Ausschreibung Gasbelieferung ab 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: K-CLP-40.5-2022-0043

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkclp.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-CLP-40.5-2022-0043
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-CLP-40.5-2022-0043
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung Gasbelieferung ab 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: K-CLP-40.5-2022-0043
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09123000 Erdgas
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmenstellen des Landkreis Cloppenburg nebst 13 weiteren Teilnehmern.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Hauptort der Ausführung:

Siehe auch Lieferstellenübersichten.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gasbelieferung für diverse Abnahmestellen des Landkreis

Cloppenburg, Stadt Cloppenburg, Stadt Löningen,Gemeinden

Essen, Gemeinde Lastrup, Gemeinde Lindern, Gemeinde

Emstek, Gemeinde Cappeln, Gemeinde Barßel, Gemeinde

Saterland, Gemeinde Bösel, Stadt Friesoythe, Gemeinde

Molbergen undGemeinde Garrel

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 01/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

A) Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB

Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine

Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,

rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine

Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat

nach:

— § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller

Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer

Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische

Vereinigungen im Ausland),

— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der

Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung

oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass

diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet

werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a

Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,

— § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig

erlangter Vermögenswerte),

— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den

Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte

richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag

verwaltet werden,

— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat

gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen

Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in

ihrem Auftrag verwaltet werden,

— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im

geschäftlichen Verkehr),

— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von

Mandatsträgern),

— den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und

Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a

StGB(Ausländische und internationale Bedienstete),

— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler

Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im

Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

— den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a

StGB (Förderung des Menschenhandels).

B) Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung

Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung

zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur

Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).

C) Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB

Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass:

— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten

dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung

öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder

arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das

Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein

vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht

abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im

Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit

eingestellt hat,

— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten

dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmender beruflichen

Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die

Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,

— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten

dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit

anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,

Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken

oder bewirken,

— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei

der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder

Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft

erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu

Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge

geführt hat.

D) Erklärung zu den Ausschlussgründen Die Erklärung über

das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter,

jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden

Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des Angebots

ausgefüllt einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine

bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters

und

- Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3

abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2019, 2018).

- Aktueller Bonitätsnachweis durch eine externe Wirtschaftsauskunft

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine

bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des

Bieters:

a) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR

für Personenschäden und einer Deckungssumme von

mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden;

b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das

Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen

muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union

oder eines Vertragsstaates des

Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle von

geringeren Versicherungssummen oder geringerer

Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b.

genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens

(in einem Mitgliedstaat der

Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des

Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im

Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen

unter a. und b. angepasst werden wird. Die

Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während

der gesamten Vertragslaufzeitaufrechterhalten werden.

Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis

oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des

Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der

Bietergemeinschaft vorzulegen. Die vorstehenden

Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an

die

Berufshaftpflichtversicherung. Der Nachweis über die Berufs-/

Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Bieter, jedes Mitglied

der

Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden

Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als Bestandteil

des Angebots ausgefüllt einzureichen.

Umsatz Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den

letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2019,

2018). Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise/

Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die

Vergabestelle vor, diese kurzfristig nachzufordern. Soweit eine

Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden

Unterlagen/Erklärungen über das Vergabeportal nachgereicht

werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte

Lieferaufträge (Energielieferung) in Form einer Liste der in dem

Zeitraum (seit dem 1.1.2018) erbrachten wesentlichen

Lieferleistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu

machen:

— Projektbezeichnung,

— Name des Referenznehmers,

— Erbringungszeitpunkt,

— öffentlicher oder privater Empfänger und

— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.

-- Aktueller Bonitätsnachweis durch eine externe

Wirtschaftsauskunft

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Jeder Bieter muss mindestens 3 geeignete Referenzen

einreichen.

Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem

Zeitraum seit dem 1.1.2018 bis zum Ablauf der Frist zur

Einreichung der Angebote mindestens 12 Monate

Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand

die Versorgung mit Erdgas bzw. elektrischer Energie war bzw.

ist.

Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden

Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches

Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und/

oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer

zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der

Bietergemeinschaft oder

eineignungsverleihender Unterauftragnehmer die

Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen

Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen

werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Es wird eine

Bonitätskennzahl, die "sehr gut/ausgezeichnet" aufweist

erwartet, so dass das Angebot in der Wertung verbleibt. Die

Bonitätsauskunft dient zur Abfrage der Eignungsvoraussetzung

(technische und berufliche Leistungsfähigkeit), die der

Auftraggeber an den künftigen Auftragnehmer stellt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/10/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/10/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten

und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.

Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über

die Vergabeplattform.

Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein

Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §

134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1

GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren

Angebote nicht berücksichtigt

werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen

Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der

vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über

den frühesten Zeitpunkt

des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die

Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,

bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die

betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf

ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax,

E-Mail oder

elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach

134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag

nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;

auf den Tag des Zugangs beim

betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/09/2022

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Neustadt am Rübenberge
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Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Nörten-Hardenberg
Northeim
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Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
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Oyten
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Peine
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Rehden
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