KFZ DL PA Referenznummer der Bekanntmachung: 13.2 - 497/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]80
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
KFZ DL PA
Gegenstand dieses Auftrages ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen / Ersatzteillieferungen) privater Kraft-fahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch die Polizeiakademie Niedersach-sen für ihre Kraftfahrzeuge an verschiedenen Standorten.
Der Fuhrpark umfasst folgende Hersteller: Mercedes, BMW und der VWAG (VW, Audi, Seat, Skoda).
Der zu vergebende Rahmenvertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft und wird für 24 Monate geschlossen. Es besteht für den Auftraggeber die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Nienburg
Polizeiakademie Niedersachsen Bürgermeister-Stahn-Wall 9 31582 Nienburg
Gegenstand dieses Auftrages ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen / Ersatzteillieferungen) privater Kraftfahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch die Polizeiakademie Niedersachsen für ihre Kraftfahrzeuge am Standortort Nienburg.
Der Fuhrpark umfasst folgende Hersteller: Mercedes, BMW und der VWAG (VW, Audi, Seat, Skoda).
Es besteht für den Auftraggeber die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Eine Benennung weiterer Bestell-bzw. Abrufberechtigter - außer dem Auftraggeber - bleibt während der Vertragslaufzeit vorbehalten.
Diese Option ist mit 20 % des Gesamtauftragswertes gedeckelt.
Hann. Münden
Polizeiakademie Niedersachsen Gimter Str. 10 34346 Hannoversch Münden
Gegenstand dieses Auftrages ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen / Ersatzteillieferungen) privater Kraftfahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch die Polizeiakademie Niedersachsen für ihre Kraftfahrzeuge am Standortort Hann. Münden.
Der Fuhrpark umfasst folgende Hersteller: Mercedes, BMW und der VWAG (VW, Audi, Seat, Skoda).
Es besteht für den Auftraggeber die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Eine Benennung weiterer Bestell-bzw. Abrufberechtigter - außer dem Auftraggeber - bleibt während der Vertragslaufzeit vorbehalten.
Diese Option ist mit 20 % des Gesamtauftragswertes gedeckelt.
Lüchow
Polizeiakademie Niedersachsen Saaßer Chaussee 1 29439 Lüchow
Gegenstand dieses Auftrages ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen / Ersatzteillieferungen) privater Kraftfahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch die Polizeiakademie Niedersachsen für ihre Kraftfahrzeuge am Standortort Lüchow.
Der Fuhrpark umfasst folgende Hersteller: Mercedes, BMW und der VWAG (VW, Audi, Seat, Skoda).
Es besteht für den Auftraggeber die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Eine Benennung weiterer Bestell-bzw. Abrufberechtigter - außer dem Auftraggeber - bleibt während der Vertragslaufzeit vorbehalten.
Diese Option ist mit 20 % des Gesamtauftragswertes gedeckelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister bzw. Handwerksrolle ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Abgabe der Erklärung zum Verpflichtungsgesetz.
Umsatzerklärung ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Eine allgemeine Bankenerklärung der Hausbank ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Umsatzerklärung ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Eine allgemeine Bankenerklärung der Hausbank ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Es sind mindestens zwei Referenzen mit Angebotsabgabe einzureichen. Als Referenz zählen Aufträge, mit einem Vertragspartner über mehrere Jahre (mindestens 2 Jahre) und einem Fuhrpark mit mindestens 15 Fahrzeugen, über vergleichbare Art wie die zu vergebene Leistung (insbesondere Räderwechsel und Reifenummontage), innerhalb der letzten drei Jahre, durchgeführt wurden/werden.
Betriebsgelände bzw. das Abstellgelände, auf dem zukünftig die Arbeiten an den polizeieigenen Fahrzeuge durchgeführt und abgestellt werden:
1. mindestens mit einer abschließbaren Umzäunung (o.ä.) gesichert ist.
2. Lückenlos überwacht wird. (z.B. mittels Videoüberwachungssystem).
3. Sonstige Vorkehrungen unternommen werden und wurden, um einen unbefugten Zugriff zu schützen.
Es sind mindestens eine Referenzen mit Angebotsabgabe einzureichen. Als Referenz zählen Aufträge, mit einem Vertragspartner über mehrere Jahre (mindestens 2 Jahre) und einem Fuhrpark mit mindestens 15 Fahrzeugen, über vergleichbare Art wie die zu vergebene Leistung (insbesondere Durchführung von Regel-Inspektionen und Reparaturleistungen), innerhalb der letzten drei Jahre, durchgeführt wurden/werden.
Betriebsgelände bzw. das Abstellgelände, auf dem zukünftig die Arbeiten an den polizeieigenen Fahrzeuge durchgeführt und abgestellt werden:
1. mindestens mit einer abschließbaren Umzäunung (o.ä.) gesichert ist.
2. Lückenlos überwacht wird. (z.B. mittels Videoüberwachungssystem).
3. Sonstige Vorkehrungen unternommen werden und wurden, um einen unbefugten Zugriff zu schützen.
Vor Zuschlagserteilung wird eine Auditierung durch den Auftraggeber durchgeführt. Die Auditierung wird losbezogen durchgeführt und nur bei dem Bieter durchgeführt, dessen Angebot für eine Zuschlagserteilung in Frage kommt.
Die losbezogenen Auditierungen sind für die Kalenderwoche 43/44 2022 geplant.
Die Einverständniserklärung gem. § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz ist dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
rein digital über die Vergabeplattform Niedersachsen.
Die Öffnung erfolgt durch zwei Sachbearbeiter der Vergabestelle. Eine Beteiligung von weiteren Personen (u.a. Dritten) wird ausgeschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen.
Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9
VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben.
Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen
Unterauftragnehmern vereinbaren.
1. Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land
Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV).
2. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst Dienstleistungen (§ 103 Abs. 4 GWB).
3. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 119 Abs.1 + 3GWB, §14 Abs.1 und § 15 i. V. m. §21 VgV in einem offenen Verfahren.
4. Der ausgeschriebene Auftrag wird in Regionallose (Fachlose), vergeben.
5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen
gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Angebots erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter
Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese
von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem
Angebot sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
7. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über die Vergabeplattform des Landes
Niedersachsen - https://vergabe.niedersachsen.de - unter der angegebenen Bekanntmachungs-ID einzureichen.
8. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen
hat eine unterschriebene Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB, mit dem Angebot einzureichen.
9. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
Identifikationsnummer :CXQ6YYCDAY1
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCDAY1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/
Bietergemeinschaften bestehenden Rügepflichten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres
Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung
über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/