Personendosimetrie (EPDS) für das Endlager Konrad

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E18629387
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E18629387
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dritter gem. §9a Abs. 3 Atomgesetz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Personendosimetrie (EPDS) für das Endlager Konrad

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38341000 Strahlenmessgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für das Endlager Konrad soll ein elektronisches Personendosimetriesystem (EPDS) einschließlich zugehöriger Komponenten und Datenbank beschafft werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48612000 Datenbankverwaltungssystem
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Salzgitter, Bleckenstedt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufgrund des Umgangs mit radioaktiven Stoffen am Endlager Konrad wird nach § 65 StrlSchV zur Ermittlung der Körperdosis die Personendosis gemessen. Diese Messung soll durch amtliche passive Dosimeter erfolgen (die nicht Bestand dieser Ausschreibung sind). Zusätzlich sollen hierzu betriebliche elektronische Personendosimeter (EPD) eingesetzt werden, so dass während des Betriebs die Personendosis jederzeit abgelesen werden kann und ggf. auftretende Dosisüberschreitungen durch einen Alarm sofort erkannt werden können. Hierzu soll ein elektronisches Personendosimetriesystem (kurz EPDS) eingeführt werden, welches in der Lage ist, sämtliche am Endlager Konrad ermittelte Personendosen zu registrieren und zu verwalten. Es soll aus einer Personendosimetriedatenbank, 345 elektronischen Personendosimetern (EPD) und einer entsprechenden Kontrollvorrichtung sowie 7 Dosimeterlesegeräten bestehen. Zudem sollen an verschiedenen Vorhalteorten entsprechende Regale für die Platzierung der EPD beschafft werden. Für das gesamte System wird innerhalb der Etappe 1 der Auftragsabwicklung eine ausführliche Dokumentation des Systems benötigt, welches dem BASE zur Prüfung vorgelegt wird. In der Etappe 2 erfolgt dann die Fertigung und Installation bzw. Montage des elektronischen Personendosimetriesystems.

Das EPDS besteht aus mehreren Zugriffspunkten, die in über- und untertägigen Bereichen der Schachtanlage Konrad miteinander gekoppelt sind. Darüber hinaus soll das Betreten des Kontrollbereichs inkl. der Zugangsberechtigung durch das EPDS an verschiedenen Kontrollbereichsübergängen registriert und verwaltet werden. Bei der Realisierung des EPDS sollen die Vorgaben der DSGVO sowie des BSI IT-Grundschutz eingehalten werden. Zudem ist zu beachten, dass Arbeiten im untertägigen Bereich eines Bergwerks zu tätigen sind.

Die Ausschreibungsunterlagen bestehen aus einer Leistungsbeschreibung und zwei Leistungsverzeichnissen (EPDS-Komponenten und Personendosimetrie-Datenbank), wobei von den Bietern beide Leistungsverzeichnisse auszufüllen und einzureichen sind.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Erstellung neuer Listen und Felder innerhalb der PD-DB / Gewichtung: 9 %
Qualitätskriterium - Name: Batterielebensdauer der EPD / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Vibration der EPD bei Grenzwertüberschreitung / Gewichtung: 9 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der gleichzeitig zu prüfenden EPD in der Kontrollvorrichtung (KV) / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Stand-Alone-Betrieb der Dosimeterlesegeräte / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Software für Überprüfung der EPD (WKP) / Gewichtung: 7 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln, auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)

- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)

- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)

Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)

- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124 LD) - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig, z. B. ISO 19443) verfügen. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage einer Kopie der Zertifizierungsurkunde.

2. Falls keine Zertifizierung nach ISO 19443 besteht, muss das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers die Anforderungen der Regel KTA 1401 erfüllen. Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen der Regel KTA 1401 kann durch Vorlage einer Auftraggeber-Bescheinigung (Eignungsbestätigung gem. Regel KTA 1401) und/oder eine erfolgreiche Auditierung durch die BGE erbracht werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/10/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/11/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

- § 135 GWB Unwirksamkeit

- § 160 GWB Einleitung, Antrag

Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2022

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