Niedersachsen Ports Brake Referenznummer der Bekanntmachung: 1RV22-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake (Unterweser)
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nports.de
Abschnitt II: Gegenstand
Niedersachsen Ports Brake
Seit dem 01.07.2004 gelten für den Seehafen Brake die internationalen Anforderungen nach dem Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code). Hierzu wurde das Hafengebiet mit einer Zaunanlage umgeben und entsprechende Zugänge für den Personen-, Straßen- und Eisenbahnverkehr geschaffen. Die im Rahmen der notwendigen Kontrolle und Überwachung der ISPS-Anlage des Seehafen Brake und deren Zugängen durchzuführenden Leistungen sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
26919 Brake
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen in Deutschland. Der Seehafen Brake ist ein moderner multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer oberhalb des Mündungstrichters. Die Hafenanlagen des Seehafens Brake erstrecken sich auf einer Länge von fast 2 km parallel zum Strom der Weser.
Die im Rahmen der notwendigen Kontrolle und Überwachung der ISPS-Anlage des Seehafen Brake und deren Zugängen durchzuführenden Leistungen umfassen folgende Teilbereiche:
a) Werk- und Objektschutz
Kontrolle und Überwachung des Seehafens Brake mit zwei Gates für den Personen- und Straßenverkehr (Zentral- und Südgate), einer Bedarfszufahrt für Personen-, Straßen- und Eisenbahnverkehr am Binnenhafen sowie fünf Eisenbahnzugängen im Rahmen der Umsetzung des ISPS-Codes.
b) Pförtnerdienst
Personen-, Fahrzeug-, Eingangs- und Ausgangskontrollen (vor Ort bzw. mittels Videoüberwachung und/oder
Sprechstelle), Diebstahlschutz, Überwachung der Sicherheit und Ordnung.
c) Datenabgleich
Datenabgleich mit den von den angesiedelten Umschlagsunternehmen angemeldeten Personen und
Fahrzeugen.
d) Schutzdienst
Wachdienst, täglicher Streifendienst (Häufigkeit divergierend je nach Gefahrenstufe), Zaunüberwachung,
Aufsicht und Begleitschutz.
e) Sicherungsdienst, Schadenabwehr
Alarmdienst, Annahme und Auswertung von Alarmen sowie Einleitung von Maßnahmen.
f) Bewirtschaftung der Wachgebäude.
Die einzelnen Aufgaben sind im Einzelnen in einer besonderen Arbeitsanweisung festgelegt, welche den Bietern in um besonders sicherheitsrelevante, aber nach Auffassung von Niedersachsen Ports nicht kalkulationserhebliche Angaben gekürzter Fassung mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Nach Zuschlagserteilung wird der (dann) Auftragnehmer selbstverständlich die ungekürzte Arbeitsanweisung erhalten. Niedersachsen Ports behält sich vor, diese in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.
Neben dem normalen Schichtbetrieb ist eine Sicherheitskraft in 24-stündiger Rufbereitschaft an 7 Tagen der Woche vorzuhalten.
Die Rufbereitschaft hat ab telefonischer oder schriftlicher (auch per E-Mail oder Telefax) Mitteilung von Niedersachsen Ports innerhalb von max. 1 Stunde arbeitsbereit vor Ort zu sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ISPS Seehafen Brake
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. lmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland