Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen des Wasserbeschaffungsverbandes Lüneburg Süd. Lieferzeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024. Referenznummer der Bekanntmachung: E/0152 (2)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kwl.digital
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen des Wasserbeschaffungsverbandes Lüneburg Süd. Lieferzeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen des Wasserbeschaffungsverbandes Lüneburg Süd.
Ca. 9 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 933.401 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2023, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr.
Die Abnahmestellen desTeilnehmers wurden von der ausschreibenden Stelle in einem Los zusammengefasst.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen
Lüneburg
Ökostrom für ca. 9 Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 933.401 kWh.
Der Teilnehmer wünscht eine Belieferung mit „Ökostrom“. Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben,
dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wurde. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft
einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder
aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas,
Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und
Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere,
Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III. 1.2)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Gemäß § 45 Abs. 2
VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle
incl. aller Steuern und Abgaben lediglich ohne MwSt.) je Los auf das geboten wird betragen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer
Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind
dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an vergleichbare Kunden in vergleichbarerGrößenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten
Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2018 bis 2021 einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer
übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung
oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare
nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG
und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.
B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog.
„Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische
Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der
Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5
EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle,
technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der
Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden
Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen
vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in
deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
siehe III. 1.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (1.Stufe)
Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Teilnahmefrist nach § 17 Abs. 2 VgV unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber gemäß § 17 Abs. 3 VgV eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf.
Die jeweiligen Settlementpreise der Year Futures für Energie sind in letzter Zeit um jeweils über 200% gegenüber den jeweiligen Settlementpreisen der Year Futures für Energie zum 30.06.2022 gestiegen. Ein weiterer Preisanstieg ist aufgrund der Marktsituation zu befürchten.
Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in der 1. Verfahrensstufe wird hiermit wegen besonderer Dringlichkeit auf 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung festgelegt.
weiter siehe VI.3)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist zur Einreichung der Erstangebote (2.Stufe):
Die Frist für den Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe beträgt beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Teilnahmefrist unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber gemäß § 17 Abs. 8 VgV eine Frist festlegen, die 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf.
Die jeweiligen Settlementpreise der Year Futures für Energie sind in letzter Zeit um jeweils über 200% gegenüber den jeweiligen Settlementpreisen der Year Futures für Energie zum 30.06.2022 gestiegen. Ein weiterer Preisanstieg ist aufgrund der Marktsituation zu befürchten.
Die Frist zur Einreichung der Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe wird hiermit wegen besonderer Dringlichkeit auf 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe festgelegt.
Verhandlung:
Der Auftraggeber behält sich vor, in der 2. Stufe den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote der 2. Stufe zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten.
Sollte sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden Sie dann in der 2. Stufe mit gesonderten Schreiben dazu eingeladen. In der 2. Stufe werden ggf. auch alternative Beschaffungsmodelle verhandelt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]