Stromausschreibung Wasserversorgungs-Zweckverband Landkreis Uelzen 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022FR000020
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Wasserversorgungs-Zweckverband Landkreis Uelzen 2023
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Wasserversorgungs-Zweckverbandes Landkreis Uelzen;
Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2023;
Liefermenge: ca. 2.254.377 kWh/Jahr.
WZ Landkreis Uelzen (MIX)
Abnahmestellen gem. Leistungsverziechnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Wasserversorgungs-Zweckverbandes Landkreis Uelzen;
Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2023;
Liefermenge: ca. 2.254.377 kWh/Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragungen on dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates
- Erklärung zum "allgemeinen" Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre,
- Erklärung zum "spezifischen" Jahresumsatz (Sparte Strom) in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre.
- Referenzen über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR (Auftragswert), der Daten (Anzahl der Abnahmestellen und Liefermenge/Jahr), des Lieferzeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers,
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen,
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Erklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer).
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über "Deutsche-e-Vergabe" durchgeführt. IV 2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens der 14.11.2022.
Angaben zu:
- zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
- fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. an-fordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).