BBST_LMT_Leistung_Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: K-CLP-40.5-2022-0045
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkclp.de
Abschnitt II: Gegenstand
BBST_LMT_Leistung_Projektsteuerung
Projektsteuerung für die Erweiterung der BBS-Technik und den Neubau des Lebensmittel-Technikums in Cloppenburg
PLZ: 49661
Ort: Cloppenburg
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Projektsteuerungsleistungen für das Pro-jekt: "Erweiterung der BBS-Technik und den Neubau des Lebensmittel-Technikums in Cloppenburg".
Die Berufsbildende Schule Technik (BBS Technik) am Standort Lankumer Feldweg in Cloppenburg ist eine von drei berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppen-burg. Der Landkreis Cloppenburg beabsichtigt den Abbruch und Ersatzbau der Ge-bäudetei-le A und G (Nutzungsfläche ca. 7.000 m²) der BBS Technik am Standort Lankumer Feldweg.
Gleichzeitig soll auf dem Grundstück der BBS Technik das wirtschaftsnahe Projekt "Lebensmittel-Technikum" (LMT) (Nutzungsfläche 1.200 m²) neu errichtet werden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen zur Angebotsphase, dort insbesondere die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Begrenzung der Anzahl der Bewerber, § 51 VgV:
Der Auftraggeber beabsichtigt, grundsätzlich höchstens 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten mehr als 5 Bewerber geeignet sein, wird der Auftraggeber von der Möglichkeit zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewer-ber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, Gebrauch machen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt dabei anhand der Höhe des Gesamtumsatzes sowie der Anzahl und Vergleichbarkeit der Referenzen des Bewerbers. Genauere Anga-ben sind den Vergabeunterlagen (Ziffer 4 der Bewerbungsbedingungen zum Teil-nahmewettbewerb) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben ihre Eignung durch Einreichung der nachfolgend im Einzelnen aufgelisteten Eigenerklärungen nachzuweisen. Hierzu sollen die auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellten Formblätter ver-wendet werden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Erklärungen von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zu den gefor-derten Angaben sind mit dem Teilnahme-antrag keine Bescheinigungen oder Erklä-rungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen.
1. Eigenerklärung zur Eintragung im Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder in ein vergleichbares Register des Herkunftslandes (Formblatt gem. Vergabeunterlagen).
2. Eigenerklärung zur Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung Archi-tekt oder Ingenieur (Formblatt gem. Vergabeunterlagen).
3. Eigenerklärung mit:
- Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123,124 GWB;
- Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister.
- Angaben zu Einträgen im Wettbewerbsregister
- Angaben zur Erklärung in Bezug auf die Eignung
(Formblatt gemäß Vergabeunterlagen)
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben ihre Eignung durch Einreichung der nachfolgend im Einzelnen aufgelisteten Eigenerklärungen nachzuweisen. Hierzu sollen die auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellten Formblätter ver-wendet werden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Erklärungen von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zu den gefor-derten Angaben sind mit dem Teilnahme-antrag keine Bescheinigungen oder Erklä-rungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen.
Angaben zum Gesamtumsatz (in Euro) des Unternehmens, welches sich als Be-werber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt gem. Vergabeunterlagen).
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemein-schaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewer-bergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachwei-se erbringt.
Es müssen mindestens drei Referenzen aus den letzten zehn Jahren (Zeitraum 09/2012 bis 09/2022) zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Leistungen vorgelegt werden.
Vergleichbar sind Leistungen dann, wenn sie Projektsteuerungsleistungen zu Bau-leistungen betreffen.
Darüber hinaus müssen die folgenden Mindeststandards erfüllt sein:
Durch die vorgelegten Referenzen ist insgesamt die abgeschlossene Ausführung der Projektstufen 2 bis 5 nach AHO nachzuweisen. Der Nachweis kann insoweit auch durch die Vorlage mehrerer Referenzen erbracht werden, wobei die jeweilige Referenz nur für solche Projektstufen berücksichtigt wird, die im Zeitpunkt der Ein-reichung des Teilnahmeantrags tatsächlich abgeschlossen sind.
Mindestens eine Referenz muss Projektsteuerungsleistungen zu Neubau- und/oder Umbaumaßnahmen mit anrechenbaren Kosten (KG 200 bis 700) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betreffen.
Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss Projektsteuerungsleistungen zu Neubau- und/oder Umbaumaßnahmen eines Schulgebäudes oder sonstigen Bil-dungseinrichtungen (Honorarzone III oder höher) zum Gegenstand haben. Gleich-zeitig müssen in dieser Referenz zumindest die Projektstufen 2 bis 4 nach AHO er-bracht und abgeschlossen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1335/1334
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, so-weit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, ei-ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiterwird auf die Rügeoblie-genheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.