Umbau und Modernisierung Gymnasium Hittfeld - WC-Trennwände 2.-4. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.0430
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Modernisierung Gymnasium Hittfeld - WC-Trennwände 2.-4. Bauabschnitt
Stellen von WC-Trennwänden in den Sanitärbereichen (in insgesamt 3 Bauabschnitten).
Gymnasium Hittfeld Peperdieksberg 1 21218 Seevetal
Länge der Trennwände insgesamt rund 93 Meter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
- Eigenerklärung, dass keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen. Der Auftraggeber wird entsprechende Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 GewO einholen.
- Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates in dem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis der Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Mit dem Angebot hat der AN zudem weitere unternehmensbezogene Angaben abzugeben:
- Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)
Der AN sichert mit Angebotsabgabe zu, die genannte Voraussetzung zu erfüllen und entsprechende Nachweise unmittelbar nach Zuschlagserteilung unaufgefordert gegenüber dem AG zu erbringen.
Einzureichende Unterlagen:
- Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (mit dem Angebot vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Angebot vorzulegen): Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes).
Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.
- Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG ist durch Abgabe einer Erklärung zu Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen.
Der Nachweis der Eignung kann durch Eintragung Präqualifikationverzeichnis erfolgen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV abzugeben (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen).
Es sind Angaben zum Umsatz, zur Zahl der Beschäftigten, zu eventuellen Insolvenzverfahren, zur eventuellen Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen, zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Betriebshaftversicherung erforderlich.
Die Urkalkulation (im verschlossenem Umschlag) ist auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen.
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe
Die Angebotsöffnung erfolgt aufgrund der COVID-19 Pandemie gemäß § 3 Abs. 4 NWertVO in Abwesenheit der Bieter und ihrer Bevollmächtigten und ohne Verlesung nach Ablauf der Angebotsfrist. Der Auftraggeber stellt die in § 14 a Abs. 3 Nr. 2 Sätze 2 und 3 VOB/A genannten Informationen den Bietern unverzüglich zur Verfügung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYRHC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen / Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).