MHH - Durchleuchtungsanlage f. interventionelle Gastroenterologie Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/731/6158
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mh-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
MHH - Durchleuchtungsanlage f. interventionelle Gastroenterologie
Die Endoskopie der Gastroenterologie versorgt alle vorhandenen fachklinischen Abteilungen der Medizinischen Hochschule Hannover. Die hier durch die Ausschreibung als Ersatz für abgängiges System zu beschaffende Durchleuchtungsanlage dient überwiegend therapeutischen Eingriffen im Bereich von Pankreas- und Gallenwegserkrankungen. Des Weiteren werden röntgengestützte minimal invasive endoskopische Interventionen (z. B. Stentanlagen, Resektionen) sowie kombinierte radiographisch-endo-sonographische Interventionen durchgeführt.
Einen besonderen Stellenwert hat die Kooperation mit der Viszeralchirurgischen Klinik sowie der Klinik für Pädiatrie mit den Schwerpunkten der Gastroenterologie, Nephrologie und der Bereich der Stoffwechselerkrankungen. Die Schwerpunkte Lebertransplantation, Leber- und Pankreaschirurgie sowie kindliche Gallenwegserkrankungen bedingen eine hohe Anzahl an prä- und postoperativen Gallenwegsinterventionen. Zurzeit werden ca. 1500 radiologisch gestützte Interventionen im Jahr an einer C-Bogeneinheit sowie dem vorhandenen und nunmehr abgängigen Durchleuchtungsgerät durchgeführt. Die noch im Einsatz befindliche und zu ersetzende ca. Einheit aus dem Jahre 2009 zeigt - durch hohen Gebrauch - deutliche Verschleißerscheinungen und entspricht nicht mehr aktuellen Anforderungen an Bildqualität und Strahlenschutz. Durch Abkündigung der garantierten Serviceverfügbarkeit, bereits zum 31.12.2021, hat eine Ersatzbeschaffung nunmehr hohe Priorität. Ausfallzeiten sind bereits mehrfach aufgetreten.
Für das zur Beschaffung vorgesehene und durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft positiv begutachtete Anlagensystem, steht ein Haushaltsbudget von [Betrag gelöscht] Euro brutto zur Verfügung.
Die Abfrage unterschiedlicher Servicekonzepte mit entsprechender Preisgestaltung ist Bestandteil der Ausschreibung
Durchleuchtungsanlage Gastroenterologie
Medizinische Hochschule Hannover Carl-Neuberg-Straße 1 30625 Hannover
Beschaffung gemäß Vorbemerkungen und Leistungsbeschreibung inkl. Abfrage zu Servicekonzepten.
gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Bescheinigung der Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
2) Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
4) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
5) Angaben zu §§ 123-125 GWB (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
6) Eigenerklärung Sanktionsvereinbarung der EU - Russland - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Anlage 8 - Eigenerklärung Sanktionsvereinbarung der EU)
1) Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung)
2) Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung)
3) Erklärung zur Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf (Anlage 4)
4) Erklärung zu Ausbildungsförderung (Anlage 5)
5) Erklärung Tariftreue und Mindestentlohnung (NTVergG) (Anlage 3 Erklärung zum NTVergG).
6) Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Dienstleistungen (Anlage 3a Erklärung zum NTVergG)
Im Bedarfsfall sind folgende Unterlagen auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben:
7) Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Anlage 6 Erklärung der Bewerber-Bietergemeinschaft) - falls zutreffend.
8) Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Anlage 7 Verpflichtungserklärung Drittunternehmen) - falls zutreffend.
Zu 2) Angaben zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen für:
a) Sach-/Personenschäden bis zu 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis und
b) Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis mit dem Angebot einzureichen.
Die Gesamtleistung je Versicherungsjahr muss für alle Schäden mindestens das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme in den jeweiligen Positionen betragen.
1) Referenzangaben mit Referenzinstallationen von installierten Systemen des Angebotsgegenstandes (Anlage 2).
Mit der Angabe der Referenzen sind der Name des Kunden sowie ein Ansprechpartner mit Kommunikationsangaben und dem Projektinhalt des jeweiligen Projektes zu benennen.
2) Nachweis Qualitätsmanagementsystem
Zu 1) Angabe von mindestens drei Referenzen anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Gefordert wird die Abgabe von Referenzen mit einem Liefer-/Leistungszeitraum aus den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ACHTUNG - Auflagen zur Durchsetzung kontaktreduzierender Maßnahmen / Hygienemaßnahmen - COVID-19:
Vermeiden Sie, soweit wie möglich, direkten Kontakt zu Patienten und Mitarbeitern der MHH. Sollte dies nicht möglich sein, so bitten wir Sie einen Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Auf Hände schütteln, ist komplett zu verzichten. Beachten Sie die aktuellen Hygienemaßnahmen in den Einsatzbereichen. In den Einsatzbereichen ist die Leistungserbringungen unter Beachtung dieser aktuellen Hygienemaßnahmen möglich. Sehen Sie von Besuchen in den Fachabteilungen ab. Nutzen Sie zur Kommunikation Telefon, Email und Post (für Servicescheine u. ä).
Ab dem 16.03.2022 bis zum 31.12.2022 dürfen in unserer Einrichtung generell nur noch Personen tätig bzw. eingesetzt werden, die gegen COVID-19 geimpft sind. Dies folgt aus der in § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelten sog. "Einrichtungsbezogenen Impfpflicht". Diese zwingt uns dazu, dass sämtliche bei uns tätigen Personen ihren Impfschutz lückenlos nachweisen müssen.
Konkret bitten wir Sie darum, dass Sie sich die Nachweise sämtlicher Ihrer Mitarbeiter, die in unserer Einrichtung tätig werden, vorlegen lassen und auch nachträglich eintretende Veränderungen, z.B. hinsichtlich neuer Mitarbeiter oder Auslaufens des Genesenennachweises nachhalten.
Zudem sind Sie verpflichtet, für den Fall, dass Sie Dritte/ Nachunternehmen für die Erbringung der Leistungen einsetzen, auch für die Mitarbeiter dieser Unternehmen die geforderten Angaben bzw. Nachweise vorzulegen.
Bitte beachten Sie dazu die Angaben in dem Rundschreiben "Einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht, § 20a IfSG - Notwendige Erhebung der Impf- oder Genesenennachweise Ihrer bei uns tätigen Mitarbeiter " , welches den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYYCE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mh-hannover.de