Stadt Garbsen - Quartierszentrum Berenbostel-Kronsberg - Technische Gebäudeausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: QBK-68/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.garbsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Garbsen - Quartierszentrum Berenbostel-Kronsberg - Technische Gebäudeausrüstung
Im Sanierungsgebiet Berenbostel-Kronsberg der Stadt Garbsen (Städtebauförderung, Programm "Sozialer Zusammenhalt") soll ein Quartierszentrum geschaffen werden.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung (HOAI § 55 HOAI).
Im Sanierungsgebiet Berenbostel-Kronsberg der Stadt Garbsen (Städtebauförderung, Programm "Sozialer Zusammenhalt") soll ein Quartierszentrum geschaffen werden.
Ziel der Stadt Garbsen ist es, in einem kooperativ ausgerichteten Prozess, die Planung des Quartierszentrums einschl. der Begleitung der baulichen Umsetzung zu entwickeln. Die Planung bildet weiterhin die Grundlage für die Bauleitplanung des Areals, welche parallel durch die Stadt Garbsen erfolgt.
Die Aufgabe umfasst die Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur architektonischen Umsetzung des Quartierszentrums sowie die freiraumplanerische Gestaltung des angrenzenden Umfeldes für das neue Quartierszentrum im Sanierungsgebiet.
Das Quartierszentrum ist eines der Schlüsselprojekte im Rahmen der städtebaulichen Sanierung des Quartiers. Es soll zum einen das Haus der Jugend (Jugendzentrum), das Sozialprojekt Neuland (Gemeinwesenarbeit) und das Büro des Quartiersmanagements (Begleitung Sanierungsprozess) beherbergen, zum anderen sollen stadtteilbezogene Nutzungen und Initiativen hier ihren Anknüpfungspunkt finden (quartiersoffene Nutzung).
Eine Herausforderung der funktionalen Gestaltung besteht in der Kombination von Jugendzentrum und quartiersoffener Nutzung: Teilweise sollten diese Nutzungen deutlich räumlich getrennt werden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppen gerecht zu werden. In anderen Teilbereichen ist eine gemeinsame oder wechselnde Nutzung erstrebenswert, um die Raumpotenziale optimal zu nutzen. Ähnliche Anforderungen stellen sich an den das Gebäude zukünftig umgebenden Freiraum.
Am Quartierszentrum Kronsberg sind grundsätzlich zwei unterschiedliche Freiräume zu betrachten.
Einerseits ist der öffentliche Raum vor dem Quartierszentrum qualitätsvoll zu gestalten. Dieser fungiert heute und auch zukünftig als wichtige Nord-Süd-Wegeachse. Einzubinden sind hier vielfältige Aufenthaltsbereiche für verschiedene Generationen und Kulturkreise. Bezugnehmend auf das Quartierszentrum ist ferner ein öffentlich zugänglicher Platz mit Angeboten für Jugendliche zu schaffen. Die Gestaltsprache soll mit dem angrenzenden Franziskusweg bzw. dem Platz an der Wilhelm-Reime-Straße (Fertigstellung Sommer 2023) korrespondieren (s. Anlagen).
Der zweite Themenschwerpunkt umfasst den Raum, der dem Baukörper unmittelbar zugeordnet sein wird und der einen halböffentlichen, von außen nicht einsehbaren Freiraum bildet. Hier besteht die zentrale Aufgabe einen Spiel-/Sport-/ Aufenthaltsbereich für Jugendliche zu schaffen.
Neben den vorgenannten Maßnahmen wird darüber hinaus erwartet, dass am bzw. auf dem Baukörper geeignete Begrünungsmaßnahmen vorgeschlagen werden, die zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen/ der Erhitzung des Baukörpers entgegenwirken und zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Ein Retentionsgründach ist anzustreben.
Der Erhalt bestehender Grünstrukturen und insbesondere der Bäume wird vorausgesetzt.
Aufgrund der Umsetzung des Projekts im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" ist während des Prozesses ein besonderes Augenmerk auf die Einbindung und Beteiligung der Bewohnerschaft zu legen. Der Beteiligungsprozess wird von Seiten der Stadt Garbsen organisiert und durch ein extern beauftragtes Büro durchgeführt. Eine fachliche Kooperation (u.a. Input zu Inhalten; Teilnahme an Beteiligungsterminen; Einbindung gewonnener Erkenntnisse in die Planung) des Auftragnehmers wird hierbei vorausgesetzt.
In Hinblick auf das begrenzte Budget zur baulichen Umsetzung sind funktionale Lösungen gefragt, die Flächen intelligent und synergetisch nutzen, um die Gesamtbaufläche zu minimieren und dennoch der Vielfältigkeit der Ansprüche gerecht zu werden.
Auf der ersten Stufe des Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb) haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs einen Teilnahmeantrag abzugeben. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge werden diese geprüft und auf der Grundlage einer Bewertungsmatrix bewertet (zu den Kriterien siehe nachstehenden Abschnitt III.). Zur Angebotsabgabe werden - eine entsprechende Anzahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt - mindestens 3, höchstens aber die vier (4) Bewerber mit den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erzielten höchsten Gesamteignungspunktzahlen aufgefordert. Für den Fall, dass auf Platz 4 mehrere Bewerber mit der gleichen Gesamteignungspunktzahl liegen, behält sich der Auftraggeber vor, die Maximalzahl von vier (4) zu erhöhen oder durch Losentscheid einen Bieter aus dem Kreis der gleichplatzierten Bewerber auszuwählen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI § 55 HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Fall des Abrufs verpflichtet, die Leistung, gegebenenfalls auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A)
Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche nachfolgend unter diesem Abschnitt III.1.1, dem Abschnitt III.1.2 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und Abschnitt III.1.3 "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerbergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag das entsprechende Formblatt vorzulegen. Im Fall einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Erklärungen und Nachweise jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu erbringen. Beabsichtigt ein Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im Angebot unter Verwendung des entsprechenden Formblatts anzugeben. Die Namen der Nachunternehmer sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer hat der Bieter erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
B)
Die Eignungsanforderungen im Einzelnen:
1) Abgabe eines Teilnahmeantrags mit den dortigen Angaben und Erklärungen sowie Nachweisen betreffend:
1.1) Bewerber / der Bewerber-/Bietergemeinschaft
1.2) Nachunternehmeneinsatz
1.3) Eignungsleihe
1.4) Haftpflichtversicherung
1.5) Netto-Gesamtumsatz
1.6) Netto-Gesamtumsatz, soweit dieser den Auftragsgegenstand betrifft
1.7) durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte und technischen Fachkräfte
1.8) Studien- und Ausbildungsnachweise für den /die Inhaber oder Führungskräfte
1.9) Referenzen
1.10) Einverständniserklärung betreffend Entschädigung, externe Unterstützung des Auftraggebers, Vertraulichkeit, Sprachenregelung,Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Erklärung zu § 165 GWB, Verwendung der Vergabeunterlagen, Tariftreue und Mindestlohn, Ausschluss bei Täuschung.
2) Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß den nachfolgenden Abschnitten III.1.2 und III.1.3
3) Weitere Einzelheiten und Erklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument Bewertungsmatrix Eignung
C)
Die Mindeststandards stellen Ausschlusskriterien dar und müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss. Die übrigen Eignungskriterien stellen Bewertungskriterien dar und werden nach einem Punktesystem mit einer Skala 1 bis 12 Punkte bewertet. Einzelheiten finden sich im Dokument Bewertungsmatrix Eignung.
D)
Hinweis zur Form der Eigenerklärungen:
Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Der Vordruck des Teilnahmeantrags und die weiteren vom Auftraggeber für die Abgabe von Eigenerklärungen zur Verfügung gestellten Vordrucke sind zu verwenden. Unbeschadet anderslautender Hinweise in den Vergabeunterlagen haben Bewerber- / Bietergemeinschaften die Erklärungen und Nachweise zur Eigung für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. entsprechend gilt dies bei der Einbindung von Nachunternehmern.
Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Angabe Art des Kriteriums / Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)
1.
Netto-Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Gewichtung 15% / Punktevergabe:
- > [Betrag gelöscht] EUR = 12 Punkte,
- > [Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR = 8 Punkte,
- > [Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte)
2.
Netto-Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Gewichtung 15% / Punktevergabe:
- > [Betrag gelöscht] EUR = 12 Punkte,
- > [Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR = 8 Punkte,
- > 150.000 - [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte)
1.
Netto-Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in Höhe von EUR 150.000 im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
2.
Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung:
- EUR 5 Mio. für Personenschäden
- EUR 5 Mio. für sonstige Schäden
- Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr
Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)
1.
Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):
Referenzobjekt für Technische Gebäudeausrüstung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
(Gewichtung 25% / Punktevergabe:
1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand
- Gemeindezentren / Stadtteilzentren / Jugendzentren = 3 Punkte
- Bildungsbau / Verwaltungsgebäude = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt
1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers
- Kommune = 3 Punkte
- Land / Bund / Glaubensgemeinschaft = 2 Punkte
- privater Auftraggeber = 1 Punkt
1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten
- > 10 Mio. EUR = 3 Punkte
- = / > 5 Mio EUR = 2 Punkte
- < 5 Mio. EUR = 1 Punkt
1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen
- Projektstufen 1 bis 8 = 3 Punkte
- Projektstufen 1 bis 4 = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt)
2.
Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):
Referenzobjekt für Technische Gebäudeausrüstung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
(Gewichtung 25% / Punktevergabe:
1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand
- Gemeindezentren / Stadtteilzentren / Jugendzentren= 3 Punkte
- Bildungsbau / Verwaltungsgebäude = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt
1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers
- Kommune = 3 Punkte
- Land / Bund / Glaubensgemeinschaft = 2 Punkte
- privater Auftraggeber = 1 Punkt
1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten
- > 10 Mio. EUR = 3 Punkte
- = / > 5 Mio EUR = 2 Punkte
- < 5 Mio. EUR = 1 Punkt
1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen
- Projektstufen 1 bis 8 = 3 Punkte
- Projektstufen 1 bis 4 = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt)
3.
Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten
(Gewichtung 20% / Punktevergabe:
- > 10 = 12 Punkte
- 5 - 10 = 8 Punkte
- 2 - 5 = 4 Punkte
1.
Referenzprojekt:
Ein (1) vergleichbares Referenzobjekt für Technische Gebäudeausrüstung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
Vergleichbar sind nur folgende Referenzprojekte:
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungserbringung für den öffentlichen Auftraggeber
- Abnahme des Bauvorhabens nach dem 01.01.2015 und Übergabe an den Nutzer
- Leistung vollständig abgeschlossen zum Zeitpunkt der Bewerbung
2.
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
3.
Studien- und Ausbildungsnachweise für den/die Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
Architekten (für Niedersachsen: §§ 5-12 NArchtG) und Ingenieure (für Niedersachsen: §§ 7-9 NIngG). Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen des Bewerbers ist mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder ein sonstiger vergleichbarer Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4B666N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die First nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am TAg nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.