Entwicklung eines überregionalen Gewerbegebietes an der Bundesstrasse B6

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 164-462869)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stolzenau
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31592
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sg-mittelweser.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steimbke
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steimbke.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung eines überregionalen Gewerbegebietes an der Bundesstrasse B6

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45111291 Erschließungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Auftraggeber suchen einen Auftragnehmer, der zum Zwecke der Entwicklung eines Gewerbegebiets die Flächen im eigenen Namen erwirbt, an der Schaffung des erforderlichen Planungsrechts mitwirkt, die Flächen erschließt und anschließend vermarktet. Nach Abschluss der Entwicklung werden sowohl etwaige Gewinne als auch etwaige Verluste hälftig zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggeberin geteilt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 164-462869

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.1
Anstatt:

Entwicklung eines überregionalen Gewerbegebietes an der Bundesstrasse B6

muss es heißen:

Entwicklung eines überregionalen Industrie- und Gewerbegebietes an der Bundesstrasse B6

Abschnitt Nummer: II.1.4
Anstatt:

Die Auftraggeber suchen einen Auftragnehmer, der zum Zwecke der Entwicklung eines Gewerbegebiets die Flächen im eigenen Namen erwirbt, an der Schaffung des erforderlichen Planungsrechts mitwirkt, die Flächen erschließt und anschließend vermarktet. Nach Abschluss der Entwicklung werden sowohl etwaige Gewinne als auch etwaige Verluste hälftig zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggeberin geteilt.

muss es heißen:

Die Auftraggeber suchen einen Auftragnehmer, der zum Zwecke der Entwicklung eines Industrie- und Gewerbegebiets die Flächen im eigenen Namen erwirbt, an der Schaffung des erforderlichen Planungsrechts mitwirkt, die Flächen erschließt und anschließend vermarktet.

Abschnitt Nummer: II.2.4
Anstatt:

Die Auftraggeber beabsichtigen, an der Bundesstraße B6 ein überregionales Gewerbegebiet zu entwickeln. Die zunächst zu entwickelnde Fläche umfasst ca. 105 ha. Bei entsprechender Nachfrage sollen weitere Reserveflächen im Umfang von nochmals ca. 134 ha entwickelt werden. Die Lage der Flächen kann den beigefügten Lageplänen entnommen werden; Lageplan I vermittelt einen ungefähren Eindruck von der Lage des Gebiets, auf dem Lageplan II sind das vorrangige Entwicklungsgebiet (grün schraffiert) und die Reserveflächen (grau schraffiert) dargestellt.

Der Auftragnehmer soll die Flächen im eigenen Namen erwerben, an der Schaffung des erforderlichen Planungsrechts mitwirken, die Flächen erschließen und anschließend vermarkten. Daneben gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, geeignete Tausch- und Ersatzflächen zu beschaffen, sodass verkaufswilligen Grundeigentümern andere Flächen im Tausch angeboten und notwendige Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz durchgeführt werden können. Schließlich hat der Auftragnehmer die kaufmännische Abwicklung und das Finanzmanagement zu übernehmen, einschließlich, der möglichen Akquise von Fördermitteln, der Einrichtung eines Verfahrenskontos sowie der Erstellung von Ergebnisprognosen und der Verfahrensabrechnung.

Der Auftragnehmer erhält von Seiten der Auftraggeber eine Vergütung für die Durchführung der Planung, Erschließung, Vermarktung etc., die im Wettbewerb ermittelt wird. Den Erwerb der Flächen muss er zunächst vorfinanzieren, es besteht die Möglichkeit, dass die Auftraggeber für ein hierfür notwendiges Darlegen eine Bürgschaftserklärung abgeben. Nach Abschluss der Gebietsentwicklung wird eine Ausgleichsrechnung aufgestellt. Sowohl etwaige Gewinne als auch etwaige Verluste werden hälftig zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern geteilt.

muss es heißen:

Die Auftraggeber beabsichtigen, an der Bundesstraße B6 ein überregionales Industrie- und Gewerbegebiet zu entwickeln. Die zunächst zu entwickelnde Fläche umfasst ca. 105 ha. Bei entsprechender Nachfrage sollen weitere Reserveflächen im Umfang von nochmals ca. 134 ha entwickelt werden. Die Lage der Flächen kann den beigefügten Lageplänen entnommen werden; Lageplan I vermittelt einen ungefähren Eindruck von der Lage des Gebiets, auf dem Lageplan II sind das vorrangige Entwicklungsgebiet (grün schraffiert) und die Reserveflächen (grau schraffiert) dargestellt.

Der Auftragnehmer soll die Flächen im eigenen Namen erwerben, an der Schaffung des erforderlichen Planungsrechts mitwirken, die Flächen erschließen und anschließend vermarkten. Daneben gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, geeignete Tausch- und Ersatzflächen zu beschaffen, sodass verkaufswilligen Grundeigentümern andere Flächen im Tausch angeboten und notwendige Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz durchgeführt werden können. Schließlich hat der Auftragnehmer die kaufmännische Abwicklung und das Finanzmanagement zu übernehmen, einschließlich, der möglichen Akquise von Fördermitteln, der Einrichtung eines Verfahrenskontos sowie der Erstellung von Ergebnisprognosen und der Verfahrensabrechnung.

Der Auftragnehmer erhält von Seiten der Auftraggeber eine Vergütung für die Durchführung der Planung, Erschließung, Vermarktung etc., die im Wettbewerb ermittelt wird. Den Erwerb der Flächen muss er zunächst vorfinanzieren, es besteht die Möglichkeit, dass die Auftraggeber für ein hierfür notwendiges Darlegen eine Bürgschaftserklärung abgeben. Nach der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen und dem Verkauf der Baugrundstücke wird eine Schlussbilanz für das Projekt aufgestellt. Ein positiver Projektsaldo ist an die Auftraggeber auszuzahlen, ein negativer Projektsaldo wird von den Auftraggebern ausgeglichen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Die bisherige Formulierung, dass etwaige Gewinne oder Verluste hälftig zwischen Auftraggebern und Auftragnehmer geteilt werden, war missverständlich formuliert und ist so nicht korrekt. Ergibt die Schlussbilanz nach Herstellung der Erschließungsanlagen und Verkauf der Baugrundstücke einen positiven Projektsaldo, ist dieser an die Auftraggeber auszuzahlen. Ein negativer Projektsaldo wird durch die Auftraggeber ausgeglichen.

Bei dem zu entwickelnden Gebiet handelt es sich zudem um ein Industrie- und Gewerbegebiet.

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