Betrieb eines NGA-Netzes (Landkreis Aurich) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01-LA
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines NGA-Netzes (Landkreis Aurich)
Der Konzessionsgeber plant und errichtet ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Aurich. Er beabsichtigt, Dienstleistungskonzessionen für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Der Konzessionsgegenstand gliedert sich in sechs Lose. Das passive Netz soll an einen Betreiber verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktionsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des Projekts erfolgt auf der Grundlage der Breitbandrichtlinien der EU-Kommission, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 und der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019.
Los-Nr.: 1 Betrieb eines NGA-Netzes
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Eigenbetrieb „Breitbandnetz Landkreis Aurich“ beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung der unterversorgten Gebiete des Landkreises Aurich. Der Konzessionsgeber beabsichtigt Dienstleistungskonzessionen (sechs Lose) für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll je an einen Betreiber, den Konzessionsnehmer, verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktions- und betriebsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission.Der Konzessionsgeber hat sechs vorläufige Förderbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen" (RL Giganetzausbau NI) in Anspruch zu nehmen.Gegenstand der zu vergebenden Konzession des Loses 1 ist der Betrieb desselben sowie die Versorgung der bisher unterversorgten Adressen mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Es sollen ca. 3.670 Privatkunden (darunter ca. 315 Adressen mit gewerblichen Nachfragern) mit mindestens 1 Gigabit/s im Download versorgt werden.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Los-Nr.: 2 Betrieb eines NGA-Netzes
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Eigenbetrieb „Breitbandnetz Landkreis Aurich“ beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung der unterversorgten Gebiete des Landkreises Aurich.Der Konzessionsgeber beabsichtigt Dienstleistungskonzessionen (sechs Lose) für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll je an einen Betreiber, den Konzessionsnehmer, verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktions- und betriebsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission. Der Konzessionsgeber hat sechs vorläufige Förderbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen" (RL Giganetzausbau NI) in Anspruch zu nehmen.Gegenstand der zu vergebenden Konzession des Loses 2 ist der Betrieb desselben sowie die Versorgung der bisher unterversorgten Schulen mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Es sollen ca. 44 Schulen mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Los-Nr.: 3 Betrieb eines NGA-Netzes
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Eigenbetrieb „Breitbandnetz Landkreis Aurich“ beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung der unterversorgten Gebiete des Landkreises Aurich. Der Konzessionsgeber beabsichtigt Dienstleistungskonzessionen (sechs Lose) für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll je an einen Betreiber, den Konzessionsnehmer, verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktions- und betriebsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission. Der Konzessionsgeber hat sechs vorläufige Förderbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen" (RL Giganetzausbau NI) in Anspruch zu nehmen.Gegenstand der zu vergebenden Konzession des Loses 3 ist der Betrieb desselben sowie die Versorgung der bisher unterversorgten Unternehmen mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Es sollen ca. 236 Unternehmen mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Los-Nr.: 4 Betrieb eines NGA-Netzes
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Eigenbetrieb „Breitbandnetz Landkreis Aurich“ beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung der unterversorgten Gebiete des Landkreises Aurich. Der Konzessionsgeber beabsichtigt Dienstleistungskonzessionen (sechs Lose) für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll je an einen Betreiber, den Konzessionsnehmer, verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktions- und betriebsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission. Der Konzessionsgeber hat sechs vorläufige Förderbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen" (RL Giganetzausbau NI) in Anspruch zu nehmen.Gegenstand der zu vergebenden Konzession des Loses 4 ist der Betrieb desselben sowie die Versorgung der bisher unterversorgten Unternehmen mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Es sollen ca. 186 Unternehmen mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Los-Nr.: 5 Betrieb eines NGA-Netzes
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Eigenbetrieb „Breitbandnetz Landkreis Aurich“ beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung der unterversorgten Gebiete des Landkreises Aurich. Der Konzessionsgeber beabsichtigt Dienstleistungskonzessionen (sechs Lose) für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll je an einen Betreiber, den Konzessionsnehmer, verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktions- und betriebsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission. Der Konzessionsgeber hat sechs vorläufige Förderbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen" (RL Giganetzausbau NI) in Anspruch zu nehmen.Gegenstand der zu vergebenden Konzession des Loses 5 ist der Betrieb desselben sowie die Versorgung der bisher unterversorgten Unternehmen mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Es sollen ca. 263 Unternehmen mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Los-Nr.: 6 Betrieb eines NGA- Netzes
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Eigenbetrieb „Breitbandnetz Landkreis Aurich“ beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung der unterversorgten Gebiete des Landkreises Aurich. Der Konzessionsgeber beabsichtigt Dienstleistungskonzessionen (sechs Lose) für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll je an einen Betreiber, den Konzessionsnehmer, verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktions- und betriebsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission. Der Konzessionsgeber hat sechs vorläufige Förderbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen" (RL Giganetzausbau NI) in Anspruch zu nehmen.Gegenstand der zu vergebenden Konzession des Loses 6 ist der Betrieb desselben sowie die Versorgung der bisher unterversorgten Unternehmen mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Es sollen ca. 218 Unternehmen mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los-Nr.: 1 Betrieb eines NGA-Netzes
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los-Nr.: 2 Betrieb eines NGA-Netzes
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los-Nr.: 3 Betrieb eines NGA-Netzes
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los-Nr.: 4 Betrieb eines NGA-Netzes
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los-Nr.: 5 Betrieb eines NGA-Netzes
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los-Nr.: 6 Betrieb eines NGA- Netzes
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3306
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.§ 161 GWB:(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.