Bereitstellung von Flugverpflegung von anderer Seite; hier: LTG 62, 31515 Wunstorf Referenznummer der Bekanntmachung: 6002354503-VpflABw

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=477741
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung von Flugverpflegung von anderer Seite; hier: LTG 62, 31515 Wunstorf

Referenznummer der Bekanntmachung: 6002354503-VpflABw
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitstellung von Flugverpflegung: LTG 62, 31515 Wunstorf

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55520000 Verpflegungsdienste
55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE92 Hannover
Hauptort der Ausführung:

Die Produktionsstätte (Erfüllungsort) des Auftragnehmers darf maximal 45 Km auf üblicherweise befahrener Strecke vom Fliegerhorst Wunstorf, Am Dänenberg 2, 31515 Wunstorf, entfernt sein.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bereitstellung von Flugverpflegung LTG 62, Wunstorf

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/12/2022
Ende: 30/11/2027
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Anlage "Eigenerklärung-Ausschlussgründe" (BAAINBw-Formular BAAINBw-

B-V 034, bzw. BV030) ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Die Anlage BAAINBw B-V047- Erklärung betreffend der Gründung einer

Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist dem Angebot beizufügen. - falls zutreffend-

- Vorlage eines Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr gerechnet ab

Schlusstermin der Angebotseinreichung)

- Vorlage Bescheinigung in Steuersachen

- Vorlage einer aktuellen Bankerklärung

- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und der

Krankenkasse

-Vorlage Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme von

2,5 Mio €), oder eine formlose Eigenerklärung das zum Vertragsschluss die

Versicherung vorliegt.

- Vorlage Nachweis von mindestens einem Referenzobjekt (siehe "Hinweise

Ausschreibungsverfahren und Bietereignung Punkt 3.a)

- Vorlage Nachweis reglementierter Lieferant oder ein bekannter Lieferant im

Sinne der DVO (EU) 2015/1998 - Nr. 8.1.1.1

- Die Produktionsstätte (Erfüllungsort) des Auftragnehmers darf maximal 45 km

auf üblicherweise befahrener Strecke vom Fliegerhorst Wunstorf, Am

Dänenberg 2, 31515 Wunstorf, entfernt sein.

- Vorlage Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems

(Qualitätsmanagementplan - HACCP und Beschwerdemanagementsystem)

- Vorlage die Anlage "Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket" (Verordnung

(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

- Vorlage Mustermenüplan nach Nr. 1.7 der LB in Form eines 14-tägigen

Wochenplans

- Im Übrigen gelten die vorgegebenen Ausschreibungsbedingungen sowie die

Inhalte der Leistungsbeschreibung und des Musterrahmenvertrages.

----- ZUSATZ ---

Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem

Gewerbezentralregister nach § 150a GewO sowie aus dem Wettbewerbsregister

nach § 6 Abs. 1 WRegG eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in

Frage, zu dem keine auftragsverhindernden Eintragungen vorliegen.

Ausländische Bewerber/Bieter übersenden nach Aufforderung durch den

Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. Bei

Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine - auf

Aufforderung des Auftraggebers auch beglaubigte - Übersetzung ins Deutsche

beizulegen.

Auditierung/Überprüfung der gastronomischen Einrichtung:

ACHTUNG! HINWEIS (Voraussetzung für den Vertragsschluss):

Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine Auditierung/Überprüfung der gastronomischen Einrichtung, die den Zuschlag erhalten soll, durch die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundeswehr. Es wird geprüft, ob aus lebensmittelrechtlicher und lebensmittelhygienischer Sicht bzw. wegen der Beschaffenheit der Rohmaterialien und der hergestellten Lebensmittel oder aufgrund der personellen, maschinellen oder infrastrukturellen Ausstattung des Betriebes Bedenken hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftragsgegenstandes bestehen. Sollte dies der Fall sein, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Bei einmaliger Optionsziehung verlängert sich Laufzeit der

Rahmenvereinbarung auf maximal sechs Jahre.

Gemäß § 65 Absatz 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung zu

sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen höchstens sechs Jahre

betragen. Das ist vorliegend der Fall.

IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:

Das Zuschlagskriterium ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag

wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist

der Preis (in EURO netto). Der Preis setzt sich zusammen aus den Positionen 1 - 5

aus dem Preisblatt als Gesamtpreis zusammen.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 138-395535
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 13/10/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2022

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