Oberschule Am Wasserturm, Sanierung und Erweiterung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]28
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Oberschule Am Wasserturm, Sanierung und Erweiterung
Oberschule Am Wasserturm Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes Fachplanung Elektrotechnik LPH 1-3 & 5-8
Oberschule Am Wasserturm Haagestraße 1, 21335 Lüneburg
Oberschule Am Wasserturm - Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes - Fachplanung Elektrotechnik LPH 1-3 & 5-8 (97%) Auszug Projektbeschreibung Die Elektroinstallation muss im gesamten Gebäude grundlegend erneuert werden. Im Jahre 2019 wurde für den Bereich der Sicherheitsbeleuchtung und der grundlegenden Versorgungsstruktur bereits ein Planungsbüro für erste Maßnahmen beauftragt. Die Aufgabenstellung war das Einbringen einer flächendeckenden Sicherheitsbeleuchtung, einer neuen Hauptleitungsversorgungsstruktur,
sowie der Einbau einer neuen Niederspannungshauptverteilung (NSHV) einschl. der dazugehörigen Unterverteiler. Das Konzept sah hier dann einen „Cut“ vor. Ziel sollte es sein, dass alle alten Verteiler demontiert und die alten Bestandsleitungen auf die neuen Verteiler(-standorte) verlängert werden, so dass ab diesem Systemstand Abschnitts- und Verteilerbereichsweise eine Grundsanierung erfolgen kann. Diese Umsetzung konnte aber aus diversen Gründen bis heute nicht umgesetzt werden.
Aktueller Stand ist, das eine erste Entwurfsplanung hierfür ausgearbeitet worden ist, dann aber keine Umsetzung erfolgen konnte. Die in dieser Planung angedachten Strukturen, Steigepunkte und Standorte der Verteiler sollen in den jetzt folgenden Planungen die Grundlage bilden. Damit eine korrekte Auftragsabarbeitung durch das bereits beauftragte Fachplanungsbüro und der bereits beauftragten Leistung erfolgen kann ist es unabdingbar, dass bei einer evtl. Beauftragung eines zweiten Planungsbüros für die weiterführenden / restlichen Arbeiten (Abschnitt 1 und Restmaßnahme) eine sehr enge und kollegiale Zusammenarbeit stattfinden muss. Weiterhin wird zudem derzeit eine dritte Maßnahme (die Umsetzung / Einbringung des Digitalpaktes) in der Liegenschaft mit umgesetzt. Die hierfür erforderlichen Arbeiten sollen gemäß bereits getätigter Beauftragung und Terminplan im vierten Quartal 2022 stattfinden und bilden auf Grund des desolaten Zustandes der Elektrotechnik nur eine Zwischenlösung. Das bedeutet, das alle für den Digitalpakt neu eingebrachten Komponenten erhalten bleiben aber aus dem 230V~-Netz neu versorgt werden müssen. Zudem wird es im Zuge von Deckenertüchtigungen dazu kommen, dass Kabel- und Leitungstrassen neu strukturiert werden müssen. Derzeit soll für den Digitalpakt und im Hinblick auf die angedachte Sanierung die alte Leitungs- und Netzstruktur genutzt werden.
Für einige Techniken (ELA / HA / EDV / NSHV / Unterverteiler) müssen neue Räume geschaffen werden.
Diese müssen von Seiten des Hochbaus nach Vorgabe der technischen Gewerke mit geplant und erstellt werden. Weiterhin sind einige dieser Räume zu klimatisieren (z.B. EDV / ELA) Ab hier nun die weiteren Aufgaben, welche für den sogenannten 1. BA und die Restarbeiten erfolgen sollen.
Bevor die nachfolgenden Aufgabenstellungen näher erläutert werden, der Hinweis, dass es im Zuge der ersten Vorplanung sehr genaue Vorgaben durch den AG hinsichtlich Umsetzung diverser Leistungsbereiche, Räumlichkeiten, Schnittstellen und sonstigen Anforderungen geben wird. Diese Vorgaben müssen dann als Grundlage für die weiteren Planungen zwingend berücksichtigt werden.
Eine Festlegung / Bekanntgabe wird im ersten Startgespräch erfolgen. Die Kosten und Planungen müssen für die gesamte Maßnahme erfolgen, werden aber in zwei unterschiedliche Maßnahmen unterteilt, welche dann auch zeitlich nacheinander abgearbeitet werden müssen.
weitere Informationen können der anhängenden Projektbeschreibung entnommen werden.
o.g. Zeitraum bezieht sich auf BA 1
siehe Anlage 4: Hinweisbogen zur Präzisierung und Gewichtung der Auswahlkriterien
Gem. VgV §17 Abs.11 behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Das VgV-Verfahren würde dann ohne eine persönliche Präsentation der Bieter beendet werden und der Auftrag würde anhand der bewerteten schriftlichen Erstangebote vergeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss die Eignung mit dem Nachweis eines Diploms, bzw. Bachelor-/Masterabschluss im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (Elektrotechnik) nachweisen.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Abgabetermin des Teilnahmeantrags) eines Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000,00 € für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden(im Falle der Teilnahme einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied einzeln zu erbringen) bzw. verbindliche Bestätigung eines Haftpflichtversicherers (nicht eines Maklers), dass spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird (im Falle der Teilnahme einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Nachweis gemeinsam zu erbringen). Wird der Nachweis über die Berufshaftpflicht nach Maßgabe der vorstehenden Anforderungen ggf. auch auf Nachfordern hin nicht erbracht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vorlage von Kopien ist ausreichend.
Bietergemeinschaften:
Bei Teilnahme einer Bewerbergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung im Auftragsfall unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters im Original einzureichen.
Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und ist dieser zugleich Mitglied einer Bietergemeinschaft, so werden beide Angebote nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Interessenten registrieren sich einmalig auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“. Über diese Registrierung werden die Interessenten informiert, falls weitere Informationen an die Bewerber, z. B. auch in Form von Bewerberfragen und -antworten, bekanntzugeben sind.
2. Den Teilnahmeanträgen ist ein Anschreiben des Bewerbers voranzustellen. Dieses hat im Betreff die Formulierung „Antrag auf Teilnahme am Bewerbungs- / Auswahl-verfahren für Planungsleistungen (Technische Gebäudeausrüstung) für die Baumaßnahme „Oberschule Am Wasserturm Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes“ sowie die vergabenummer: 226-22-81 zu enthalten.
Im Anschreiben hat der Bewerber folgende Erklärung zwingend abzugeben: „Ich / Wir bewerbe(n) mich / uns für die Teilnahme am Bewerbungs- /Auswahlverfahren für die im Betreff genannten Planungsleistungen und – im Falle der Auswahl – am späteren Verhandlungsverfahren sowie um die Beauftragung für die genannten Planungsleistungen“. Das Anschreiben hat ferner eine Übersicht über die beigefügten Anlagen in der Reihenfolge der Vergabebekanntmachung zu enthalten.
Das Anschreiben ist im Original zu unterzeichnen, bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, unbeschadet der Verpflichtung nach III.2.2) Hinweis: Teilnahmeanträge, die die vorstehend geforderte Erklärung nicht enthalten, werden nicht weiter berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen spätestens zu dem unter IV.2.2) festgelegten Termin elektronisch über die Vergabeplattform „Subreport ELViS“ eingereicht werden.
Eine Einreichung per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig 3. Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist zusätzlich eine im Original von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergibt. Es wird nochmals auf die Vorgaben in III.2.2) und III.1.1) hingewiesen, wonach bestimmte Erklärungen / Nachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen sind. Die Erklärungen zur Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) werden kumulativ berücksichtigt.
4. Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Dritter in diesem Sinne ist jeder, der nicht Bewerber ist, also insbesondere Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Bewerbers.
Die Eignung (III.1.2 und III.1.3) des bzw. der Dritten muss im Teilnahmeantrag mit denselben Nachweisen und in demselben Umfang belegt werden, wie dies auch für die Eignung des Bieters verlangt wird, allerdings beschränkt auf den Leistungsteil, den der Dritte übernehmen soll. Soweit der Bewerber unter Berücksichtigung vorstehender Vorgaben Nachweise und Erklärungen des Dritten zur Eignung beibringt, ist insoweit die Eignung des Bewerbers selbst nachgewiesen (kumulative Berücksichtigung).
Mit dem Teilnahmeantrag sind ferner folgende Eigenerklärungen des Dritten einzureichen:
- Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und von Beiträgen zur Sozialversicherung;
- über die erfolgte oder nicht erfolgte rechtskräftige Verurteilung wegen der in § 123 Abs. 1 Ziff. 1-10 u. Abs. 2 GWB genannten Straftatbestände und Benennung der Person(en), die rechtskräftig verurteilt worden ist / sind,
- über das Vorliegen der in § 124 Abs. 1 Ziff. 1-9 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe (vgl. III.1.1), Nr. 3, vierter Spiegelstrich).
Liegt in der Person des Dritten ein Ausschlussgrund (etwa nach § 123 Abs. 1 GWB) vor, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers. Dies gilt auch im Falle falscher Angaben.
Wird der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, hat er mit dem Angebot eine im Original unterzeichnete Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten vorzulegen. Dieser Verpflichtungserklärung muss entnommen werden können, dass sich der Dritte gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, dem Bieter im Fall der Beauftragung seine Kapazitäten in dem im Teilnahmeantrag benannten Umfang zur Verfügung zu stellen.
5. Die nach II.2.14) geforderten Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes zugelassen ist, mit dem Teilnahmeantrag, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen nachgereicht werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Anforderung, es sei denn, der Bewerber weist nach, dass er die Aufforderung erst später erhalten hat. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
6. Die namentliche Angabe des vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters im Teilnahmeantrag ist bindend. Die Projektleiter können im Verhandlungsverfahren (und in der späteren Vertragsdurchführung) nur unter der Voraussetzung der mindestens gleichen Eignung ausgetauscht werden. In diesem Falle ist der Eignungsnachweis des neu zu benennenden Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters gleichzeitig mit dem Austausch zu erbringen.
7. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der für die Planungs- und Bauleistungen erforderlichen Haushaltsmittel.
8. Nach derzeitigem Projektzeitenplan erfolgt die Auftragsverhandlung mit den ausgewählten Bietern im Februar 2023. Der genaue Termin wird den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.