Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für private Haushalte im Landkreis Nienburg – Ausbauphase II
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nienburg
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-nienburg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für private Haushalte im Landkreis Nienburg – Ausbauphase II
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen unterversorgte privaten Haushalte über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sind ca. 1055 private Teil-nehmer mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Band-breiten von mindestens 1 Gbit/s im Download ermöglicht sowie optional 50 Mobil-funkstandorte mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch ermöglicht (Option 1). Zudem sind ca. 100 Adressen an das NGA-Netz anzuschließen (Option 2). Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwen-det werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errich-ten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Min-destdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und An-gebote zu erbringen.
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen unterversorgte privaten Haushalte über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sind ca. 1055 private Teilnehmer mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download ermöglicht sowie optional 50 Mobilfunkstandorte mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch ermöglicht (Option 1). Zudem sind ca. 100 Adressen an das NGA-Netz anzuschließen (Option 2). Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Option 1:
Es sind 50 Mobilfunkstandorte mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch ermöglicht.
Option 2:
Der Landkreis möchte den bislang aus wirtschaftlichen Gründen unberücksichtigten Grundstückseigentümern von Adressen in weißen Flecken die Möglichkeit geben, die Tiefbauleistungen der Längsverlegung des Trassenbaus eigenverantwortlich (überwiegend in privatem Grund) ohne Gewährleistung des Auftragnehmers selbst zu realisieren. Hierbei handelt es sich um ca. 100 zusätzliche Adressen. Nach Durchführung der Tiefbauleistungen durch die Grundstückseigentümer sind diese ca. 100 Adressen vom TKU an das NGA-Netz anzuschließen. Hierzu ist insbesondere der Kabeleinzug von Glasfaserkabel nebst Spleißen für ca. 53 km sowie die Realisierung der Hausanschlüsse für ca. 100 zusätzliche Adressen notwendig.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen vom 25. Juni 2019. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes ist als Anlage beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für private Haushalte im Landkreis Nienburg – Ausbauphase II
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Bewerbungsbedingungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gel-tend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt wor-den sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/