Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Landkreises Peine gem. TV-Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 12-03-2022/003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Landkreises Peine gem. TV-Fahrradleasing
Der Landkreis Peine möchte mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung zur
Einrichtung eines Dienstrad-Leasing Angebots für seine tariflich Beschäftigten abschließen. Mit der Einführung dieses Angebots möchte der Landkreis Peine seinen Beitrag zu einer nachhaltigeren Mobilität und dem Klimaschutz leisten und sein Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements erweitern. Um eine möglichst breite Inanspruchnahme zu erreichen, bedarf es hierfür eines gegenüber dem Barkauf wirtschaftlich attraktiven Modells mit unkomplizierten Verwaltungsabläufen.
Der Landkreis Peine schließt hierfür auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung die jeweiligen Einzel-Leasingverträge für die Beschäftigten mit dem Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber vereinbart entsprechende Nutzungs- und Überlassungsverträge mit den Rechten und Pflichten der Beschäftigten und regelt die Gehaltsumwandlung. Leasingnehmer wird der Landkreis Peine. Der Landkreis Peine ist dabei an die Vorgaben des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 gebunden.
Die geschätzten Jahresbedarfe können zurzeit noch nicht konkretisiert werden, da für den Landkreis Peine für die vorliegende Dienstleistung noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Es wird geschätzt, dass etwa 100 Beschäftige ein grundsätzliches Interesse (unverbindlich) an einem Fahrrad-Leasing haben.
Der Landkreis Peine möchte mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung zur
Einrichtung eines Dienstrad-Leasing Angebots für seine tariflich Beschäftigten abschließen. Mit der Einführung dieses Angebots möchte der Landkreis Peine seinen Beitrag zu einer nachhaltigeren Mobilität und dem Klimaschutz leisten und sein Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements erweitern. Um eine möglichst breite Inanspruchnahme zu erreichen, bedarf es hierfür eines gegenüber dem Barkauf wirtschaftlich attraktiven Modells mit unkomplizierten Verwaltungsabläufen.
Der Landkreis Peine schließt hierfür auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung die jeweiligen Einzel-Leasingverträge für die Beschäftigten mit dem Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber vereinbart entsprechende Nutzungs- und Überlassungsverträge mit den Rechten und Pflichten der Beschäftigten und regelt die Gehaltsumwandlung. Leasingnehmer wird der Landkreis Peine. Der Landkreis Peine ist dabei an die Vorgaben des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 gebunden.
Die geschätzten Jahresbedarfe können zurzeit noch nicht konkretisiert werden, da für den Landkreis Peine für die vorliegende Dienstleistung noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Es wird geschätzt, dass etwa 100 Beschäftige ein grundsätzliches Interesse (unverbindlich) an einem Fahrrad-Leasing haben.
Der Vertrag beginnt vier Wochen nach dem Zuschlagsschreiben.
Der Vertrag wird für die Dauer von zwölf Monaten geschlossen und verlängert sich stillschweigend maximal 3-Mal um zwölf Monate, wenn keine Vertragspartei drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
- der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist,
- der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen,
- der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)einzureichen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Auf Verlangen des Auftraggebers sind diesbezügliche Nachweise vorzulegen,
- der Bieter seinen Mitarbeitern die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, bezahlt
- der Bieter in einer evtl. tariflosen Zeit mindestens den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiter bezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde,
- über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
- der Bieter sich nicht in Liquidation befindet.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Ggf. weitere Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
- der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
- im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
- der Bieter den weiteren gesetzlichen Verpflichtungen bislang nachgekommen ist und eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann.
Ggf. weitere Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Peine, Zentrale Vergabestelle, Werner-Nordmeyer-Straße 19a, 31226 Peine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.