Realschule Aurich, Neubau Fachunterrichtsräume - Fachplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FD14-2022-01VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]
Fax: +0[gelöscht]02
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realschule Aurich, Neubau Fachunterrichtsräume - Fachplanungsleistungen
Für die Realschule Aurich wird ein Solitärbau mit folgenden Fachunterrichtsräumen geplant:
- zwei PC-Räume,
- zwei Kunsträume,
- zwei Technikräume,
- ein Biologieraum und ein Naturwissenschaftsraum
inkl. Serverraum, Kunstlager, Gruppenraum und WC-Anlagen.
Im Rahmen dieser Maßnahme sollen die folgenden Planungsleistungen vergeben werden:
- Fachplanung Architektur: Planungsleistungen für die Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 34 ff. HOAI 2021 für die Leistungsphasen 4 bis 9
- Fachplanung Tragwerksplanung und Wärmeschutz: Planungsleistungen für Tragwerksplanung gemäß §§ 51 ff. HOAI 2021 und für die Wärmeschutz und Energiebilanzierung für die Leistungsphasen 1 bis 6 bzw. 7
- Fachplanung technische Ausrüstung ELT: Planungsleistungen gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 Technische Ausrüstung ELT (Elektro-Anlagengruppen 4-6+8) für die Leistungsphasen 1 bis 9
- Fachplanung technische Ausrüstung HLS: Planungsleistungen gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 Technische Ausrüstung HLS (Heizung/Lüftung/Sanitär - Anlagengruppen 1-3 & 7+8) für die Leistungsphasen 1 bis 9
Fachplanung Architektur
Realschule Aurich Esenser Straße 36 26603 Aurich
Planungsleistungen für die Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 34 ff. HOAI 2021 für die Leistungsphasen 4 bis 9.
Der Entwurf wurde bereits vom Gebäudemanagement der Stadt Aurich erstellt, daher beginnt die zu erbringende Leistung mit der Erstellung der Bauantragsunterlagen.
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Realschule Aurich Esenser Straße 36 26603 Aurich
Planungsleistungen gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 Technische Ausrüstung ELT (Elektro - Anlagengruppe 4 - 6 + 8) für die Leistungsphasen 1 bis 9
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Realschule Aurich Esenser Straße 36 26603 Aurich
Planungsleistungen gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 Technische Ausrüstung HLS (Heizung/Lüftung/Sanitär - Anlagengruppen 1-3 & 7+8) für die Leistungsphasen 1 bis 9
Fachplanung Tragwerksplanung und Wärmeschutz
Realschule Aurich Esenser Straße 36 26603 Aurich
Planungsleistung für Tragwerksplanung gemäß §§ 51 ff. HOAI 2021 und für Wärmeschutz und Energiebilanzierung für die Leistungsphasen 1 bis 6 bzw. 7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für das Angebot sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden
- mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, II OG, Zimmer 209, 26603 Aurich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber hält sich eine losweise Vergabe vor. Angebote können für alle Lose abgegeben werden. Eine Verpflichtung für jedes Los ein Angebot abzugeben besteht nicht. Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot zu einem Los.
Angebote sind in elektronischer Form über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen einzureichen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUDAE1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.