Vertrag zur frühzeitigen Diagnostik und Behandlung der trockenen Makuladegeneration nach § 140a SGB V

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertrag zur frühzeitigen Diagnostik und Behandlung der trockenen Makuladegeneration nach § 140a SGB V

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vertrag zur frühzeitigen Diagnostik und Behandlung der trockenen Makuladegeneration

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist ein Vertrag der besonderen Versorgung gemäß §140a SGB V für die frühzeitige Diagnostik und Behandlung der trockenen Makuladegeneration.

Die altersabhängige Makuladegeneration (AMD) ist für eine reduzierte Lebensqualität von vielen Patienten verantwortlich. Die AMD ist die häufigste Ursache für eine erhebliche Minderung des zentralen Sehvermögens und einer Erblindung in den westlichen Industrienationen. Mit steigendem Lebensalter nimmt die Zahl der Betroffenen und Schwerstbetroffenen stetig zu.

Gegenstand des Vertrages ist die Früherkennung von Frühformen einer AMD oder einer intermediären AMD und die Einleitung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Verlangsamung der Entwicklung einer trockenen Makuladegeneration. Hierzu zählt das Anbieten von risikoadaptierten Sekundär- und Tertiärpräventionsmaßnahmen, die weitere Betreuung zur Klärung möglicher Komplikationen, die Steigerung der Adhärenz des Versicherten und die rechtzeitige Zuführung zur Therapie bei Vorliegen einer neovaskulären AMD. Die konkreten Leistungen und Anforderungen können aus den Vertragsunterlagen entnommen werden.

Durch die frühzeitige Diagnose und einer rechtzeitigen Umsetzung vorbeugender Maßnahmen kann die Versorgungsqualität und die Lebensqualität von Patienten mit AMD verbessert sowie morbiditätsbedingte Folgekosten verringert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 31/12/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist ebenfalls nach Vertragsschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.

Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.

Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei den unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl von Verhandlungspartnern stattfindet.

Es wird darauf hingewiesen, dass der unter Abschnitt IV.2.2 angegebene Schlusstermin für den Eingang von Interessensbekundungen den Limitationen und zwingenden Anforderungen dieses Formulars geschuldet ist, Beitritte zu den bestehenden Verträgen oder Vertragsverhandlungen sind davon unabhängig aber jederzeit möglich.

2. Interessierte Unternehmen/Managementgesellschaften können die Vertragsunterlagen über die E-Mailadresse [gelöscht] anfordern.

Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages ist, dass interessierte Unternehmen/Managementgesellschaft die vertraglichen Anforderungen vollständig erfüllen können. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Vertragsabschlüsse können zu gleichen Bedingungen ab sofort erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Eine Kontaktaufnahme zwischen dem interessierten Unternehmen und der KKH bzgl. der Abstimmung des Datenaustausches (Abrechnungsverfahren, Teilnahmeunterlagen, etc.) ist vor dem Vertragsschluss erforderlich. Hierfür nimmt das interessierte Unternehmen mit der unter I.1) genannten E-Mailadresse Kontakt auf. Durch diese Bekanntmachung entfällt die Bekanntmachung mit der Nummer 2020/S 214-524408 vom 03.11.2020.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: entfällt
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/09/2022

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