Unterstützung CON - Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: RE 2022.18
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung CON - Rahmenvertrag
Die NBank setzt im Rahmen der Gesamtbanksteuerung und Risikocontrolling Module der integrierten Softwarelösung THINC und Excelmodule von msg GillardonBSM AG sowie eigene IDV für eine durchgängige risiko- und wertorientierte Gesamtbanksteuerung ein.
In diesem Umfeld wird technische und fachliche externe Unterstützung aufgrund notwendiger Anpassungs- und Erweiterungsmaßnahmen benötigt. Um regelmäßig geplante und ggf. punktuell anfallende bzw. anlassbezogene Unterstützungsaktivitäten umsetzen zu können, soll dies mit einem Rahmenvertrag von 2022 bis 2023 mit 2 jeweils einjährigen Verlängerungsoptionen über Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten erreicht werden.
Die benötigte Unterstützung zielt insbesondere auf bei der Operationalisierung der im Rahmen des Projekts "ICAAP-Leitfaden" erstellten Fachkonzeptionen und Übernahme von Tätigkeiten unter Nutzung der im Rahmen der Gesamtbanksteuerung und Risikocontrolling genutzten Module der integrierten Softwarelösung THINC, dem Kapitalplanungstool von msg GillardonBSM AG sowie den für die NBank entwickelten Excelpiloten zur Abbildung der ökonomischen Sicht sowie weiterer eingesetzte Module und Verfahren.
NBank Günther-Wagner-Allee 12-16 30177 Hannover
Die NBank setzt im Rahmen der Gesamtbanksteuerung und Risikocontrolling Module der integrierten Softwarelösung THINC und Excelmodule von msg GillardonBSM AG sowie eigene IDV für eine durchgängige risiko- und wertorientierte Gesamtbanksteuerung ein.
In diesem Umfeld wird technische und fachliche externe Unterstützung aufgrund notwendiger Anpassungs- und Erweiterungsmaßnahmen benötigt. Um regelmäßig geplante und ggf. punktuell anfallende bzw. anlassbezogene Unterstützungsaktivitäten umsetzen zu können, soll dies mit einem Rahmenvertrag von 2022 bis 2023 mit 2 jeweils einjährigen Verlängerungsoptionen über Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten erreicht werden.
Die benötigte Unterstützung zielt insbesondere auf bei der Operationalisierung der im Rahmen des Projekts "ICAAP-Leitfaden" erstellten Fachkonzeptionen und Übernahme von Tätigkeiten unter Nutzung der im Rahmen der Gesamtbanksteuerung und Risikocontrolling genutzten Module der integrierten Softwarelösung THINC, dem Kapitalplanungstool von msg GillardonBSM AG sowie den für die NBank entwickelten Excelpiloten zur Abbildung der ökonomischen Sicht sowie weiterer ein-gesetzte Module und Verfahren:
- Ausarbeitung der Detailprozessschritte und Überführung der Fachkonzeption Projekt "ICAAP-Leitfaden" in den laufenden Betrieb
- Anpassung / Ausrichtung der Prozesse in und um THINC an die Anforderungen des ICAAPs (Ökonomische und Normative Perspektive)
- Customizing, Parametrisierung THINC Module zur Abbildung / Modellierung der Ökonomischen und Normativen Perspektive
- Beratung im Produktionsbetrieb für im Risikocontrolling eingesetzten Module und Verfahren
- Beratung und Umsetzung von systemseitigen Anpassungen und Parametrisierungen in THINC und weiterer THINC-unabhängiger Module sowie methodischer Austausch zu neuen Themen der Gesamtbanksteuerung und Risikocontrolling
- Beratung im Rahmen der Parameter-Validierung für den Einsatz und Betrieb von THINC sowie darüber hinaus bestehender THINC-unabhängiger Lösungen im Risikocontrolling und Gesamtbanksteuerung
- Laufende Unterstützung im Rahmen der Durchführung des Planungs- und Kapitalplanungsprozess u.a. Intensivierung der THINC-Nutzung (Durchführung von Simulationen und Ergebnisinterpretationen)
- Laufende Unterstützung bei der Optimierung des Planungsprozesses
- Laufende Unterstützung im Rahmen der Risikoermittlung, Ermittlung der Risikotragfähigkeit, Risikoberichtserstellung, Interpretation der Ergebnisse, und Ableitung von Handlungsalternativen unter Nutzung der THINC-Module so-wie weiterer THINC-unabhängiger Module
- Beratung im Umfeld der Einarbeitung neuer Mitarbeiter z.B. durch Schulungen entlang der THINC Module (u.a. sDIS+ und EVR) und zu aktuellen aufsichtlichen Anforderungen (u.a. Ökonomischen und Normativen Perspektive)
- Allgemeine Beratungsleistungen im Kontext der Gesamtbanksteuerung bzgl.
o fachlicher und technischer Optimierungen
o regulatorischer Umsetzungsthemen
o Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte
- Management- und Projektberatung
- Anlassbezogene Sonderthemen im Umfeld Controlling
Der Dienstleister verpflichtet sich auf Kurzanfragen innerhalb einer Frist von 10 Werktagen zu reagieren und mindestens 3 Profile zur Auswahl bereitzustellen, die im angeforderten Leistungszeitraum verfügbar sind. Sollten keine Mitarbeiter mit entsprechenden Skill Set verfügbar sein, soll eine Negativmeldung erfolgen.
Es bestehen 2 jeweils einjährige Verlängerungsoptionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis Vermögenshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine Vermögenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 500 T. EUR für Sach- bzw. Personenschäden besteht und für die Dauer des Auftrages fortbestehen wird (formlos bzw. Eigenerklärung).
2. Angaben zum Unternehmen
Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurzdarstellung des Unternehmens (z.B. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit, Anzahl Mitarbeiter, Jahresauftragsvolumen / Umsätze der letzten 3 Jahre, Umsätze pro Funktionsbereich, Angabe zum Mindestjahresumsatz. Es wird ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen i.H.v. 1,35 Mio EUR im Durchschnitt über die letzten drei Kalenderjahre gefordert) und der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau) bezogen auf die geforderte Leistung (formlos bzw. Eigenerklärung).
Mindestanforderung zur Vermögenshaftpflichtversicherung
Vermögenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 500 T. EUR für Sach- bzw. Personenschäden, die für die Dauer des Auftrages fortbestehen wird (formlos bzw. Eigenerklärung).
Mindestanforderung zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen
Es wird ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen i.H.v. 1,35 Mio EUR im Durchschnitt über die letzten drei Kalenderjahre gefordert (formlos bzw. Eigenerklärung).
1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden. Dabei ist der jeweilige Auftraggeber und Leistungszeitraum zu nennen. Es sind mindestens drei Referenzaufträge zu nennen. Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen ist nicht erwünscht. Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular (Anlage 07 der Vergabeunterlagen).
Mindestanforderung zu den Referenzen
Es müssen mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge benannt werden, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden. Dabei sind auch der jeweilige Auftraggeber und Leistungszeitraum zu nennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das nicht gem. der §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Die Eignung der Bieter wird anhand der gem. § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien geprüft. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird gem. den §§ 123, 124 GWB geprüft.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen (Anlage 04 der Vergabeunterlagen).
2) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden (formlos bzw. Eigenerklärung).
3) Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Namen vorzulegen (formlos bzw. Eigenerklärung).
4) Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden (formlos), Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren gegenüber den NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (formlos).
5) Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 06 der Vergabeunterlagen).
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vor-zulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
6) Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Datenschutz einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y646D3S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).