Vergabeverfahren Generalplanerleistungen Hoch- und Tiefbau für den Neubau der Baustufe 1 -Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum- der Universitätsmedizin Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 21E71240BS1004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de/ueber-uns/organisation/umg-baugesellschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Generalplanerleistungen Hoch- und Tiefbau für den Neubau der Baustufe 1 -Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum- der Universitätsmedizin Göttingen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die nachstehend und in den Vergabeunterlagen - inkl. der Unterlagen der späteren Verhandlungsphase und dort insbesondere inkl. des Vertrages - näher definierten Planungsleistungen für die Baustufe 1 - dem Operativen Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum im Zusammenhang mit der baulichen Erneuerung im Bereich der Universitätsmedizin Göttingen (UMG). Die Auftraggeberin beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die Generalplanung Hoch- und Tiefbau, inklusive BIM-Gesamtkoordination, für die Leistungsphasen 2 - 5 dieser Baustufe 1 zu beauftragen.
Grob umfasst diese Generalplanung Hoch- und Tiefbau
- Objektplanung Gebäude und Innenräume; inkl. BIM-Gesamtkoordination und Fassadentechnik, Inneneinrichtung, Nachhaltigkeitsplanung/-zertifizierung/CO2-Neutralität
- Verkehrsanlagenplanung mit Anteilen der Freianlagenplanung
- Leistungen für Ingenieurbauwerke
- Tragwerksplanung
- Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik)
- Brandschutz
- Planungsbegleitende Vermessung
- Planung der Barrierefreiheit
- Optimierte Abstimmung sämtlicher Leistungen aufeinander
- Anschluss an den Bestand.
Der zu beauftragende Generalplaner Hoch- und Tiefbau für die LP 2-5 soll grundsätzlich alle klassischen Objekt- und Fachplanungsbereiche bearbeiten können. Die Leistung der Prüfung und Freigabe der Werk- und Montageplanung der ausführenden Unternehmen, das Fortschreiben der Ausführungsplanung bis zum gebauten Bestand als as-built-Modell und eine fach-planungstechnische Beratung wird Teil dieses Generalplanervertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabeverfahren über Generalplanerleistungen Hoch- und Tiefbau für das Bauvorhaben "Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2W6R4V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.