Module Mobile Foundation und Orbis Alert Referenznummer der Bekanntmachung: HA-6
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: HA - 6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.winter-maintal.com
Adresse des Beschafferprofils: www.niels-stensen-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Module Mobile Foundation und Orbis Alert
Die Niels-Stensen-Kliniken GmbH beabsichtigt die Erweiterung der vorhandenen Lösung (Orbis-software) um die Module Mobile Foundation und Orbis-Alerts an mehreren Standorten.
Sitz der Gesellschaft in Osnabrück.
Die Niels-Stensen-Kliniken GmbH in Osnabrück beabsichtigt die Erweiterung der vorhandenen Lösung (Orbis-software) um die Module Mobile Foundation und Orbis-Alerts. ORBIS Mobile Foundation stellt die Software für die mobile Patientenakte für Tablet Geräte (iOS, Android, Windows) mit Zugriff auf ORBIS zur Verfügung. Die Daten aus ORBIS werden über den ORBIS Mobile Foundation Connector bereitgestellt. Mit dem Modul Orbis-Alert werden die aus dem KIS über ORBIS Mobile Foundation bereitgestellten (Cave/Achtung und Benachrichtigungen), wie Allergien, Infektionen, Meldungen über Fälligkeit chronologisch absteigend angezeigt. Die beiden Module sind integraler Bestandteil der bereits vorhandenen KIS – Lösung und können somit nur im Rahmen einer Softwareerweiterung realisiert werden. Die Erweiterung wird an folgenden Standorten der Niels-Stensen-Kliniken GmbH eingesetzt:Marienhospital Osnabrück GmbH, Franziskus‐Hospital Harderberg, Christliches Klinikum Melle, Krankenhaus St. Raphael Ostercappeln, Marienhospital Ankum-Bersenbrück, Elisabeth‐Krankenhaus Thuine, St. Vinzenz-Hospital Haselünne, Niels‐Stensen‐Kliniken Bramsche, Magdalenen‐Klinik Harderberg
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
ORBIS Mobile Foundation stellt die Software für die mobile Patientenakte für Tablet Geräte (iOS, Android, Windows) mit Zugriff auf ORBIS zur Verfügung. Die Daten aus ORBIS werden über den ORBIS Mobile Foundation Connector bereitgestellt.
Mit dem Modul Orbis-Alert werden die aus dem KIS über ORBIS Mobile Foundation bereitgestellten (Cave/Achtung und Benachrichtigungen), wie Allergien, Infektionen, Meldungen über Fälligkeit chronologisch absteigend angezeigt.
Die beiden Module sind integraler Bestandteil der bereits vorhandenen KIS – Lösung und können somit nur im Rahmen einer Softwareerweiterung realisiert werden. Dedalus HealthCare GmbH ist der lokale Integrator der Software und kann im Sinne einer Alleinstellung nur so die Erweiterung der Module des bereits vorhandenen KIS-Systems übernehmen. Der Einsatz einer Drittsoftware ist aufgrund der Tiefenintegration nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterung der vorhandenen Orbis-Software Lösung um die Module Mobile Foundation und Orbis Alert
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.dedalus.com/dach/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die
entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft
liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten
wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html