Teilprojekt Salzdahlumer Straße / Heidberg Generalplaner Referenznummer der Bekanntmachung: SB_BS_001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.braunschweig.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.verkehr-bs.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Teilprojekt Salzdahlumer Straße / Heidberg Generalplaner
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der:
- Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI),
- Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI),
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI),
- Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI).
Braunschweig
Die Stadt Braunschweig und die Braunschweiger Verkehrs-GmbH planen gemeinsam den Bau der Stadtbahnverlängerung in den Stadtteil Heidberg über die Salzdahlumer Straße. Hierfür liegt der Grundsatzbeschluss "ÖPNV in einer wachsenden Großstadt Stadtbahnausbaukonzept für Braunschweig" des Rates der Stadt Braunschweig vom 21.02.2017 vor. Die vorhandene Stadtbahnstrecke der Linie 2 erschließt im Süden des Stadtgebiets von Braunschweig die Wohnbebauung des Stadtteils Heidberg und führt ab dem Erfurtplatz über den Sachsendamm, die BAB 36, die B 4 und die Wolfenbütteler Straße bis zum Kreuzungsbereich mit dem Heinrich-Büssing-Ring. Ab der Haltestelle Bereich Sachsendamm fährt die Stadtbahnlinie 1 ebenfalls über die BAB 36, die B 4 und die Wolfenbütteler Straße zum Kreuzungsbereich mit dem Heinrich-Büssing-Ring. Ab diesem Bereich führt die Stadtbahnstrecke der Linie 1 über den Heinrich-Büssing-Ring zum Nahverkehrsterminal vor dem Hauptbahnhof Braunschweig, während die Stadtbahnstrecke der Linie 2 entlang der Wolfenbütteler Straße weiter Richtung Innenstadt führt. Die Linie 2 verkehrt derzeit im 15-min-Takt und die Linie 1 im 10-min-Takt. Zum jetzigen Zeitpunkt verkehren 2 Buslinien ab dem Nahverkehrsterminal vor dem Hauptbahnhof Braunschweig die Salzdahlumer Straße entlang bis zum Kreuzungsbereich mit der Hallestraße und erschließen die Wohnbebauung des Bebelhofes und das Städtische Klinikum Salzdahlumer Straße. Ab dem Kreuzungsbereich Salzdahlumer Straße / Hallestraße führt einer dieser Buslinien über die Hallestraße und den Sachsendamm zum Erfurtplatz. Die Buslinien auf der Salzdahlumer Straße verkehren derzeit im 15-min-Takt. Mit dem Ausbau sollen Busleistungen auf der Salzdahlumer Straße reduziert werden und die Verkehrsverhältnisse für den ÖPNV verbessert werden. Durch die neue Stadtbahnstrecke soll eine neue durchgehende Fahrbeziehung ohne Umsteigen zwischen dem Hauptbahnhof Braunschweig und dem Stadtteil Heidberg ermöglicht werden, welche die Aufkommensschwerpunkte Bebelhof und Städtisches Klinikum Salzdahlumer Straße mit anbindet.
Eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Kosten für die Verkehrsanlage (Straße, Brücke mit Gleisanlage) beläuft sich auf 44,3 Mio. EUR netto.
Aktuelle Information über den Stand der Planung sind der Internetseite www.stadt-bahn-plus.de zu entnehmen.
Es besteht die Option auf die Beauftragung mit weiteren zusätzlichen Leistungen bzw. Fachplanungsleistungen, soweit diese zur Umsetzung für das vorliegende Projekt erforderlich sind und der Auftragnehmer fachlich und zeitlich in der Lage ist, diese Planungsleistungen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6R3V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.