Leasing-Rahmenvereinbarung über Fahrräder für die Stadt Hameln und den Landkreis Hameln-Pyrmont Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2022-0137
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing-Rahmenvereinbarung über Fahrräder für die Stadt Hameln und den Landkreis Hameln-Pyrmont
Leasing-Rahmenvereinbarung über Fahrräder gemäß TV-Fahrradleasing einschließlich Nebenleistungen für die Stadt Hameln und den Landkreis Hameln-Pyrmont als Arbeitgeber
Fahrrad-Leasing für Mitarbeitende der Stadt Hameln
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Hameln strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Fahrradleasings für seine Mitarbeitenden im Rahmen der Entgeltumwandlung an. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde.
Das Vertragsverhältnis kann einmal um 1 Jahr verlängert werden und endet spätestens am 31.01.2027.
Fahrrad-Leasing für Mitarbeitende Landkreis Hameln-Pyrmont (inkl. der Eigenbetriebe)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Hameln-Pyrmont (inkl. der Eigenbetriebe) strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Fahrradleasings für seine Mitarbeitenden im Rahmen der Entgeltumwandlung an. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde.
Das Vertragsverhältnis kann einmal um 1 Jahr verlängert werden und endet spätestens am 31.01.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge,
Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Nachweis einer Erlaubnis gem. § 32 Abs. 1 S. 1 KWG
Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (Formular 124_LD Eigenerklärung zur
Eignung)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formular
124_LD Eigenerklärung zur Eignung)
auf gesondertes Verlangen:
falls zutreffend Insolvenzplan
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten
Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder
Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen
Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Im Fall einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern
einzureichen.
- Nachweis eines tätigkeitsspezifischen Mindestjahresumsatzes im Fahrrad-Leasing für die letzten Geschäftsjahre
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen aus den letzten höchstens
drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
1-malige Verlängerung möglich: 12 Monate
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html