Transport und Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKS-80-2022-0013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21682
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-stade.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen
Transport und Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen
Abfallwirtschaftszentrum Stade-Süd (AWZ), Klarenstrecker Damm 50, 21684 Stade, und Abfallwirtschaftszentrum Buxtehude-Ardestorf, Ardestorf 15a, 21629 Neu Wulmstorf (Schnittstellen)
Transport und Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen für die Zeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025: Behältergestellung, Transport der Behälter von den Sammelstellen der Abfallwirtschaftszentren (AWZ) Stade und Buxtehude-Ardestorf zu den Entsorgungsanlagen/dem Zwischenlager und zurück, Entsorgung des Abfalls sowie Beauftragung eines Gefahrgutbeauftragten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport und Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.