MHH - Software CAFM-System Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/750/5859
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mh-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
MHH - Software CAFM-System
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt die Beschaffung einer Software für das Facility Management.
Medizinische Hochschule Hannover Carl-Neuberg-Straße 1 30625 Hannover
Das Vergabeverfahren bezieht sich auf die Vorinformation 2022/S 008-014986.
Ablauf des Verfahrens: siehe Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben
1) Phase Interessenbekundung: Die Phase Interessenbekundung ist abgeschlossen.
2) Phase Interessenbestätigung
3) Phase Angebotsphase
Mit diesem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb werden die Phase Interessenbestätigung und Phase Angebotsphase abgebildet. Zum Teilnahmewettbewerb/Interessenbestätigung werden nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, aufgefordert und erhalten Zugang zu den vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt!!!
Die MHH sucht eine CAFM-Software (Computer Aided Facility Management) zur effizienten Unterstützung und Steuerung der Geschäftsprozesse des Corporate Real Estate Managements (CREM) und des technischen, infrastrukturellen und kaufmännischen Facility Managements. Diese Software soll auf die Bedarfe optimal zugeschnitten werden. Bisher wird das CAFM-System ConjectFM (jetzt Planon essentials (conjectFM)) benutzt.
Die MHH betreibt bereits seit vielen Jahren ein komplexes ERP-System der Fa. SAP. Zurzeit in der Version ERP6.0 mit EHP8. Die klassischen, betriebswirtschaftlichen SAP-Module FI, CO, FI-AA, HR, PM, MM, SD, PSM werden ergänzt durch die Module IS-H und i.s.h.med sowie SRM. Alle Module, inklusive HR laufen auf einem System. Das System ist auf UniCode-Basis eingestellt.
Die MHH ist komplett ISO 9001-2015 zertifiziert und die Prozesse mit ihren Schnittstellen sind zu beachten. Die Schnittstelle zu "Microsoft Sharepoint 2019" ist mit einzuplanen um einen reibungslosen Dokumenten- und Datenaustausch zu gewährleisten. Des Weiteren ist der hohe datentechnische Sicherheitsstandard der MHH zwingend zu beachten.
Im Geschäftsbereich III - Technik, Gebäude (GBIII), wird für die Instandhaltung das Modul SAP-PM (Plant Maintenance) genutzt. Als Besonderheit ist dort ein Gerätebuch nach MPG als Add-on installiert, da dem GBIII auch der Bereich Medizintechnik zugeordnet ist. Das Dokumentmanagement von SAP wird derzeit nicht genutzt.
Bisher wird das CAFM-System der Fa. Planon, Planon essentialsFM, (vormals Fa. Conject, ConjectFM) eingesetzt. Es gibt eine C/S Struktur in der Version 8.4.2.1 ohne Webportal. Als CAD-Anwendung wird Autocad(R) der Fa. Autodesk mit dem Tool FM-Design der Fa. Deltacad eingesetzt. Die Daten werden innerhalb der MHH durch das MHH Information Technology (MIT) verwaltet und auf einem Oracle-System betrieben.
Zukünftig sollen auch weiterhin, alle Komponenten des CAFM Systems innerhalb der MHH verwaltet werden.
Der Geschäftsbereich III - Technik, Gebäude (GBIII) unterteilt sich in die Abteilungen "Technisches GM" (TGM), "Infrastrukturelles GM" (IGM), "Kaufmännisches GM" (KGM), "Veranstaltungsmanagement" (VAM) und "Medizintechnik" (MED). Der Medizintechnik ist der Fachbereich "Inventarisierung und Klassifizierung" zugeordnet welcher zentral alle Gerätedaten erfasst und verwaltet. Das Sachgebiet "Flächenmanagement" (FLM) ist dem KGM zugeordnet. Das Sachgebiet "Reinigungsmanagement" befindet sich im Geschäftsbereich IV Logistik, Abteilung Aufbereitung.
Das Ziel ist die Einführung eines einheitlichen, standortübergreifenden CAFM-Systems, welches die Datenbasis für alle FM- und CREM-relevanten Prozesse beinhaltet und die damit verbundenen Prozesse incl. der Prozesse der Medizintechnik abbildet, sofern sie nicht schon durch das SAP-ERP-System abgedeckt sind. Neben Stammdaten und Bewegungsdaten liegt das Augenmerk auf dem integrierten Aufbau des Dokumentenmanagementsystems (DMS).
Die Vertragsdauer verlängert sich gemäß dem EVB-IT-Vertrag, sofern die MHH nicht von dem vertraglich vorgesehenen Kündigungsrecht des Auftraggebers Gebrauch macht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die im Folgenden geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind vollständig dem Teilnahmeantrag getrennt als Anlage beizufügen.
Sofern Unterauftrag-/Nachunternehmer in Anspruch genommen werden sollen, sind den Teilnahmeunterlagen entsprechende Eigenerklärungen bzw. Nachweise beizufügen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen mit einer Frist nachzufordern. Sofern nachgeforderte Nachweise und Erklärungen auch nach Ablauf der Frist nicht bei der Vergabestelle vorliegen, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Für die Eignungsprüfung sind folgende Nachweise / Bestätigungen im Hinblick auf die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entscheidend:
1) Bescheinigung der Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
2) Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
4) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
5) Angaben zu §§ 123-125 GWB (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
6) Eigenerklärung Sanktionsvereinbarung EU - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Anlage 8)
Im Bedarfsfall sind folgende Unterlagen auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben:
7) Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Anlage 6 Erklärung der Bewerber-Bietergemeinschaft).
8) Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Anlage 7 Verpflichtungserklärung Drittunternehmen).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen dieses Vergabeverfah-rens zu überprüfen.
1) Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Zusammenhang mit der Überlassung, Entwicklung/Customizing, Schulung und Pflege von CAFM-Systemen in den letzten drei-abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
2) Angaben zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
3) Erklärung Tariftreue und Mindestentlohnung (NTVergG) (Anlage 3 Erklärung zum NTVergG).
4) Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Dienstleistungen (Anlage 3a Erklärung zum NTVergG)
5) Angabe, von welcher Niederlassung/Firmensitz das Projekt betreut wird. (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
Geforderte Mindeststandards (Ausschlusskriterien):
zu 1) Summe der jährlichen Umsätze mit vergleichbaren Leistungen über die Bereitstellung und Inbetriebnahme von Software für CAFM-Systeme von mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto p.a. über die letzten 2 Geschäftsjahre.
zu 2) Angaben zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen für:
a) Sach-/Personenschäden bis zu 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis und
b) Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis mit dem Angebot einzureichen.
Die Gesamtleistung je Versicherungsjahr muss für alle Schäden mindestens das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme in den jeweiligen Positionen betragen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen dieses Vergabeverfahrens zu überprüfen.
1) Erfahrungen mit der Implementierung und dem Support von CAFM-Systemen
Angabe, seit wann CAFM-Lösungen / Softwaresysteme durch den Bewerber implementiert werden.
Angabe, seit wann CAFM-Lösungen / Softwaresysteme durch den Bewerber nach der Implementierung mit Softwarepflege & IT-Dienstleistungen betreut werden. (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
2) Eigenerklärung Ausbildungsbetrieb (Anlage 4).
3) Eigenerklärung Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung (Anlage 5).
4) Referenzen (Anlage 2) - mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren aus Krankenhäusern der Maximalversorgung, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Lieferung, Customizing und Implementierung eines CAFM-Systems, mit Softwarepflege/Support). Dazu gehören auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, z. Bsp. Medizinproduktegesetz (MPG) und Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV).
5) Zertifizierung nach GEFMA 444. Die Bieter müssen in allen 17 Kriterien der GEFMA 444 Richtlinie zertifiziert sein.
6) Angaben zur Mitarbeiteranzahl des gesamten Unternehmens sowie Angaben zu festangestellten Mitarbeiter/-innen für den Bereich CAFM-Systeme (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung)
7) Konzept - Darstellung der Auswahl der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutzkonzept gemäß DSGVO.
8) Konzept - Darstellung der beschriebenen Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß DSGVO.
9) Technische/Klinische Mindestanforderungen an ein CAFM-System für die Medizinische Hochschule Hannover (Anlage 1.1 Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit):
a) Durchgehende Mandantenfähigkeit mit Möglichkeit zur Einrichtung von Benutzergruppen mit differenzierter Rechtevergabe bis auf Attributebene. Mandanten sollen innerhalb einer Datenbankinstanz verwaltet werden.
b) Das System sollte Kundenerweiterungen nach Einweisung auch durch den Kunden zulassen.
c) Offene Systemarchitektur, mit der Möglichkeit Schnittstellen zu anderen Systemen, besonders zu SAP, aufzubauen und die Software nach Belieben skalieren zu können.
d) Absolut stimmige Prozessdarstellung ohne erhöhten Aufwand für Anpassungen im Zuge der Implementierung. Dabei sollten leichte, individuelle und umfangreiche Anpassungen des Systems ohne Programmierung durch Konfiguration erfolgen und im laufenden Betrieb implementiert werden können.
e) Nachweisbar sollte das System schon erprobt und mehrere Jahre, vorzugsweise in klinischen Bereichen, im Einsatz sein
f) Bausteinprinzip durch modularen Aufbau, um das System an die Anforderungen, dem Projektverlauf und die Bedürfnisse des Auftraggebers einfach anzupassen.
g) Schnittstelle zu FMDesign als Importtool für Zeichnungen.
h) Der Bieter sollte ebenfalls in der Lage sein, eine Entwicklungsumgebung zur Verfügung zu stellen um die CAFM-Software nutzerspezifisch weiterzuentwickeln.
i) Customizingeinstellungen und Weiterentwicklungen müssen per Sammeltransporten aus einem Entwicklungssystem ins Produktivsystem transportierbar sein.
j) Das System muss sich ohne Programmierkenntnisse individuell, leicht und umfangreich anpassen lassen können.
k) Das System muss bei Meldungserfassung auf einem mobilen Endgerät die Aufnahme und Zuordnung von Fotos zu Dokumentationszwecken ermöglichen.
l) Das System soll auf mobilen Geräten das Eingeben von Daten unterstützen.
m) Das System soll die Unterstützung mobiler Geräte mittels nativer App realisieren und darf sie nicht mittels Web-App realisieren.
n) Das System soll Termine und Erinnerungen als "Notifications" direkt auf dem mobilen Endgerät anzeigen.
o) Das System muss über einen Berichtgenerator verfügen, der es ermöglicht, auf einfache Weise Vor-lagen für Berichte anzulegen und diese Vorlagen zu speichern.
p) Der Berichtgenerator muss alle vorhandenen Felder beinhalten bzw. abbilden können (nicht nur Standard-Felder sondern auch kundenspezifische Felder).
q) Das System muss über zertifizierte Schnittstelle zu CAFM-Connect und COBie haben.
10) Es müssen alle in den unter Punkt 10 in den Mindeststandards aufgeführten Leistungen nach GEFMA vom Anbieter erbracht werden (Anlage 1.1 Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit).
11) Unterzeichnung MHH Vertraulichkeitserklärung (Anlage 9)
Geforderte Mindeststandards:
Zu 4) mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren aus Krankenhäusern der Maximalversorgung über vergleichbare Leistungen.
Zu 5) Vorlage Kopie des Zertifikates nach GEFMA 444 in allen 17 Kriterien
Zu 9) Erfüllung der Technischen Mindestanforderungen an ein CAFM-System für die Medizinische Hoch-schule Hannover (MHH):
a) Durchgehende Mandantenfähigkeit mit Möglichkeit zur Einrichtung von Benutzergruppen mit differenzierter Rechtevergabe bis auf Attributebene. Mandanten sollen innerhalb einer Datenbankinstanz verwaltet werden.
b) Das System sollte Kundenerweiterungen nach Einweisung auch durch den Kunden zulassen.
c) Offene Systemarchitektur, mit der Möglichkeit Schnittstellen zu anderen Systemen, besonders zu SAP, aufzubauen und die Software nach Belieben skalieren zu können.
d) Absolut stimmige Prozessdarstellung ohne erhöhten Aufwand für Anpassungen im Zuge der Implementierung. Dabei sollten leichte, individuelle und umfangreiche Anpassungen des Systems ohne Programmierung durch Konfiguration erfolgen und im laufenden Betrieb implementiert werden können.
e) Nachweisbar sollte das System schon erprobt und mehrere Jahre, vorzugsweise in klinischen Bereichen, im Einsatz sein
f) Bausteinprinzip durch modularen Aufbau, um das System an die Anforderungen, dem Projektverlauf und die Bedürfnisse des Auftraggebers einfach anzupassen.
g) Schnittstelle zu FMDesign als Importtool für Zeichnungen
h) Der Bieter sollte ebenfalls in der Lage sein, eine Entwicklungsumgebung zur Verfügung zu stellen um die CAFM-Software nutzerspezifisch weiterzuentwickeln.
i) Customizingeinstellungen und Weiterentwicklungen müssen per Sammeltransporten aus einem Entwicklungssystem ins Produktivsystem transportierbar sein.
j) Das System muss sich ohne Programmierkenntnisse individuell, leicht und umfangreich anpassen lassen können.
k) Das System muss bei Meldungserfassung auf einem mobilen Endgerät die Aufnahme und Zuordnung von Fotos zu Dokumentationszwecken ermöglichen.
l) Das System soll auf mobilen Geräten das Eingeben von Daten unterstützen.
m) Das System soll die Unterstützung mobiler Geräte mittels nativer App realisieren und darf sie nicht mittels Web-App realisieren.
n) Das System soll Termine und Erinnerungen als "Notifications" direkt auf dem mobilen Endgerät an-zeigen.
o) Das System muss über einen Berichtgenerator verfügen, der es ermöglicht, auf einfache Weise Vor-lagen für Berichte anzulegen und diese Vorlagen zu speichern.
p) Der Berichtgenerator muss alle vorhandenen Felder beinhalten bzw. abbilden können (nicht nur Standard-Felder sondern auch kundenspezifische Felder).
q) Das System muss über zertifizierte Schnittstelle zu CAFM-Connect und COBie haben.
Zu 10) Zu erbringende Mindestleistungen des Anbieters in den jeweiligen Modulen nach GEFMA 940:
a) Folgende Anforderungen in technischen Modulen:
Energie; Instandhaltung; Betriebsdokumentation; Lagerverwaltung; Mängel/Historie; Gewährleistung; Anlagen überwachen; zusätzlich Medizintechnik.
b) Folgende Infrastrukturellen Module:
Flächenanalyse; Belegungsplanung; Reinigungsflächen; Unterhalts- Glasreinigung; Grünflächenmanagement; Winterdienste; Schließverwaltung; Zutrittskontrolle; Objektschutz; Fluchtwege; Brandschutz; Empfangsdienst; Fuhrparkverwaltung; Parkraum; Raumreservierung; Post-und Logistik.
c) Folgende kaufmännischen Module:
Liegenschaft; Hausverwaltung; Betriebskosten; Angebotserstellung.
d) Folgende übergeordneten Module:
Projektmanagement; Budgetverwaltung; Personaldisposition; Dokumentenmanagement; AVA-Unterstützung; Vertragsverwaltung; Benchmarking; Bestandsdatenerfassung.
e) Im Bereich Betreiberverantwortung:
Anforderungen/Kompetenzen; Prozessabläufe; Gefährdungsbeurteilungen; Regelwerksportale.
f) Im Bereich Visualisierungen:
2D: Import ohne Referenzierung; ein eigenes Modul sollte dafür vorhanden sein; externes CAD-Programm muss angebunden werden können.
3D: es muss möglich sein, einzelne Bereiche ohne 3D-Zeichnungen zu nutzen; 2 1/2D Dateien, externe 3D-Modelle und fotografische 360Grad Modelle müssen nutzbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Verfahrens:
1) Phase Interessenbekundung: ABGESCHLOSSEN!
Interessenten müssen ihr Interesse bei der genannten Kontaktstelle per E-Mail bekunden. Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase Interessensbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 38 Abs. 4 VgV). Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§38 Abs. 5 VgV).
Bereits mit der Interessensbestätigung ist anzugeben, dass die geforderten Mindeststandards aus den Angaben aus Abschnitt III.1.2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie III 1.3 technische und berufliche Leistungsfähigkeit eingehalten werden.
Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2) Phase Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, erhalten Zugang zu den vollständigen finalen Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Interessensbestätigung) aufgefordert. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1.Phase bekundet haben. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages.
Die Vergabeunterlagen zur Erstellung der Teilnahmeanträge werden den Unternehmen, die ein Interesse bekundet haben elektronisch zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
3) Phase Angebotsphase:
Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben, werden vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Für die 50. KW 2022 sind Verhandlungsgespräche inkl. Präsentation und Demo der angebotenen CAFM-Software geplant.
ACHTUNG - Auflagen zur Durchsetzung kontaktreduzierender Maßnahmen / Hygienemaßnahmen - COVID-19:
Vermeiden Sie, soweit wie möglich, direkten Kontakt zu Patienten und Mitarbeitern der MHH. Sollte dies nicht möglich sein, so bitten wir Sie einen Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Auf Hände schütteln, ist komplett zu verzichten. Beachten Sie die aktuellen Hygienemaßnahmen in den Einsatzbereichen. In den Einsatzbereichen ist die Leistungserbringungen unter Beachtung dieser aktuellen Hygienemaßnahmen möglich. Sehen Sie von Besuchen in den Fachabteilungen ab. Nutzen Sie zur Kommunikation Telefon, Email und Post (für Servicescheine u. ä).
Ab dem 16.03.2022 bis zum 31.12.2022 dürfen in unserer Einrichtung generell nur noch Personen tätig bzw. eingesetzt werden, die gegen COVID-19 geimpft sind. Dies folgt aus der in § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelten sog. "Einrichtungsbezogenen Impfpflicht". Diese zwingt uns dazu, dass sämtliche bei uns tätigen Personen ihren Impfschutz lückenlos nachweisen müssen.
Konkret bitten wir Sie darum, dass Sie sich die Nachweise sämtlicher Ihrer Mitarbeiter, die in unserer Einrichtung tätig werden, vorlegen lassen und auch nachträglich eintretende Veränderungen, z.B. hinsichtlich neuer Mitarbeiter oder Auslaufens des Genesenennachweises nachhalten.
Zudem sind Sie verpflichtet, für den Fall, dass Sie Dritte/ Nachunternehmen für die Erbringung der Leistungen einsetzen, auch für die Mitarbeiter dieser Unternehmen die geforderten Angaben bzw. Nachweise vorzulegen.
Bitte beachten Sie dazu die Angaben in dem Rundschreiben "Einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht, § 20a IfSG - Notwendige Erhebung der Impf- oder Genesenennachweise Ihrer bei uns tätigen Mitarbeiter " , welches den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYYC4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160
Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mh-hannover.de