4722E03330 - Bewertung und Optimierung der Langzeitbeständigkeit digitaler Speichermedien Labest Digital Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62214/4722E03330
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
4722E03330 - Bewertung und Optimierung der Langzeitbeständigkeit digitaler Speichermedien Labest Digital
Bewertung und Optimierung der Langzeitbeständigkeit digitaler Speichermedien
Gemäß § 38 StandAG ist es Aufgabe des BASE, Daten und Dokumente, die für die End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle bedeutsam sind oder werden kön-nen, dauerhaft zu speichern. Für diese sogenannten Speicherdaten ist eine dauer-hafte Unversehrtheit zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Langzeitbeständigkeit von Speicherme-dien als besondere Herausforderung dar. Unter Berücksichtigung von § 26 Stan-dAG bzw. § 14 Endlagersicherheitsanforderungsverordnung sind ausgewählte Da-ten und Dokumente für mindestens 500 Jahre nach Verschluss des Endlagers ver-füg- und lesbar zu halten, um ggf. eine fundierte Entscheidung über die Bergung der radioaktiven Abfälle zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund bedarf es der Klärung, welches das unter Langzeitaspekten am besten geeignete Speichermedium für digitale Daten ist und welche Möglichkei-ten bestehen, einzelne Speichermedien entsprechend zu optimieren. Nach erfolg-reichem Abschluss des Forschungsvorhabens soll das BASE in der Lage sein, zu entscheiden, wie bereits vorhandene und künftig zu erzeugende Speicherdaten längstmöglich effizient gespeichert werden können. Darüber hinaus werden die Ergebnisse voraussichtlich im Rahmen der Umweltpolitischen Digitalagenda des BMUV sowie der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung von Bedeutung sein.
Die Arbeiten zur Leistungserbringung sind für eine Gesamtbearbeitungszeit von maximal 24 Monaten auszulegen und nach Auftragserteilung möglichst zum 01.01.2023 zu beginnen. Bieter müssen ihre Eignung durch Berufserfahrung für das einzusetzende Personal und entsprechende Referenzen aus den Bereichen der technischen Informatik, Elektrotechnik oder Materialforschung bzw. vergleichba-ren Disziplinen belegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Vertrag findet die ABFE-BMUV (Stand: Dezember 2021), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie
beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder
Gesamtleistung) erfolgen. Ab November 2020 dürfen nur noch elektronische Rechnung akzeptiert werden.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zwei Vertreter der Auftraggeberin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.