Implementierung weiterer Software Module u. Einbinden eines bereits vorhanden Medikationsmanagementsystems

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildeshausen
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.krankenhausjohanneum.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeberatung.de/krankenhaus-johanneum-wildeshausen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: rechtsfähige kirchliche Stiftung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Implementierung weiterer Software Module u. Einbinden eines bereits vorhanden Medikationsmanagementsystems

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Implementierung weiterer Software Module zur Erfüllung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Kriterien sowie das Einbinden eines bereits vorhanden Medikationsmanagementsystems in das in dem Krankenhaus Johanneum Wildeshausen implementierte Krankenhausinformationssystem (KIS), MEDICO genannt, der Fa. CompuGroup Medical SE & Co. KGaA.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Hauptort der Ausführung:

Feldstraße 1

27793 Wildeshausen

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Implementierung der elektronischen Patienten oder Fallakte (EPA oder EPR) sowie das Einbinden des Medikationsmanagementsystems in das in dem Krankenhaus Johanneum Wildeshausen implementierte Krankenhausinformationssystem (KIS), MEDICO, der Fa. CompuGroup Medical SE & Co. KGaA. Mit der Umsetzung werden unter anderemfolgende Ziele verfolgt:

- Abbildung der Anforderungen an eine digitale Pflegeprozessplanung sowie an eine digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation inklusive einer umfassenden digitalen Sturzdokumentation.

- Abbildung der Anforderungen an eine umfangreiche und rechtssichere digitale ärztliche

Dokumentation.

- Einbindung des vorhandenen digitalen Medikationsmanagements mit Umsetzung der Anforderungen aus der Arzneimitteltherapiesicherheit.

- Abbildung der Planungs- und Dokumentationsanforderungen aller weiteren am Behandlungsprozess eines Patienten beteiligten Berufsgruppen.

- Einführung einer digitalen Fieber- und Verlaufskurve.

- Unterstützung der interprofessionellen Kommunikation

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das angegebene Datum unter V.2.1 ist das Datum der Entscheidung zur Auftragsvergabe durch die Geschäftsleitung. Die Zuschlagserteilung erfolgt erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

1) In der EPA werden Daten aus der Dokumentation von den an der Behandlung beteiligten Berufs-gruppen (Ärzte, Pflegefachpersonen, Therapeuten etc.), Befunde aus angeforderten Untersuchungen (Labor, Röntgen), Informationen zum Krankheitsverlauf und die Medikation (Kurve)zusammengefasst dargestellt.

Viele dieser Informationen und Daten, wie Untersuchungsbefunde, Laborwerte oder die Arztbriefe, werden bereits im KIS erfasst. Diese Daten müssen an die EPA fehlerfrei sowie ohne zeitliche Verzögerungen und Redundanzen übermittelt werden können. Umgekehrt sind umfangreiche Informationen aus der EPA an das KIS zu übermitteln. Hierbei handelt es sich u.a. um Anforderungen von Untersuchungen, Diagnosen und Therapiedaten und relevante Informationen für die Abrechnung mit den Kostenträgern. Eine permanente und in Echtzeit synchronisierte Verfügbarkeit aller aktuellen Pat.-Daten und -Informationen sowohl im KIS als auch in der EPA ist notwendig. Um diese Funktionalitäten zu gewährleisten ist ein unterbrechungs- und verzögerungsfreier, bidirektionaler Datenaustausch unabdingbar.

2) Im Medikationsmanagement werden bereits Daten der Medikation eines Patienten über den gesamten Behandlungsprozess (von Aufnahme bis Entlassung) geführt. Zum aktuellen Zeitpunkt hat die Fa. CompuGroup Medical auf Basis des aktuellen Schnittstellenstandards HL7 V2 nur ein ausgewähltes Medikationssystem in alle für den Auftraggeber (=AG) notwendigen Teilmodule des KIS integriert und bietet keine spezifizierten Schnittstellen an, um eine vergleichbare Integration mit einem Drittsystem zu etablieren. Die angestrebte Integrationstiefe ist jedoch im Bereich der wichtig Medikation, die in alle Prozessschritte der Behandlung und alle Fachbereiche eingreift, besonders wichtig und eine notwendige Voraussetzung für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb einer IT-Unterstützung im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sowie zur Sicherstellung des Zugriffs auf korrekte, arzneimittelbezogene Daten eines Patienten über den Gesamtprozess.

Grundlegend sieht der AG in einer Interoperabilität zwischen dem KIS, der EPA und dem Medikationsmanagement und weiterer Module folgende Risiken:

- Fehlende, fehlerhafte oder in Folge einer Schnittstellenproblematik nicht zur Verfügung stehende Pat.-Daten führen zu einer Inkonsistenz im Behandlungsprozess und im schlimmsten Fall zur Gefährdung der Patientensicherheit. Bei unzureichender Integrationstiefe der Systeme müssen Daten doppelt eingegeben werden, wobei sich die Datenqualität durch Eingabefehler vermindern kann (z.B. fehlerhafte Medikationsdaten). Zumal sich die Bedienkompetenz der Anwender auf zwei Systeme mit unterschiedlichen Funktionalitäten verteilt (Risiko von Bedien- und Eingabefehlern).

- die doppelte Datenhaltung erfordert eine synchron und kompatible Anpassung von zwei Systemen,

die eine zusätzliche Fehlerquelle aufgrund von Inkonsistenzen führen kann.

- Die notwendige Schnittstellenpflege bei der Anbindung von Drittsystemen für EPA und Medikation führt zu erhöhtem Betriebsaufwand. Grundsätzlich führen alle Schnittstellen zu Drittsystemen wegen des hohen technischen und finanziellen Aufwands zu Kostensteigerungen.

- Der korrekte KIS-Import und -Export von Medikationsdaten und den Ergebnissen des Medikationsprozesses ist für Drittsysteme aktuell nicht standardisiert und müsste zunächst auf ein Fremdprodukt angepasst und über die Betriebszeit gepflegt werden.

- Das Medikationsmanagement ist ein Medizinprodukt der Klasse 1. Die regulativen Anforderungen aus dem MPG und MPBetreibV sind hier so anspruchsvoll, dass dies aus Sicht des AG (sofern dieser in die Bestandteile des KIS eingreifen würde) weder wirtschaftlich noch aus Haftungsgesichtspunkten zu leisten ist.

Es wurde geprüft, dass es keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 001-003
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Implementierung weiterer Software Module u. Einbinden eines bereits vorhanden Medikationsmanagementsystems

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
01/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.cgm.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei

der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabe einzureichen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Vergabekammer der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2022

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