Storage Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: B3 - SKI
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Storage Infrastruktur
Ausgestaltung und Implementierung einer neuen Storage Infrastruktur an der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (SKBS)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH hat ihre bestehende Storageinfrastruktur in einem Vorprojekt analysiert und ein Grobkonzept für die zukünftige Infrastruktur erarbeitet.
Der AG möchte nun im Rahmen dieser Ausschreibung die konkrete Ausgestaltung und Implementierung dieser Infrastruktur zur Umsetzung vergeben.
Der Vertrag beginnt nach Auftragsbestätigung durch den AN und wird für eine Dauer von 60 Monaten geschlossen. Sofern der Vertrag von einer Vertragspartei nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um weitere 24 Monate. Das Recht der fristlosen Kündigung aus unten genannten Gründen bleibt hiervon unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.