Mobile Gamma-ODL-Messgeräte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Gamma-ODL-Messgeräte
Für das Endlager für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen insgesamt 22 mobile Gamma-ODL-Messgeräte (Grundgeräte) sowie zusätzliche Sonden (Sonden zur Messung kleiner Strahlungspegel (6 Stück) und Teleskopsonden (16 Stück)) für den über- und untertägigen Einsatz beschafft werden.
Salzgitter, Bleckenstedt
Gegenstand dieser Ausschreibung sind insgesamt 22 mobile Gamma-ODL-Messgeräte (Grundgeräte) sowie zusätzliche Sonden (Sonden zur Messung kleiner Strahlungspegel (6 Stück) und Teleskopsonden (16 Stück)), welche in Verbindung mit dem Grundgerät betrieben werden können und für Bedarfsmessungen zur Messung der ODL durch Photonen in über- und untertägigen Anlagenbereichen des Endlagers Konrad innerhalb des Kontroll- und Überwachungsbereiches eingesetzt werden. Jedem Grundgerät soll hierbei eine Sonde zur Messung kleiner Strahlungspegel oder eine Teleskopsonde zugeordnet werden. Alle ODL-Messgeräte müssen eine Konformitätsbewertung besitzen. Als Zubehör sind u. a. geeignete Prüfstrahler sowie Kalibrieradapter zur radiologischen Kontrolle und zur Verlängerung der Eichfrist vorzusehen. Die mobilen Gamma-ODL-Messgeräte müssen für den über- und untertägigen Einsatz unter Berücksichtigung der Umgebungsgrößen (Temperatur bis 50 °C und hohe Staubkonzentration) geeignet sein.
Die Auftragsabwicklung erfolgt in 2 Etappen. Etappe 1 setzt sich aus folgenden Teilleistungen zusammen: Durchführung einer Auslegungsplanung für die mobilen Gamma-ODL-Messgeräte und Erstellung und Lieferung der Dokumentation. Anhand der durch den AN erstellten Dokumentation werden durch den AG Unterlagen zur atomrechtlichen Vorprüfung zusammengestellt. Der Abschluss der atomrechtlichen Vorprüfung sowie eine durch den AG erteilte Freigabe sind Voraussetzungen für die 2. Etappe der Auftragsabwicklung. Die Etappe 2 erfolgt durch schriftlichen Leistungsabruf des AG.
Die Teilleistungen der Etappe 2 werden durch den AG abgerufen und umfassen u. a. Fertigung der mobilen Gamma-ODL-Messgeräte, Durchführung von Prüfungen während der Fertigung und Montage einschließlich der Durchführung von Konformitätsbewertungen, Lieferung, Einweisung des Betriebspersonals, Durchführung einer Abnahme- und Funktionsprüfung so-wie die Teilnahme an der Inbetriebsetzungsprüfung.
Nach derzeitigem Projektfortschritt besteht ab Juli 2025 die Möglichkeit zur Anlieferung der mobilen Gamma-ODL-Messgeräte.
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,
auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile Gamma-ODL-Messgeräte
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.