ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG - Leasing und Durchführung von Services für Minibusse Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6J66CA
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uestra.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG - Leasing und Durchführung von Services für Minibusse
Mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen gehört die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, nachfolgend ÜSTRA genannt, zur Spitzengruppe der deutschen Nahverkehrsunternehmen. Mit knapp 172 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie das leistungsstärkste Dienstleistungsunternehmen für Nahverkehr in Niedersachsen.
Mit über 41 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und rund 2.000 Beschäftigten befördert die ÜSTRA ihre Fahrgäste in Hannovers Innenstadt tagsüber im 10-Minuten-Takt. Sie kooperiert im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) mit den Verkehrsunternehmen regiobus Hannover GmbH, DB Regio AG, metronom Eisenbahngesellschaft mbH, Regionalverkehre Start Deutschland GmbH start Niedersachsen Mitte, WestfalenBahn GmbH und erixx GmbH sowie Transdev Hannover GmbH. Die Region Hannover als Aufgabenträger des Nahverkehrs koordiniert im GVH ein abgestimmtes Verkehrsnetz und ein einheitliches Tarifsystem.
ÜSTRA plant für das Jahr 2023 die Beschaffung von 20 serienreifen Minibussen (bis zu 32 Fahrgästen/Minibus) für den Einsatz in ihrem außerstädtischen Projekt "Sprinti". Die Beschaffung erfolgt als Leasing inkl. Komplett-Service-Paket (Wartung, Instandhaltung, Ersatzfahrzeug-Bereitstellung) mit einer Leasingdauer von 14 Monaten (geplante Projektdauer). Die Laufleistung beträgt 100.000,00 km /Jahr.Die Lieferung hat bis zum 01.11.2023 zu erfolgen (geplanter Betriebsbeginn = 10.12.2023).
Es werden folgende Optionen vereinbart:
- Option der Verlängerung Leasing ab dem 15. Monat bis zum 26. Monat
- Option der Verlängerung Leasing ab dem 27. Monat bis zum 38. Monat
Es werden folgende Optionen vereinbart:
- Option über die Beschaffung von bis zu 5 weiteren Minibussen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Verordnung (EU) 2022/576
1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/ Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Angabe der Mitarbeiteranzahl
Es ist das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren (ab 01.01.2019) Beschäftigten im auftragsrelevanten Bereich (Busse) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gegliedert in technische Fachkräfte und kaufmännische. Fachkräfte und Gesamtzahl anzugeben vorzulegen.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft und für die Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
2.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers
Vorlage eines Erfahrungsnachweises des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2017). Es müssen mindestens drei und maximal neun Referenzen von unterschiedlichen Auftraggebern im Sinne des § 98 GWB im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) über die Lieferung von mindestens 10 Minibussen (je Einzelauftrag; mit einer Verfügbarkeit von mindestens 90%) je Referenz innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2017) benannt werden. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Projektbezeichnung
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Kurze Beschreibung des Projekts
- Anzahl der gelieferten Minibusse
- Verfügbarkeit der Fahrzeuge (Auf Verlangen ist ein aussagekräftiger Nachweis über die Verfügbarkeit vorzulegen)
- Leistungszeitraum
- Referenzschreiben des Auftraggebers (nicht zwingend)
2.3 Anzahl der im EWR ausgelieferten Fahrzeuge
Die Bewerber müssen Angaben über die jährlich von ihnen ausgelieferten Fahrzeuge machen. Bewertet wird die durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgelieferte Anzahl an Minibussen für den ÖPNV unabhängig von der Antriebsart. Diese muss durchschnittlich mindestens 50 pro Geschäftsjahr betragen.
2.4 Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar
Nachweis, dass die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen durch Vorlage eines Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
2.5 Umweltmanagement gemäß DIN EN ISO 14001 oder vergleichbar
Nachweis, dass die Anforderungen der DIN EN ISO 14001 oder vergleichbar erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen durch Vorlage eines Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
2.6 Erklärung zu Vertragssprache
Erklärung, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift:
- bei allen Kundenkorrespondenzen mit der ÜSTRA,
- bei Konzepten, Beratungen, Schulungen, Dokumentationen, Handbüchern, Betriebsanleitungen, Softwareanwendungen
- und bei Einsatz von eigenen Service-Kräften sowie bei Einsatz von Service-Kräften von Nachunternehmern gegenüber der ÜSTRA verwendet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J66CA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.