Rahmenvertrag über Projektmanagementleistungen (insbesondere für Bauprojekte) für die Inselgemeinde Langeoog Referenznummer der Bekanntmachung: IGL_01-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langeoog
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Postleitzahl: 26465
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gemeinde.langeoog.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Projektmanagementleistungen (insbesondere für Bauprojekte) für die Inselgemeinde Langeoog
Langeoog ist mit einer Fläche von knapp 20 km² die drittgrößte der Ostfriesischen Inseln im Nordwesten Deutschlands. Die knapp 1.800 Einwohner sind gleichzeitig Gastgeber für über 200.000 Gäste im Jahr. Im Hochsommer sind pro Tag gleichzeitig bis zu 10.000 Übernachtungsgäste und bis zu 3.000 Tagesgäste auf der Insel. Die Saisonalität und der Tourismus prägen das Inselleben. Damit steht die Inselgemeinde vor der permanenten Aufgabe, insbesondere die Einrichtungen der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge den sich ständig ändernden Anforderungen und Bedürfnisse der Gäste anzupassen.
Um für diese Herausforderungen gut aufgestellt zu sein, benötigt die Inselgemeinde Langeoog in naher Zukunft professionelle Unterstützung bei den anstehenden Projekten. Neben der Schaffung von Wohnraum stehen um Beispiel weitere Bauprojekte für die Revitalisierung von Tourismusangeboten der Insel auf der Agenda. Für diese vielfältigen Aufgabenstellungen sucht die Inselgemeinde Langeoog in einem europaweiten Offenen Verfahren Projektmanagementbüros als Rahmenvertragspartner, welche die Inselgemeinde bei den anstehenden Aufgaben fachkundig und in der Regel als Projektleitung unterstützen sollen. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren.
Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt mittels eines konkreten und anspruchsvollen Neubauvorhabens. Die Beauftragung der Projektleitung für dieses Bauvorhaben stellt gleichzeitig den ersten Abruf aus dem Rahmenvertrag dar, d. h. die Inselgemeinde Langeoog beabsichtigt, dass der Bestbietende unmittelbar im Anschluss an den Zuschlag - je nach aktuellem Bedarf sowie dem Ergebnis der Verhandlungen - mit dem Projektmanagement - hier in Gestalt der Projektleitung - des Bauvorhabens beauftragt wird. Die übrigen beiden Bieter, die mit ihrem Angebot für das Projektmanagement des Neubauvorhabens ebenfalls überzeugen konnten, werden - wie der hier Erstplatzierte - auch Rahmenvertragspartner und erhalten damit die Gelegenheit, bei einem der folgenden Abrufe mit anderen Projektmanagementleistungen der Inselgemeinde Langeoog beauftragt zu werden.
Die Inselgemeinde Langeoog sucht Projektmanager, vorrangig in der Rolle der Projektleitung, für die Unterstützung der hauseigenen Ansprechpartner in allen Projektstufen und Handlungsbereichen individuell auf das jeweilige Projekt bezogen. Inhaltlich soll sich das Projektmanagement orientieren an den Leitfäden der AHO "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft", Heft 9 (5. Auflage - Stand: März 2020, erarbeitet von der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement") sowie bei Bedarf an die "Ergänzenden Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft", Heft 19 (2. Auflage, Stand: Januar 2018, Heft Nr. 19 der AHO Schriftenreihe).
Der Projektmanager soll das jeweilige Projekt verantwortlich steuern und leiten. Gesucht werden deshalb erfahrene Persönlichkeiten mit ausgewiesener Expertise.
Es sollen bis zu drei Rahmenverträge mit einer Laufzeit von jeweils 48 Monaten abgeschlossen werden.
Die Vergabe der weiteren Projekte während der Vertragslaufzeit ("Abruf") ist wie folgt geplant: Bei der Vergabe der Einzelaufträge wird die Inselgemeinde Langeoog als Zuschlagskriterien die Höhe des Honorars - angelehnt an die AHO ("Projektmanagementleistungen in der Bau und Immobilienwirtschaft") - mit der stärksten Gewichtung (30 bis 50 %), das Organisationskonzept und die Qualifikation des Projektmanagers und ggfs. seines Teams sowie erste Ideenskizzen zur Herangehensweise oder Projektorganisation und ggfs. der verbindlichen Projekttermine mit einer mittleren bis schwächeren Gewichtung (jeweils 10 bis 30 %) vorsehen. Für den Abruf legt die Inselgemeinde Langeoog kurze Projektbeschreibungen bzw. andere Vorgaben zu den Projektzielen und ggfs. weitere Vergabeunterlagen für das zu steuernde Objekt vor, konkretisiert die vorgenannten Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und fordert alle oder ausgewählte Projektmanager - ggfs. nach Durchführung von Verhandlungsrunden - auf, innerhalb einer angemessenen Frist ein verbindliches Angebot für den jeweiligen Einzelauftrag einzureichen. Die Modalitäten der finalen Angebotsabgabe werden von der Inselgemeinde Helgoland in einer Weise vorgegeben, durch die die Gleichbehandlung der Rahmenvereinbarungspartner und der Geheimwettbewerb sowie zugleich gewährleistet ist, dass die Angebote nicht vor dem Ablauf der festgelegten Einreichungsfrist geöffnet werden.
Bezüglich von Aufgaben mit einem nur geringen Umfang behält sich die Inselgemeinde Langeoog vor, diese "freihändig" im Wege eines Direktauftrags - ggfs. unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen - an Rahmenvertragspartner zu vergeben. Dabei ist allerdings beabsichtigt, regelmäßig unter den Rahmenvertragspartnern mit dem Ziel zu wechseln, dass diese nach Möglichkeit und Qualifikation gleichmäßig beauftragt werden.
Zu Ziff. II.1.5: Der tatsächliche Bedarf bzw. die Größenordnung der insgesamt zu vergebenden Leistungen sind nur schwer prognostizierbar. Der Höchstwert der gemäß dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen (Gesamtvolumen der Honorare) für den Zeitraum von vier Jahren beträgt [Betrag gelöscht] EUR netto.
Aufgrund des nach wie vor steigenden Bedarfs an Infrastrukturprojekten der Inselgemeinde Langeoog ist eher mit einem größeren Bedarf zu rechnen. Aus diesem Grund wird der Inselgemeinde Langeoog die Option zur Überschreitung der jeweiligen geschätzten Bedarfsmengen um 50%, bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit, eingeräumt.
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Weitere Angaben zu Optionen enthalten die Vergabeunterlagen.
Zu Ziffer II.2.10: Nebenangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Nebenangeboten bleibt vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zu Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL 3. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR sowie in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsjahr für Personenschäden sowie für sonstige Schäden/Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bieter über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Angebot verbindlich zu erklären, dass der Bieter im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen wird. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen). Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1, PL2 und PL4 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Inselgemeinde Langeoog für geeignet erachteter Belege nachweisen.
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (vergleichbar sind Umsätze im Zusammenhang mit dem Projektmanagement von Bauprojekten, insbesondere im Wohnungsbau und/oder auf Inseln) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Inselgemeinde Langeoog für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Inselgemeinde Langeoog behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Inselgemeinde Langeoog für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 1. September 2017). Vergleichbar sind Referenzen im Zusammenhang mit dem Projektmanagement von Bauprojekten, insbesondere im Wohnungsbau und/oder auf Inseln. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Vergabeunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Inselgemeinde Langeoog kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Inselgemeinde Langeoog für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
1. Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 4 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz abzugeben. Das in den Vergabeunterlagenbeigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch.
Bieter oder deren Vertreter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare in den Angebotsunterlagen) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Inselgemeinde Langeoog erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 30.09.2022 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Inselgemeinde Langeoog behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Inselgemeinde Langeoog keinen Zugriff auf sie hat. Den Bietern steht es jedoch frei, ihr Angebot bis zum Ablauf der Frist zu überarbeiten und neu hochzuladen.
4) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Inselgemeinde Langeoog kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5) Die Inselgemeinde Langeoog behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6) Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Inselgemeinde Langeoog ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7) Die Inselgemeinde Langeoog behält sich nach Auswertung der in der Angebotsaufforderung genannten Zuschlagskriterien 1 bis 2 vor, die Bieter zu einem Präsentationstermin einzuladen und diesen Präsentationstermin bei der Wertung der Angebote zu berücksichtigen (Zuschlagskriterium 3). Demgemäß werden alle Bieter, die nach einer ersten Anwendung der in der Angebotsaufforderung genannten Zuschlagskriterien noch eine Chance auf die Zuschlagserteilung haben, zu einem Präsentationstermin eingeladen. Die Präsentationstermine sind voraussichtlich in der KW ##/2022 vorgesehen. Sie werden - nach Wahl der Inselgemeinde Langeoog unter Berücksichtigung der aktuellen Lage der Pandemie - auf der Insel Langeoog oder als Videokonferenz stattfinden. Einzelheiten zu den vorbehaltenen Präsentationen enthält die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6YPP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.