MHH - Wiederkehrende technische Prüfleistungen an überwachungspflichtigen Anlagen und Einrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/733/6161
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mh-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
MHH - Wiederkehrende technische Prüfleistungen an überwachungspflichtigen Anlagen und Einrichtungen
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt den Abschluss eines vierjährigen Vertrages über die Prüfleistungen an technischen Anlagen der Haustechnik durch für Niedersachsen benannte und zugelassene Überwachungsstellen. Mit diesem Vergabeverfahren sollen die wiederkehrenden technischen Prüfleistungen an Anlagen und Einrichtungen durch zugelassene Überwachungsstellen nach Landesbaurecht und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ausgeschrieben und vergeben werden.
Medizinische Hochschule Hannover, GB III - Technik, Abteilung Technisches Gebäudemanagement Carl-Neuberg-Straße 1 30625 Hannover
Da es sich um vorwiegend überwachungsbedürftige Anlagen gemäß Abschnitt 5 des Geräte- und Produktsicher-heitsgesetzes (GPSG) handelt, stellt der Nachweis des Bieters, dass er eine gültige Akkreditierung als zugelassene Überwachungsstelle für die technischen Anlagen besitzt, ein Eignungskriterium für dieses Vergabeverfahren dar. Zugelassene Überwachungsstellen müssen die allgemeinen Anforderungen nach §17 Abs. 5 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) und die besonderen Anforderungen nach §21 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllen und als Bestandteil der Ausschreibung nachweisen.
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt nach § 119 Abs. (3) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB) im offenen Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen gemäß § 15 und § 21 Vergabeverordnung (VgV).
Es ist keine Losbildung vorgesehen.
Die Laufzeit dieses Vertrag soll beginnen am 01.01.2023 und enden am 31.12.2026 und beträgt damit 4 Jahre.
Leistungsumfang
Für die MHH ist die Durchführung der technischen Prüfleistungen nach Landesbaurecht bzw. BetrSichV an folgenden technischen Anlagen erforderlich:
- Wiederkehrende technische Prüfung der Raumlufttechnischen Anlagen (RLT),
- Wiederkehrende technische Prüfung der Brandschutzklappen (BSK),
- Wiederkehrende technische Prüfung der SV-Stromversorgung,
- Wiederkehrende technische Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SiBe),
- Wiederkehrende technische Prüfung der Kräne und Hebezeuge,
- Wiederkehrende technische Prüfung der Dampf- und Druckanlagen,
- Wiederkehrende technische Prüfung der Tankanlagen,
- Wiederkehrende technische Prüfung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und der natürlichen Rauch-abzugsanlagen-Anlagen (NRA)
- Wiederkehrende technische Prüfung der Brandmeldeanlagen (BMA),
- Wiederkehrende technische Prüfung der Aufzugsanlagen,
- Wiederkehrende technische Prüfung der Sicherheitsstromversorgung (SV)-Aggregate,
- Wiederkehrende technische Prüfung Flurförderfahrzeuge,
- Wiederkehrende technische Prüfung der Personensicherungsanlagen und der Sonderhebezeuge,
- Wiederkehrende technische Prüfung der Stahlschornsteine.
- Wiederkehrende technische Prüfung der OP-Lichtanlagen.
Dabei sind die gesetzlich vorgeschriebenen Prüffristen zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die im Folgenden geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind vollständig dem Angebot getrennt als Anlage beizufügen. Sofern Unterauftrag-/Nachunternehmer in Anspruch genommen werden sollen, sind den Angebotsunterlagen entsprechende Eigenerklärungen bzw. Nachweise beizufügen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen mit einer Frist nachzufordern. Sofern nachgeforderte Nachweise und Erklärungen auch nach Ablauf der Frist nicht bei der Vergabestelle vorliegen, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Für die Eignungsprüfung sind folgende Nachweise/ Bestätigungen im Hinblick auf die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entscheidend:
1) Bescheinigung der Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
2) Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
4) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
5) Angaben zu §§ 123-125 GWB (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
6) Eigenerklärung Sanktionsvereinbarung EU - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Anlage 11)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen dieses Vergabeverfahrens zu überprüfen.
1) Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021) (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
2) Angaben über den Umsatz in Bezug auf die mit dem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen - Wiederkehrende Technische Prüfleistungen an überwachungspflichtigen Anlagen und Einrichtungen, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021) (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
3) Angaben der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
4) Angaben zu den Mitarbeitern/Innen jährlich im Durchschnitt (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
5) Erklärung Tariftreue und Mindestentlohnung (NTVergG) (Anlage 3 Erklärung zum NTVergG).
6) Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Dienstleistungen (Anlage 3a Erklärung zum NTVergG)
7) Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Anlage 6 Erklärung der Bewerber-Bietergemeinschaft) - falls zutreffend.
8) Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Anlage 7 Verpflichtungserklärung Drittunternehmen) - falls zutreffend.
Mindestanforderungen (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Zu 2) Mindestumsatz bezüglich der zu vergebenden Leistungsart p.a.: 2,0 Mio. EUR
Zu 3) Mindestdeckungssumme:
- Personenschäden 5,0 Mio. EUR
- Sachschäden 5,0 Mio. EUR
- Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen dieses Vergabeverfahrens zu überprüfen.
1) Da es sich um vorwiegend überwachungsbedürftige Anlagen gemäß Abschnitt 5 des Geräte- und Produktsi-cherheitsgesetzes (GPSG) handelt, ist der Nachweis des Bieters, dass er eine gültige Akkreditierung als zugelassene Überwachungsstelle für die in der Anlage aufgeführten Anlagen besitzt, Mindestvoraussetzung zur Teilnahme an dieser Ausschreibung.
2) Übersicht des zur erfolgreichen Erledigung der ausgeschriebenen technischen Prüfleistungen vorgesehenen Personals, anonymisiert aufgeführt und gegliedert nach Berufsgruppen, vorhandener Ausbildung, Berechtigung und Qualifizierung (Eigenerklärung separat; Ausschlusskriterium): Nachweis der Mindestanzahl von 2 Prüfern für die Dampfkesselanlagen; Nachweis der Mindestanzahl von 2 Prüfern für Druckbehälteranlagen; Nachweis der Mindestanzahl von 2 Prüfern für Aufzugsanlagen; Nachweis der Mindestanzahl von 2 Prüfern für explosionsgefährdete Bereiche.
3) Referenzen (Anlage 2)
Mit Abgabe eines Angebotes bzw. Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter/Bewerber mit der Prüfung bzw. Kontaktaufnahme vorgelegter Referenzen einverstanden. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt dem Bieter/Bewerber.
4) Nachweis des Einsatzes eines elektronischen Mess- und Dokumentationsverfahrens anstelle der Lastprüfung bei Wiederholungsprüfungen an Aufzügen (Eigenerklärung separat, Ausschlusskriterium)
5) Eigenerklärung Ausbildungsbetrieb (Anlage 4).
6) Eigenerklärung Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf (Anlage 5).
8) Reaktionszeiten - Mindestanforderung: Eine kurzfristige Reaktionszeit von max. 24-48 Stunden bei sicherheitsrelevanten Mängeln in Bezug auf erforderliche Nachprüfungen bzw. Beratung zur Formulierung von Aussagen an Aufsichtsstellen ist sicherzustellen, um den Betrieb nicht zu gefährden (Anlage 1: Eigenerklärung zur Eignung).
9) Unterzeichnung MHH Vertraulichkeitserklärung (Anlage 10)
Geforderte Mindeststandards (Ausschlusskriterien):
Zu 1) Da es sich um vorwiegend überwachungsbedürftige Anlagen gemäß Abschnitt 5 des Geräte- und Produkt-sicherheitsgesetzes (GPSG) handelt, ist der Nachweis des Bieters, dass er eine gültige Akkreditierung als zugelassene Überwachungsstelle für die in der Anlage aufgeführten Anlagen besitzt, Mindestvoraussetzung zur Teilnahme an dieser Ausschreibung.
Zu 2) Übersicht des zur erfolgreichen Erledigung der ausgeschriebenen technischen Prüfleistungen vorgesehenen Personals, anonymisiert aufgeführt und gegliedert nach Berufsgruppen, vorhandener Ausbildung, Berechtigung und Qualifizierung (Eigenerklärung separat; Ausschlusskriterium): Nachweis der Mindestanzahl von 2 Prüfern für die Dampfkesselanlagen; Nachweis der Mindestanzahl von 2 Prüfern für Druckbehälteranlagen; Nachweis der Mindestanzahl von 2 Prüfern für Aufzugsanlagen; Nachweis der Mindestanzahl von 2 Prüfern für explosionsgefährdete Bereiche.
Zu 3) Vorlage von mindestens 3 Referenzen mit Angabe des Namens des Kunden, eines Ansprechpartners mit Kommunikationsangaben und der Angabe, welche Anlagen bei der benannten Referenz geprüft wurden. Die Leistungen zu diesen Referenzen dürfen maximal 3 Jahre zurückliegen. Vorrangig sind Referenzen für Universitätskliniken und Kliniken der Maximalversorgung aus dem deutschsprachigen Raum zu benennen.
Zu 4) Nachweis des Einsatzes eines elektronischen Mess- und Dokumentationsverfahrens anstelle der Lastprüfung bei Wiederholungsprüfungen an Aufzügen (separate Eigenerklärung, Ausschlusskriterium).
Zu 8) Reaktionszeiten - Mindestanforderung: Eine kurzfristige Reaktionszeit von max. 24-48 Stunden bei sicherheitsrelevanten Mängeln in Bezug auf erforderliche Nachprüfungen bzw. Beratung zur Formulierung von Aussagen an Aufsichtsstellen ist sicherzustellen, um den Betrieb nicht zu gefährden (Anlage 1: Eigenerklärung zur Eignung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3.Q/ 2026
ACHTUNG - Auflagen zur Durchsetzung kontaktreduzierender Maßnahmen / Hygienemaßnahmen - COVID-19:
Vermeiden Sie, soweit wie möglich, direkten Kontakt zu Patienten und Mitarbeitern der MHH. Sollte dies nicht möglich sein, so bitten wir Sie einen Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Auf Hände schütteln, ist komplett zu verzichten. Beachten Sie die aktuellen Hygienemaßnahmen in den Einsatzbereichen. In den Einsatzbereichen ist die Leistungserbringungen unter Beachtung dieser aktuellen Hygienemaßnahmen möglich. Sehen Sie von Besuchen in den Fachabteilungen ab. Nutzen Sie zur Kommunikation Telefon, Email und Post (für Servicescheine u. ä).
Ab dem 16.03.2022 bis zum 31.12.2022 dürfen in unserer Einrichtung generell nur noch Personen tätig bzw. eingesetzt werden, die gegen COVID-19 geimpft sind. Dies folgt aus der in § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelten sog. "Einrichtungsbezogenen Impfpflicht". Diese zwingt uns dazu, dass sämtliche bei uns tätigen Personen ihren Impfschutz lückenlos nachweisen müssen.
Konkret bitten wir Sie darum, dass Sie sich die Nachweise sämtlicher Ihrer Mitarbeiter, die in unserer Einrichtung tätig werden, vorlegen lassen und auch nachträglich eintretende Veränderungen, z.B. hinsichtlich neuer Mitarbeiter oder Auslaufens des Genesenennachweises nachhalten.
Zudem sind Sie verpflichtet, für den Fall, dass Sie Dritte/ Nachunternehmen für die Erbringung der Leistungen einsetzen, auch für die Mitarbeiter dieser Unternehmen die geforderten Angaben bzw. Nachweise vorzulegen.
Bitte beachten Sie dazu die Angaben in dem Rundschreiben "Einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht, § 20a IfSG - Notwendige Erhebung der Impf- oder Genesenennachweise Ihrer bei uns tätigen Mitarbeiter " , welches den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYYCM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160
Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mh-hannover.de