Lieferung von zwei Schmalspurfahrzeugen (1,30 m; zulässiges Gesamtgewicht 3,49 t) Referenznummer der Bekanntmachung: GEB 11_2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geb-goettingen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ey-law.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Schmalspurfahrzeugen (1,30 m; zulässiges Gesamtgewicht 3,49 t)
Lieferung von zwei Schmalspurfahrzeugen für den Einsatz in der Straßenreinigung und im leichten Winterdienst.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschafft werden zwei Schmalspurfahrzeuge (1,30m) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49t. Die Schmalspurfahrzeuge werden von den Göttinger Entsorgungsbetrieben (GEB) für den Einsatz in der Straßenreinigung und im leichten Winterdienst eingesetzt. Das städtische Gebiet weist größere Steigungen in überwiegend beengten Verkehrsverhältnissen auf. Die Entleerung erfolgt auf einer Umlade-Einrichtung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
PL2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
PL3: Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamts sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
WL: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über den konsolidierten Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen
auf die letzten 3 (drei) Geschäftsjahre abzugeben. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt
tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
TL: Nachweis über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen (Referenzen):
Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzprojekte sowohl projekt- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar ist.
Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bieters schließen lassen.
Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Name und Adresse des Auftraggebers mit
Ansprechpartner,
2. Beschreibung des Leistungsumfangs,
3. Auftragszeitraum,
4. Auftragssumme (netto).
Es sind mindestens drei (3) (und möglichst nicht mehr als fünf (5)) besonders einschlägige (vergleichbare) Referenzen aus den letzten drei (3) Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.