Ertüchtigung LOKHALLE Göttingen - Einbruchmeldeanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 22-12-9.10
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gwg-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sjs-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung LOKHALLE Göttingen - Einbruchmeldeanlage
Die GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH als Betreibergesellschaft
plant die Ertüchtigung der LOKHALLE Göttingen.
Die LOKHALLE Göttingen bildet als ehemalige Lokrichthalle mitten in
Deutschland den perfekten Ort für anspruchsvolle Events. Ob Tagungen,
Messen, Konzerte - von der Großveranstaltung bis zum exklusiven
Gala-Ambiente - die Multifunktionalität der Tageslichthalle im Industrieambiente verleiht jeder Veranstaltung den passenden Rahmen auf insgesamt 9.400 m² - aufgeteilt in drei bis zu 30 t befahrbare Hallen. Direkt am ICE-Bahnhof und der Autobahnanbindung an die A7 und A38 ist die LOKHALLE von jedem Ort in kürzester Zeit zu erreichen.
Die Lokhalle ist vor ca. 25 Jahren umgebaut und in Betrieb genommen worden.
Nun stehen umfangreiche Baumaßnahmen an, um die Lokhalle für die anstehenden Aufgaben in Ihrer Multifunktionalität Zukunftsfähig aufzustellen.
GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH 37081 Göttingen
Neubau Einbruchmeldeanlage (detailliert siehe LV)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw.
bei der Industrie- und Handelskammer (jeweils soweit vorhanden).
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit eine Beitragspflicht besteht), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
vorlegen.
- Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kanzlei sjs Schneehain John Suchfort Rechtsanwälte PartmbB.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBC6Y18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]