Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 2112-WB
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.braunschweig.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fsw-info.de
Abschnitt II: Gegenstand
Braunschweig
Die Bahnstadt Braunschweig ist mit dem ca. 300 ha großen Betrachtungsraum zwischen dem Umfeld des Hauptbahnhofs, dem Hauptgüterbahnhof, den Flächen des Rangierbahnhofs, dem ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerk und dem Wohngebiet Bebelhof eines der wichtigsten Stadtentwicklungsprojekte in Braunschweig und ein Schlüsselprojekt des ISEK. Innerhalb des Betrachtungsraums Bahnstadt liegt das ca. 82 ha große Fördergebiet Stadtumbau Bahnstadt. Über eine Rahmenplanung werden für die Bahnstadt bereits Chancen, Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten auf struktureller Ebene untersucht. In die Entwicklung der Bahnstadt sollen zukunftsweisende Themen der Gesellschafts- und der Stadtentwicklung, wie Digitalisierung, vernetzte Mobilität, Industrie 4.0 oder klimagerechte Stadt- und Technikentwicklung, einfließen. Für das ca. 21 ha große Areal am Hauptgüterbahnhof (ohne Gleistrassen), welches innerhalb der Bahnstadt einen wichtigen neuen Stadtbaustein bildet, soll nun, aufbauend auf der Rahmenplanung, eine Perspektive erarbeitet werden, die in ein zukunftsfähiges städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept überführt wird. Das Quartier am Hauptgüterbahnhof soll Initiator und Impulsgeber für die weitere Entwicklung in der Bahnstadt werden.
Das heterogene Nutzungs- und Stadtgefüge am Standort selbst und in der Nachbarschaft, die Lagegunst in der Nähe des Hauptbahnhofes und an den Schnittstellen zu überörtlichen und zu vernetzenden Freiräumen, aber auch die aktiven Gleistrassen der DB machen die Aufgabe zu einer ganz Besonderen und Vielschichtigen. Hierfür lobt die Stadt Braunschweig einen Wettbewerb für Stadtplaner*innen/Architekt*innen mit Landschaftsplaner*innen aus, über den ein zukunftsfähiges und tragfähiges städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept als Grundlage für die weitere Entwicklung gefunden werden soll.
Zu vergebende Leistungen:
Städtebaulicher Entwurf gem. Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand Dezember 2020). Der Städtebauliche Entwurf beinhaltet gem. Merkblatt 51 die ganzheitliche, gestalterische, strategische und konzeptionelle Bearbeitung und integrierte Darstellung aller wesentlichen städtebaulichen Elemente zu einer räumlichen Entwicklung. Er macht Aussagen insbesondere zu baulich-räumlichen, gestalterischen, funktionalen, verkehrlichen und landschaftlich/freiräumlichen Dimensionen. Ziel ist die Erreichung eines überarbeiteten städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurfes als Vorstufe zum Rechtsplan nach Baugesetzbuch (BauGB). Dabei werden mind. die beiden Fachdisziplinen (Stadtplanung / Städtebau und Landschaftsplanung / Freiraumplanung) des Planungsteams beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Es werden Bewerber*innen (Stadtplaner*innen/Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen - im Folgenden Teilnehmer*innen genannt) gesucht, die Erfahrung in der Planung von vergleichbaren Planungsaufgaben haben.
2) Die Auswahl von max. 15 geeigneten Teilnehmer*innen erfolgt in einem Teilnahmewettbewerb, der dem Wettbewerb nach RPW 2013 vorgeschaltet ist. 5 weitere Teilnehmer*innen sind gesetzt. Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt bei Vollständigkeit der Unterlagen und Erfüllung der Ausschluss- / Mindestkriterien ausschließlich auf der Basis der Auswahlkriterien, wobei ein Punktesystem für die Bewertung angewendet wird. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
3) Als Mindestkriterien zur Bewerbung gelten:
3.1) Mindestbedingung Berufshaftpflichtversicherung: Mindestanforderung: im Auftragsfall mindestens folgende Deckungssummen für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR versicherbar, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme erfolgt über den Bewerberbogen eine Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens zu den geforderten Summen angehoben werden.
3.2) Mindestbedingung Referenzen: Jeweils zwei Referenzen für die Fachrichtung Stadtplanung und für die Fachrichtung Freiraumplanung. Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind: Stadtplanung (2 Referenzen): Themenfelder: städtebaul. Planung, Masterplan, Rahmenplan gem. Merkblatt 51 bzw. besondere Leistung zur Flächenplanung gem. Anlage 9 HOAI oder vgl.; Alter max. 10 Jahre (Stichtag 01.09.2012); Größe: mind. 2 ha; Wettbewerbserfolge (Preise, Anerkennungen) sind zugelassen;
Freiraumplanung (2 Referenzen): Themenfelder: Freiraumplanung, Rahmenplanung gem. Merkblatt 51 bzw. besondere Leistung zur Flächenplanung gem. Anlage 9 HOAI oder § 39 HOAI oder vgl.; Alter max. 10 Jahre (Stichtag 01.09.2012); Größe: mind. 1 ha; Wettbewerbserfolge (Preise, Anerkennungen) sind zugelassen;
4) Die Eignung entsprechend §75 VgV ist durch die vollständig ausgefüllten und von dem/den Büroinhaber(n), dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterzeichnete Bewerbungsformulare einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen und Benennung von geforderten Referenzen nachzuweisen. Eine Eignungsleihe ist grundsätzlich möglich.
5) Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich die Auftraggeberin weitgehend grundsätzlich auf Eigenerklärungen in den Bewerbungsunterlagen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung eingereichter Eigenerklärungen durch beim Bewerber mit gesondertem Schreiben unter Fristsetzung erfolgende Abforderung der entsprechenden, jeweiligen gültigen Bescheinigungen zu überprüfen. Sollte sich im Verlaufe des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der/die Bewerber*in aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Ausloberin behält sich gemäß § 56 VgV vor, Nachweise nachzufordern. Sofern vom Bewerber/ den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung als vorläufiger Eignungsnachweis vorgelegt wird, muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der unter III.1) genannten Kriterien erforderlich sind. Der Globalvermerk der EEE findet keine Anwendung. Angaben nach Teil II D. der EEE werden nicht gefordert.
6) Teilnahmeanträge per E-Mail o. Fax und Papier sind unzulässig. Für den fristgerechten Eingang ist der/die Bewerber*in verantwortlich. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital einzureichen. Grundvoraussetzung zur Bewertung der Bewerbung ist der fristgerechte Eingang der Bewerbungsunterlagen und die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen. Es sind die Vordrucke der Bewerbungsunterlagen zu verwenden.
Fortführung unter Pkt. VI.3
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen. Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO- Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner*in / Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über
die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.9.1) Beurteilungskriterien zur Wertung der Wettbewerbsbeiträge:
räumliche Leitidee als Teilbereich-Fokussierung der Bahnstadt - Rahmenplanung; Städtebaulich-freiraumplanerische Qualität; Gestaltqualität; Nutzungsmischung, Qualität und Funktionalität; Grün- und Freianlagenkonzept (blau-grüne Infrastruktur - Resilienz der Stadt); Erstaussagen für ein klimagerechtes Quartiers; Qualität und Funktionieren des "Mobilitäts- und Erschließungskonzeptes" inkl. aller Vernetzungen und Konzeptionen des ruhenden Verkehrs; Realisierungsfähigkeit in Baustufen, Wirtschaftlichkeit. Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.
IV.1.9.2) Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. RPW 2013, § 8 (2) sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV ein Verhandlungsverfahren mit dem/der ersten Preisträger*in durchgeführt. Sollte eine Beauftragung des/der ersten Preisträger*in aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, beabsichtigt die Ausloberin die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträger*innen fortzuführen. Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Auftragskriterien ermittelt. Die endgütigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmenden am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst mitgeteilt.
Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme von insgesamt netto [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Diese wird als Preise und Anerkennungen wie folgt verteilt:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR netto ([Betrag gelöscht] EUR inkl. 19 % MwSt.)
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR netto ([Betrag gelöscht] EUR inkl. 19 % MwSt.)
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR netto ([Betrag gelöscht] EUR inkl. 19 % MwSt.)
Sowie 2 Anerkennungen mit je [Betrag gelöscht] EUR ([Betrag gelöscht] EUR inkl. 19 % MwSt.) netto für bemerkenswerte Teilleistungen
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Fortführung von III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
8) Zur Teilnahme am Verfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:
a. vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag Formblatt 01 - Bewerbungsbogen (für jeden Partner der Bewerbung) inkl. erforderlicher Anlagen. Mit diesem Formblatt erfolgt eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen. Es erfolgt zudem eine Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Über das Bewerberformblatt erfolgt ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen der Berufshaftpflichtversicherung und Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfall, sofern die Deckungssummen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nicht auseichen.
Diese Erklärung ist von jedem Partner der Bewerbung und auch von jedem Eignungsleihendem nach § 47 VgV abzugeben.
Die Befähigung zur Berufsausübung (Kammernachweis) gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufsregister ist als Anlage beizufügen.
g) ausgefüllte Projektdatenblätter (Formblatt-02_Projektdatenblatt). Die Referenzen müssen zudem in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf 1-2 DIN A4 Blättern zu beschränken.
h) Bei Bewerbergemeinschaften ist zudem Formblatt-03 Erklärung Bewerbergemeinschaft vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
i) Einzureichen ist ferner Formblatt 04-Verzeichnis_Leistungen_anderer_Unternehmen, als Eigenerklärung des Bewerbers ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammengearbeitet wird bzw. Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer gem. § 47 (1) VgV mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen sowie im Rahmen evtl. Eignungsleihe in Anspruch genommene Kapazitäten durch Nachunternehmerverzeichnis und Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer. Bei Eignungsleihe ist zusätzlich das Formblatt 05-Verpflichtungserklärung_andererer_Unternehmen einzureichen.
j) Die unterschriebene Verpflichtungserklärung Tariftreue (Formblatt 06) ist einzureichen.
k) Die unterschriebene Erklärung_Sanktionsverordnung (Formblatt 07) ist einzureichen.
9. Nach Prüfung der Ausschluss-/Mindestkriterien werden die in den Bewerbungen eingereichten Referenzen auf Basis der eingereichten und geprüften Unterlagen hinsichtlich der Vergleichbarkeit zur Aufgabenstellung bepunktet. Bewertet / Bepunktet wird die Vergleichbarkeit der Referenz zur Aufgabe: in Hinblick auf
- den städtebaulichen und räumlichen Kontext,
- die angestrebte Nutzungsmischung und -Vielfalt,
- die angestrebte hohe Dichte und Urbanität,
- die besonderen Rahmenbedingungen z.B. zu berücksichtigende Nutzungen und Bauten, Topografie, verkehrliche Anforderungen
- die besondere Aufgabenstellung einer Konversion, Umnutzung
Eine Bepunktung erfolgt von "keine Vergleichbarkeit = 0 Pkt. bis "hohe Vergleichbarkeit = 5 Pkt."
Insgesamt sind über die vier Referenzen max. 20 Punkte zu erreichen. Hieraus wird eine Rangfolge erstellt, die 15 Bewerbungen mit der höchsten Punktzahl qualifizieren sich für die Teilnahme am Wettbewerb. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
VI.3.2) Rückfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind spätestens bis zum 04.10.2022, 12:00 Uhr über die Vergabeplattform (siehe I.3) zu richten.
VI.3.3) voraussichtliche Termine:
Ausgabe der Unterlagen: ab 02.11.2022; Kolloquium (Videokonferenz): 17.11.2022; Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: 07.02.2023; Preisgericht: 07.03.2023
VI.3.4 Preisgericht:
Fachpreisrichter:
- Prof. Christa Reicher, Aachen (Städtebauerin)
- Prof. Dr. Detlef Kurth (Städtebauer)
- Prof. Katja Benfer, Berlin (Landschaftsarchitektin)
- Stephan Lenzen, Bonn (Landschaftsarchitekt)
- Heinz-Georg Leuer, Stadtbaurat der Stadt Braunschweig
- Bernd Schmidbauer, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Geoinformation der Stadt Braunschweig
- Prof. Dr. Schütz, Leiter Development Aurelis Region Mitte (A/St)
Bekanntmachungs-ID: CXP4YU16D29
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.