Personendosimetrie (EPDS) für das Endlager Konrad
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personendosimetrie (EPDS) für das Endlager Konrad
Für das Endlager Konrad soll ein elektronisches Personendosimetriesystem (EPDS) einschließlich zugehöriger Komponenten und Datenbank beschafft werden.
Salzgitter, Bleckenstedt
Aufgrund des Umgangs mit radioaktiven Stoffen am Endlager Konrad wird nach § 65 StrlSchV zur Ermittlung der Körperdosis die Personendosis gemessen. Diese Messung soll durch amtliche passive Dosimeter erfolgen (die nicht Bestand dieser Ausschreibung sind). Zusätzlich sollen hierzu betriebliche elektronische Personendosimeter (EPD) eingesetzt werden, so dass während des Betriebs die Personendosis jederzeit abgelesen werden kann und ggf. auftretende Dosisüberschreitungen durch einen Alarm sofort erkannt werden können. Hierzu soll ein elektronisches Personendosimetriesystem (kurz EPDS) eingeführt werden, welches in der Lage ist, sämtliche am Endlager Konrad ermittelte Personendosen zu registrieren und zu verwalten. Es soll aus einer Personendosimetriedatenbank, 345 elektronischen Personendosimetern (EPD) und einer entsprechenden Kontrollvorrichtung sowie 7 Dosimeterlesegeräten bestehen. Zudem sollen an verschiedenen Vorhalteorten entsprechende Regale für die Platzierung der EPD beschafft werden. Für das gesamte System wird innerhalb der Etappe 1 der Auftragsabwicklung eine ausführliche Dokumentation des Systems benötigt, welches dem BASE zur Prüfung vorgelegt wird. In der Etappe 2 erfolgt dann die Fertigung und Installation bzw. Montage des elektronischen Personendosimetriesystems.
Das EPDS besteht aus mehreren Zugriffspunkten, die in über- und untertägigen Bereichen der Schachtanlage Konrad miteinander gekoppelt sind. Darüber hinaus soll das Betreten des Kontrollbereichs inkl. der Zugangsberechtigung durch das EPDS an verschiedenen Kontrollbereichsübergängen registriert und verwaltet werden. Bei der Realisierung des EPDS sollen die Vorgaben der DSGVO sowie des BSI IT-Grundschutz eingehalten werden. Zudem ist zu beachten, dass Arbeiten im untertägigen Bereich eines Bergwerks zu tätigen sind.
Die Ausschreibungsunterlagen bestehen aus einer Leistungsbeschreibung und zwei Leistungsverzeichnissen (EPDS-Komponenten und Personendosimetrie-Datenbank), wobei von den Bietern beide Leistungsverzeichnisse auszufüllen und einzureichen sind.
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln, auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124 LD) - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)
1. Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig, z. B. ISO 19443) verfügen. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage einer Kopie der Zertifizierungsurkunde.
2. Falls keine Zertifizierung nach ISO 19443 besteht, muss das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers die Anforderungen der Regel KTA 1401 erfüllen. Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen der Regel KTA 1401 kann durch Vorlage einer Auftraggeber-Bescheinigung (Eignungsbestätigung gem. Regel KTA 1401) und/oder eine erfolgreiche Auditierung durch die BGE erbracht werden.
Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.