LK Oldenburg - Entsorgungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 997/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildeshausen
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oldenburg-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
LK Oldenburg - Entsorgungsleistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Einsammlung und der Transport von Abfällen, der Betrieb einer Umschlagstation mit Wertstoffhof und Problemstoffannahme in Neerstedt sowie Transport von Restabfällen zur mechanischen Vorbehandlungsanlage nach Mansie.
Abfuhr von Restabfall, Bioabfall und Altpapier
Abfuhr von Restabfall, Bioabfall und Altpapier.
Der Vertrag kann durch den AG zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Die Verlängerung ist dem AN spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitzuteilen
Zu Vertragsverlängerung:
Sofern der Zuschlag auf ein Rabattangebot für mehrere Lose erteilt wurde, werden jeweils die zusammengehörigen Lose verlängert (eine Verlängerung von Los 3 behält sich der AG allerdings vor).
Abfuhr von Sperrmüll
Abfuhr von Sperrmüll.
Der Vertrag kann durch den AG zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Die Verlängerung ist dem AN spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitzuteilen
Zu Vertragsverlängerung:
Sofern der Zuschlag auf ein Rabattangebot für mehrere Lose erteilt wurde, werden jeweils die zusammengehörigen Lose verlängert (eine Verlängerung von Los 3 behält sich der AG allerdings vor).
Transport und Verwertung von PPK
Transport und Verwertung von PPK.
Der Vertrag kann durch den AG zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden, sofern der AN zustimmt. Die Verlängerung ist dem AN spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitzuteilen, der AN hat innerhalb von zwei Wochen dem AG mitzuteilen, ob er der Verlängerung zustimmt.
Betrieb Umschlagstation, Wertstoffhof und Problemstoffannahme in Neerstedt und Transport von Restabfällen
Betrieb Umschlagstation, Wertstoffhof und Problemstoffannahme in Neerstedt, Transport von Restabfällen zur mechanischen Vorbehandlungsanlage nach Mansie
Der Vertrag kann durch den AG zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Die Verlängerung ist dem AN spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitzuteilen
Zu Vertragsverlängerung:
Sofern der Zuschlag auf ein Rabattangebot für mehrere Lose erteilt wurde, werden jeweils die zusammengehörigen Lose verlängert (eine Verlängerung von Los 3 behält sich der AG allerdings vor).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiherleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.2.4 einreichen.
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz
Angabe des Gesamtumsatzes für die Jahre 2019-2021 sowie Angabe des Mittelwertes 2019-2021.
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen
Als ähnliche Leistungen gelten für Los 1 die behältergestützte Abfuhr (typischerweise Restabfälle, Bioabfälle, PPK o.ä. Abfälle),
für Los 2 die Abfuhr von Sperrmüll,
für Los 3 Transport und Verwertung von PPK,
für Los 4 der Betrieb einer Umschlagstation und/oder eines Wertstoffhofes und einer Problemstoffannahme.
Angabe der Umsätze für die Jahre 2019-2021 sowie Angabe des Mittelwertes 2019-2021.
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer.
Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiherleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.2.4 einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb
bei Los 1 für die Tätigkeit "Sammeln", Abfallschlüsselnummer 20 03 01, 20 02 01 und 20 01 01
bei Los 2 für die Tätigkeit "Sammeln", Abfallschlüsselnummer 20 03 07.
bei Los 3 für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit, Abfallschlüsselnummer 15 01 01 oder 20 01 01.
Dabei müssen mindestens die selbst durchgeführten operativen Haupttätigkeiten zertifiziert sein, also bspw. "Befördern", "Lagern", "Behandeln" oder "Verwerten"; "Handeln und Makeln" werden als Auffangtätigkeiten angesehen, sofern der Bieter keinerlei operative Handlungen ausführt, sondern nur verwaltet.
bei Los 4 für die Tätigkeit "Lagern" und "Behandeln", jeglicher Abfallschlüssel
Beigefügt als Anlage zum Angebot.
Bei ausländischen Bietern, gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot.
BL 2 Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, welche Transporte übernehmen sollen
Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Befördern", Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Transportgenehmigung),
als Anlage zum Angebot.
BL 3 Referenzen
Angebabe von mindestens je einer Referenz für
Los 1: die Abfallabfuhr von mindestens zwei Abfallfraktionen mittels Umleerbehältern im Kom-munalauftrag für mindestens 50.000 Einwohner
Los 2: die Sperrmüllabfuhr für mindestens 50.000 Einwohner.
Los 3: für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit.
Los 4: für Betrieb von Wertstoffhöfen bzw. vergleichbaren Abfallentsorgungsanlagen
mit Angabe von
- Auftraggeber mit Angabe von Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Tätigkeit
- Umfang (Einwohner)
- Zeitraum
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.
Zu I.3 Kommunikation: Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikationin diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:
Falls Leistungen von einem Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, ist im Angebotsformular die Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern auszufüllen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt.
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese als Unterauftragnehmer die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 VgV).
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ6DGP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.