Weiterentwicklung und Pflege des Fachverfahrens EUREKA-WINSOLVENZ / EUREKA-WINSOLVENZ-Res - Bekanntmachung Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 5470 ZIB-E 31/4 (97/2021)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mj.niedersachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justizministerium.hessen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://jm.rlp.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mj.sachsen-anhalt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bremen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung und Pflege des Fachverfahrens EUREKA-WINSOLVENZ / EUREKA-WINSOLVENZ-Res - Bekanntmachung Auftrag
Gegenstand der Vergabe ist die Weiterentwicklung und Pflege (inkl. Support) der Justizfachanwendungen EUREKA-WINSOLVENZ zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs der Amtsgerichte - Insolvenzgerichte - und EUREKA-WINSOLVENZ-Res für die Amtsgerichte - Restrukturierungsgerichte - für drei Jahre mit einer dreimaligen jeweils einjährigen Verlängerungsoption. Zu diesem Zweck wird die Weiterentwicklung und Pflege des EuWin-Verfahrens als Rahmenvertrag zum Abruf von einzelnen Werk- und Dienstleistungen ausgeschrieben
Gegenwärtig kann noch nicht abschließend eingeschätzt werden, welche Entwicklungen mit dem z. Zt. noch laufenden Vertragsverhältnis zu einem vollständigen Abschluss gebracht werden müssen, weil dies maßgeblich auch von externen Faktoren abhängig ist. Weitere Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Nach einem Beschluss des E-Justice-Rates entwickeln die 16 Bundesländer gegenwärtig ein gemeinsames Fachverfahren (Programm GeFa). EUREKA-Winsolvenz soll zu gegebener Zeit durch die Software GeFa abgelöst werden. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan des Programms GeFa ist davon auszugehen, dass die Programmentwicklung für den Bereich der Insolvenzsachen voraussichtlich Ende Jahr 2025 abgeschlossen wird. Daran schließt sich eine voraussichtlich zwei- bis dreijährige Pilotierungs- und Einführungsphase in den EuWin-Ländern an, die im 3. Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnen wird.
Der Beginn der Rahmenvereinbarung ist für den 01.01.2023 vorgesehen.
Die Höchstgrenze des Auftragsvolumens beträgt [Betrag gelöscht] Euro ohne MWSt.
Niedersächsische Justizministerium Am Waterlooplatz 1 30169 Hannover Die Leistung ist an Standorten der niedersächsischen Justiz und bundesweit zu erbringen.
Gegenstand der Vergabe ist die Weiterentwicklung und Pflege (inkl. Support) der Justizfachanwendungen EUREKA-WINSOLVENZ zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs der Amtsgerichte - Insolvenzgerichte - und EUREKA-WINSOLVENZ-Res für die Amtsgerichte - Restrukturierungsgerichte - für drei Jahre mit einer dreimaligen jeweils einjährigen Verlängerungsoption. Zu diesem Zweck wird die Weiterentwicklung und Pflege des EuWin-Verfahrens als Rahmenvertrag zum Abruf von einzelnen Werk- und Dienstleistungen ausgeschrieben.
Gegenwärtig kann noch nicht abschließend eingeschätzt werden, welche Entwicklungen mit dem z. Zt. noch laufenden Vertragsverhältnis zu einem vollständigen Abschluss gebracht werden müssen, weil dies maßgeblich auch von externen Faktoren abhängig ist. Weitere Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Nach einem Beschluss des E-Justice-Rates entwickeln die 16 Bundesländer gegenwärtig ein gemeinsames Fachverfahren (Programm GeFa). EUREKA-Winsolvenz soll zu gegebener Zeit durch die Software GeFa abgelöst werden. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan des Programms GeFa ist davon auszugehen, dass die Programmentwicklung für den Bereich der Insolvenzsachen voraussichtlich Ende Jahr 2025 abgeschlossen wird. Daran schließt sich eine voraussichtlich zwei- bis dreijährige Pilotierungs- und Einführungsphase in den EuWin-Ländern an, die im 3. Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnen wird.
Der Beginn der Rahmenvereinbarung ist für den 01.01.2023 vorgesehen.
Verlängerungsoption (dreimalig um jeweils 1 Jahr)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76135
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.stp-online.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDBDA0U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zu beachten ist § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB (Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist) bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]