2 wasserstoffbetriebene 6 Kubikmeter Kehrmaschinen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 21337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agl-lueneburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2 wasserstoffbetriebene 6 Kubikmeter Kehrmaschinen
2 wasserstoffbetriebene 6 Kubikmeter Kehrmaschine. Brennstoffzellenmodul 1 x 80 KW - 100 KW Leistung. Wasserstofftanks mit 15 - 20 kg. Wasserstoffvolumen bei 700 Bar. Elektrischer Traktionsantrieb mit einer Nennleistung von 150 kW - 200 kW. Batteriekapazität: 80 -90 kWh.
Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH; Bockelmannstrasse 1; 21335 Lüneburg
Bau und Lieferung von 2 wasserstoffbetriebener Kehrmaschinen mit folgenden groben Leistungsdaten. Brennstoffzellenmodul 1 x 80 KW - 100 KW Leistung. Wasserstofftanks mit 15 - 20 kg. Wasserstoffvolumen bei 700 Bar. Elektrischer Traktionsantrieb mit einer Nennleistung von 150 kW - 200 kW. Batteriekapazität: 80 -90 kWh.
Sofern die aktuell bekannten Lieferzeiten aufgrund der aktuellen Gesamtsituation/Marktlage nicht eingehalten werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Vergabeunterlagen
s. Vergabeunterlagen
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Hansestadt Lüneburg - Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement, Neue Sülze 35, 21335 Lüneburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.