Arbeitsschutzbekleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 22_4107

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewe.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRV6DJ9/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRV6DJ9
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitsschutzbekleidung

Referenznummer der Bekanntmachung: 22_4107
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35113400 Schutz- und Sicherheitskleidung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die EWE NETZ GmbH wird den Bedarf an Arbeitsschutzbekleidung (PSA) für die technischen Mitarbeitenden der EWE NETZ GmbH vergeben. Der Ausschreibungsgegenstand setzt sich aus einer Damen- und Herrenkonfektion in den Schutzklassen Multinorm und High-Vis inkl. Logo-Veredelung zusammen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

EWE Netz GmbH Cloppenburger Str. 302 26133 Oldenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die EWE NETZ GmbH wird den Bedarf an Arbeitsschutzbekleidung (PSA) für die technischen Mitarbeitenden der EWE NETZ GmbH vergeben. Der Ausschreibungsgegenstand setzt sich aus einer Damen- und Herrenkonfektion in den Schutzklassen Multinorm und High-Vis inkl. Logo-Veredelung zusammen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Nach der Laufzeit kann der Auftrag auftraggeberseitig um 24 Monate verlängert werden.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Eignungskriterien, die in Anlage04 mit "KO" gekennzeichnet sind, sind einzuhaltende Mindestanforderungen und führen bei Nichterfüllung zum Ausschluss des Bieters. Die in Anlage04 als "Differenzierungskriterium" bezeichneten Eignungskriterien können für die Durchführung einer differenzierten Eignungsprüfung gemäß nachstehendem Absatz zur Begrenzung der Zahl der Bieter, die eine Angebotsaufforderung erhalten, herangezogen werden.

Überschreitet die Anzahl geeigneter Bieter die Anzahl der Bieter, die am weiteren Verfahren beteiligt werden sollen, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bieterkreis entsprechend zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Nachweise, die der Bieter in Bezug auf die "Differenzierungskriterien" vorgelegt hat. Differenzierungskriterien sind in der Anlage04 (Punkte E8-E10) aufgeführten Tabelle mit einem prozentualen Wertungsfaktor versehen. Die in Bezug auf die Differenzierungskriterien vorgelegten Nachweise werden gemäß dem oben genannten Bewertungsschemata und den Bestimmungen in der Anlage04 mit einer Note zwischen 1 und 6 bewertet.

Als Gesamtergebnis der differenzierten Prüfung wird ein Ranking erstellt. Anhand der Benotung und unter Berücksichtigung der Gewichtung der Differenzierungskriterien wird eine Rangfolge der Bieter gebildet, nach der die Bieterauswahl stattfindet.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

E1 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (KO)

E2 Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, soweit im Herkunftsland eine Eintragungspflicht besteht (nicht älter als 12 Monate) (KO)

E3 Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamts (nicht älter als 12 Monate) (KO)

E4 Unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung (KO)

E5 Unterzeichnete Informationssicherheitsrichtlinie Lieferantenbeziehung (KO)

E6 Unterzeichneter Verhaltenskodex (KO)

E7 Eigenerklärung Sanktionen Russland (KO)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Differenzierungskriterien:

E8 Bitte stellen Sie die Erfahrungen Ihres Unternehmens im Hinblick auf die Belieferung von Arbeitsschutzbekleidung u.a. durch konkrete Referenzen dar! (Gewichtung: 30%)

E9 Bitte erläutern Sie Ihre betriebsinternen Maßnahmen zur Verhinderung von Kinderarbeit und Gewährleistung von Sozialstandards in ihrer Lieferkette! (Gewichtung: 40%)

E10 Bitte stellen Sie ihr Logistikkonzept zur Sicherstellung der Einhaltung von Lieferfristen dar! (Gewichtung 30%)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/10/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20/10/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRV6DJ9

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/09/2022

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