Medienkanal Neubau Ost SKBS Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-09-S2-Infra-MK-NO
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medienkanal Neubau Ost SKBS
Herstellung Medienkanal; Abmessungen des Kanals betragen in der Breite zwischen 2,65 m bis 3,10 m
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der begehbare unterirdische Medienkanal ist in Stahlbetonbauweise auszuführen.
Die Sohle des Medienkanals soll in Ortbeton erstellt werden. Wände und Decken
werden als U-förmiges Vollfertigteil geplant. Die Abmessungen des Kanals betragen
in der Breite zwischen 2,65 m bis 3,10 m. Die Höhe beträgt über die gesamte Länge
2,50 m. Im Grundriss weist das Bauwerk einen S-förmigen Verlauf auf (s. Abbildung
3). Auf beiden Seiten des Medienkanals sind Einstiegsöffnungen mit lichten Maßen
von mindestens 80 cm x 160 cm vorgesehen. Die detaillierte Beschreibung des Bau-
werkes (Statische Berechnung) liegt den Unterlagen bei: „S2Infra_220815_M+P_Sta-
tik-Medienkanal“.
Die Aufteilung des Medienkanals in Fertigteile obliegt der ausführenden Baufirma.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.