Arbeitsschutzbekleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 22_4107
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsschutzbekleidung
Die EWE NETZ GmbH wird den Bedarf an Arbeitsschutzbekleidung (PSA) für die technischen Mitarbeitenden der EWE NETZ GmbH vergeben. Der Ausschreibungsgegenstand setzt sich aus einer Damen- und Herrenkonfektion in den Schutzklassen Multinorm und High-Vis inkl. Logo-Veredelung zusammen.
EWE Netz GmbH Cloppenburger Str. 302 26133 Oldenburg
Die EWE NETZ GmbH wird den Bedarf an Arbeitsschutzbekleidung (PSA) für die technischen Mitarbeitenden der EWE NETZ GmbH vergeben. Der Ausschreibungsgegenstand setzt sich aus einer Damen- und Herrenkonfektion in den Schutzklassen Multinorm und High-Vis inkl. Logo-Veredelung zusammen.
Nach der Laufzeit kann der Auftrag auftraggeberseitig um 24 Monate verlängert werden.
Eignungskriterien, die in Anlage04 mit "KO" gekennzeichnet sind, sind einzuhaltende Mindestanforderungen und führen bei Nichterfüllung zum Ausschluss des Bieters. Die in Anlage04 als "Differenzierungskriterium" bezeichneten Eignungskriterien können für die Durchführung einer differenzierten Eignungsprüfung gemäß nachstehendem Absatz zur Begrenzung der Zahl der Bieter, die eine Angebotsaufforderung erhalten, herangezogen werden.
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bieter die Anzahl der Bieter, die am weiteren Verfahren beteiligt werden sollen, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bieterkreis entsprechend zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Nachweise, die der Bieter in Bezug auf die "Differenzierungskriterien" vorgelegt hat. Differenzierungskriterien sind in der Anlage04 (Punkte E8-E10) aufgeführten Tabelle mit einem prozentualen Wertungsfaktor versehen. Die in Bezug auf die Differenzierungskriterien vorgelegten Nachweise werden gemäß dem oben genannten Bewertungsschemata und den Bestimmungen in der Anlage04 mit einer Note zwischen 1 und 6 bewertet.
Als Gesamtergebnis der differenzierten Prüfung wird ein Ranking erstellt. Anhand der Benotung und unter Berücksichtigung der Gewichtung der Differenzierungskriterien wird eine Rangfolge der Bieter gebildet, nach der die Bieterauswahl stattfindet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
E1 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (KO)
E2 Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, soweit im Herkunftsland eine Eintragungspflicht besteht (nicht älter als 12 Monate) (KO)
E3 Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamts (nicht älter als 12 Monate) (KO)
E4 Unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung (KO)
E5 Unterzeichnete Informationssicherheitsrichtlinie Lieferantenbeziehung (KO)
E6 Unterzeichneter Verhaltenskodex (KO)
E7 Eigenerklärung Sanktionen Russland (KO)
Differenzierungskriterien:
E8 Bitte stellen Sie die Erfahrungen Ihres Unternehmens im Hinblick auf die Belieferung von Arbeitsschutzbekleidung u.a. durch konkrete Referenzen dar! (Gewichtung: 30%)
E9 Bitte erläutern Sie Ihre betriebsinternen Maßnahmen zur Verhinderung von Kinderarbeit und Gewährleistung von Sozialstandards in ihrer Lieferkette! (Gewichtung: 40%)
E10 Bitte stellen Sie ihr Logistikkonzept zur Sicherstellung der Einhaltung von Lieferfristen dar! (Gewichtung 30%)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRV6DJ9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)