WBW Rathaus Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 20/110
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
WBW Rathaus Braunschweig
Nichtoffener zweiphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 für Büros mit oder Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen und Ingenieur*innen der Fachrichtungen Technische Ausrüstung Versorgungs- (Maschinen-) und Elektrotechnik. Diesem Wettbewerb ist ein offener Teilnahmewettbewerb (VgV) vorgeschaltet, durch welchen eine Auswahl von maximal 26 geeigneten Teilnehmenden erfolgt.
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Energetische, bautechnische und funktionale Defizite machen eine Sanierung des Rathaus-Neubaus der Stadt Braunschweig dringend notwendig. Das in den Jahren 1969 bis 1971 errichtete Gebäude mit ca. 10.800 m2 Bruttogeschoßfläche, die sich auf bis zu 10 Geschosse verteilen, bietet derzeit Bürofläche für ca. 330 Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung.
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In diesem zweiphasigen Verfahren soll in der ersten Phase eine städtebaulich-baukörperliche Lösung gefunden werden, die das Gebäude in Beziehung zu seiner Umgebung (neu) interpretiert und Möglichkeiten eröffnet, die Situation von Rathaus-Altbau und Rathaus-Neubau neu zu definieren.
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In der zweiten Phase sind die Funktionen im Gebäude, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an zukünftige Bürowelten, differenzierter und detaillierter zu gestalten und auszuarbeiten.
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Zu betrachten ist insbesondere in der ersten Phase des Verfahrens, wie Umbau und Sanierung oder ggfs. ein Teilabriss mit entsprechend neu zu generierenden Volumina unter Beibehaltung der primären Tragstrukturen, Geschoßigkeiten und Kubaturen und den damit verbundenen Vorteilen vorhandener Ressourcen, aber auch möglicherweise einhergehenden funktionalen Nachteilen, städtebaulich, funktional und ökonomisch überzeugend sein kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß A.11 der Auslobung:
- Städtebauliches Konzept
- Baukörperliches Konzept
- Architektonisches Konzept und Gestaltungsqualität
- Funktionalität und Erfüllung des Raumprogramms
- Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit
- Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz
- Klimatisches Konzept
- Energetisches Konzept
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Die Liste der Kriterien bildet nicht die Rangfolge ihrer Gewichtung ab.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.giesler-architekten.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.igh-giesler.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "dtvp.de" (https:// www.dtvp.de) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten, sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Informationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Informationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen. Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF- Dateien, die im Internet unter
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https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZHDGVF/documents
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heruntergeladen werden können.
Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einer*m Büroinhaber*in, Geschäftsführer*in und/oder bevollmächtigten Vertreter*in zu unterschreiben, ansonsten wird die/der Bewerber*in/die Bewerbungsgemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Die/der bevollmächtigte Vertreter*in der Bewerbungsgemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular. Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV.3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Exemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen In deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen, zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise bis zu der genannten Frist einzureichen.
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Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
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Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Verfahrensseite kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerbenden und Bewerbungsgemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Die Bewerbenden haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass die Auftraggeberin 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
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Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9). Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die Zahl der Bewerbenden, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl der zur Teilnahme möglichen Teams (II.2.9) überschreitet und die aufzufordernden Teilnehmenden wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, werden die letztrangigen Arbeitsgemeinschaften, die angenommen werden sollen, durch Losverfahren unter den Bewerbenden mit gleichem Punktestand ausgewählt, die zum Überschreiten der Höchstzahl der aufzufordernden Bewerbenden führen.
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Die ausgewählten Arbeitsgemeinschaften werden nach Durchführung des Auswahlverfahrens bzw. nach Durchführung der Auslosung schriftlich benachrichtigt. Sie haben ihre Teilnahme innerhalb einer Woche schriftlich zu bestätigen. Im Falle einer oder mehrerer Absagen rüc
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZH6RY6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.braunschweig.de