Rahmenvereinbarung Bewirtschaftungsvertrag Außenbetrieb LBZ Echem Referenznummer der Bekanntmachung: 3-3.4-2022-00066
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lwk-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Bewirtschaftungsvertrag Außenbetrieb LBZ Echem
Rahmenvereinbarung zur Auslagerung landwirtschaftlicher Arbeiten im Ackerbau, Grünlandbewirtschaftung und der Gärresteausbringung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen des Landwirtschaftlichen Bildungszentrum (LBZ) Echem für 4 Jahre.
Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem Zur Bleeke 6 21379 Echem
Auf Basis der grundlegenden Vorgaben des Landwirtschaftlichen Bildungszentrums (LBZ Echem) zur Betriebsführung (z.B. Fruchtfolge, Sortenwahl, Düngungs- und Pflanzenschutzmanagement) sollen die einzelnen Bewirtschaftungsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung im jeweils notwendigen Umfang von einem Dienstleister selbständig ausgeführt werden.
Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum verfügt über einen Praxisbetrieb mit einer landwirtschaftlichen Fläche von 64 ha Ackerland und 130 ha Grünland.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- das Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse sind erteilt.
- das Unternehmen ist im entsprechenden Register eingetragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- das Unternehmen kommt den Verpflichtungen nach, Beiträge zu den Berufsgenossenschaften zu zahlen und werden der Verpflichtung auch weiterhin nachkommen.
- das Unternehmen erfüllt die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen.
- für das Unternehmen liegen keine Gründe vor, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können.
- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 89c, 108e, 129, 232, 233, 261, 263, 264, 268, 283ff, 298, 299, 333 oder 334 des Strafgesetzbuches.
- Eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung liegt vor.
- Über das Vermögen des Unternehmens wurde zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt noch ist dieser Antrag
mangels Masse abgelehnt worden.
Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sach- und Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis
- Für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
Nachweis der Eignung durch:
- mindestens eine positive Referenz über die erbrachte Leistung in vergleichbarem Inhalt und Umfang für einen anderen Auftraggeber
- Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Bieter oder Bevollmächtigte beim Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1DCU7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland