_2022_ZUschlag Referenznummer der Bekanntmachung: BE_Rahmenvertrag_Lieferung Dieselkraftstoff_2022_Zuschlag
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bentheimer-eisenbahn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BE_Diesel_2022_ZUschlag
Lieferung von Dieselkraftstoff, EN 590/DIN 51628,10 ppm, maximaler Schwefelgehalt: 0,001%, gem. Sicherheitsdatenblatt 91/155/EWG, Biokraftstoff-Beimischung gem. Bioquotenverordnung, zugelassen wird nur Raffinerieware, Tanklagerware wird ausgeschlossen. Darzustellen ist vom Bieter im Angebot, aus welcher Raffinerie er den Dieselkraftstoff bezieht. Liefermenge ca. 2 Mio Liter jährlich je nach Bedarf, Mindestabnahmen werden nicht zugesagt.
Bentheimer Eisenbahn AG Otto-Hahn-Straße 1 48529 Nordhorn Weiterer Standort: Bahnhof Nord, 48455 Bad Bentheim
Die angegebenen Jahresmengen im Jahr 2021 betrugen am Standort Nordhorn rund 1,7 Mio. Liter, am Standortbad Bentheim rund 300.000 Liter. Auf Basis dieser Erfahrungswerte wird ein Jahresvolumen von rund 2 Mio. EUR ausgeschrieben, das zu 25 % nach oben oder unten abweichen kann. Erfahrungsgemäß schwankt der Verbrauch.
Der Gesamtauftragswert kann bis zu 4,5 Mio EUR betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Dieselbelieferung 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzbergen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 48499
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHS663K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]