Ausschreibung Gasbelieferung ab 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: K-CLP-40.5-2022-0043
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkclp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gasbelieferung ab 2023
Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmenstellen des Landkreis Cloppenburg nebst 13 weiteren Teilnehmern.
Siehe auch Lieferstellenübersichten.
Gasbelieferung für diverse Abnahmestellen des Landkreis
Cloppenburg, Stadt Cloppenburg, Stadt Löningen,Gemeinden
Essen, Gemeinde Lastrup, Gemeinde Lindern, Gemeinde
Emstek, Gemeinde Cappeln, Gemeinde Barßel, Gemeinde
Saterland, Gemeinde Bösel, Stadt Friesoythe, Gemeinde
Molbergen undGemeinde Garrel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat
nach:
— § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung
oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a
Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
— § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden,
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
StGB(Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a
StGB (Förderung des Menschenhandels).
B) Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
C) Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass:
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das
Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht
abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im
Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmender beruflichen
Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit
anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft
erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
D) Erklärung zu den Ausschlussgründen Die Erklärung über
das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter,
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden
Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des Angebots
ausgefüllt einzureichen.
- Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine
bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
und
- Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2019, 2018).
- Aktueller Bonitätsnachweis durch eine externe Wirtschaftsauskunft
- Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine
bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des
Bieters:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
für Personenschäden und einer Deckungssumme von
mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das
Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen
muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle von
geringeren Versicherungssummen oder geringerer
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b.
genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens
(in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen
unter a. und b. angepasst werden wird. Die
Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während
der gesamten Vertragslaufzeitaufrechterhalten werden.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis
oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die vorstehenden
Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an
die
Berufshaftpflichtversicherung. Der Nachweis über die Berufs-/
Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Bieter, jedes Mitglied
der
Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden
Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als Bestandteil
des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Umsatz Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2019,
2018). Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise/
Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die
Vergabestelle vor, diese kurzfristig nachzufordern. Soweit eine
Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden
Unterlagen/Erklärungen über das Vergabeportal nachgereicht
werden.
Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte
Lieferaufträge (Energielieferung) in Form einer Liste der in dem
Zeitraum (seit dem 1.1.2018) erbrachten wesentlichen
Lieferleistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu
machen:
— Projektbezeichnung,
— Name des Referenznehmers,
— Erbringungszeitpunkt,
— öffentlicher oder privater Empfänger und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
-- Aktueller Bonitätsnachweis durch eine externe
Wirtschaftsauskunft
Jeder Bieter muss mindestens 3 geeignete Referenzen
einreichen.
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem
Zeitraum seit dem 1.1.2018 bis zum Ablauf der Frist zur
Einreichung der Angebote mindestens 12 Monate
Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand
die Versorgung mit Erdgas bzw. elektrischer Energie war bzw.
ist.
Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden
Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches
Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und/
oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer
zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der
Bietergemeinschaft oder
eineignungsverleihender Unterauftragnehmer die
Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen
Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen
werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Es wird eine
Bonitätskennzahl, die "sehr gut/ausgezeichnet" aufweist
erwartet, so dass das Angebot in der Wertung verbleibt. Die
Bonitätsauskunft dient zur Abfrage der Eignungsvoraussetzung
(technische und berufliche Leistungsfähigkeit), die der
Auftraggeber an den künftigen Auftragnehmer stellt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten
und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über
die Vergabeplattform.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §
134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1
GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über
den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf
ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder
elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach
134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]