Entwicklung eines überregionalen Gewerbegebietes an der Bundesstrasse B6
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 164-462869)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stolzenau
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31592
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sg-mittelweser.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steimbke
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steimbke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung eines überregionalen Gewerbegebietes an der Bundesstrasse B6
Die Auftraggeber suchen einen Auftragnehmer, der zum Zwecke der Entwicklung eines Gewerbegebiets die Flächen im eigenen Namen erwirbt, an der Schaffung des erforderlichen Planungsrechts mitwirkt, die Flächen erschließt und anschließend vermarktet. Nach Abschluss der Entwicklung werden sowohl etwaige Gewinne als auch etwaige Verluste hälftig zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggeberin geteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Entwicklung eines überregionalen Gewerbegebietes an der Bundesstrasse B6
Entwicklung eines überregionalen Industrie- und Gewerbegebietes an der Bundesstrasse B6
Die Auftraggeber suchen einen Auftragnehmer, der zum Zwecke der Entwicklung eines Gewerbegebiets die Flächen im eigenen Namen erwirbt, an der Schaffung des erforderlichen Planungsrechts mitwirkt, die Flächen erschließt und anschließend vermarktet. Nach Abschluss der Entwicklung werden sowohl etwaige Gewinne als auch etwaige Verluste hälftig zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggeberin geteilt.
Die Auftraggeber suchen einen Auftragnehmer, der zum Zwecke der Entwicklung eines Industrie- und Gewerbegebiets die Flächen im eigenen Namen erwirbt, an der Schaffung des erforderlichen Planungsrechts mitwirkt, die Flächen erschließt und anschließend vermarktet.
Die Auftraggeber beabsichtigen, an der Bundesstraße B6 ein überregionales Gewerbegebiet zu entwickeln. Die zunächst zu entwickelnde Fläche umfasst ca. 105 ha. Bei entsprechender Nachfrage sollen weitere Reserveflächen im Umfang von nochmals ca. 134 ha entwickelt werden. Die Lage der Flächen kann den beigefügten Lageplänen entnommen werden; Lageplan I vermittelt einen ungefähren Eindruck von der Lage des Gebiets, auf dem Lageplan II sind das vorrangige Entwicklungsgebiet (grün schraffiert) und die Reserveflächen (grau schraffiert) dargestellt.
Der Auftragnehmer soll die Flächen im eigenen Namen erwerben, an der Schaffung des erforderlichen Planungsrechts mitwirken, die Flächen erschließen und anschließend vermarkten. Daneben gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, geeignete Tausch- und Ersatzflächen zu beschaffen, sodass verkaufswilligen Grundeigentümern andere Flächen im Tausch angeboten und notwendige Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz durchgeführt werden können. Schließlich hat der Auftragnehmer die kaufmännische Abwicklung und das Finanzmanagement zu übernehmen, einschließlich, der möglichen Akquise von Fördermitteln, der Einrichtung eines Verfahrenskontos sowie der Erstellung von Ergebnisprognosen und der Verfahrensabrechnung.
Der Auftragnehmer erhält von Seiten der Auftraggeber eine Vergütung für die Durchführung der Planung, Erschließung, Vermarktung etc., die im Wettbewerb ermittelt wird. Den Erwerb der Flächen muss er zunächst vorfinanzieren, es besteht die Möglichkeit, dass die Auftraggeber für ein hierfür notwendiges Darlegen eine Bürgschaftserklärung abgeben. Nach Abschluss der Gebietsentwicklung wird eine Ausgleichsrechnung aufgestellt. Sowohl etwaige Gewinne als auch etwaige Verluste werden hälftig zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern geteilt.
Die Auftraggeber beabsichtigen, an der Bundesstraße B6 ein überregionales Industrie- und Gewerbegebiet zu entwickeln. Die zunächst zu entwickelnde Fläche umfasst ca. 105 ha. Bei entsprechender Nachfrage sollen weitere Reserveflächen im Umfang von nochmals ca. 134 ha entwickelt werden. Die Lage der Flächen kann den beigefügten Lageplänen entnommen werden; Lageplan I vermittelt einen ungefähren Eindruck von der Lage des Gebiets, auf dem Lageplan II sind das vorrangige Entwicklungsgebiet (grün schraffiert) und die Reserveflächen (grau schraffiert) dargestellt.
Der Auftragnehmer soll die Flächen im eigenen Namen erwerben, an der Schaffung des erforderlichen Planungsrechts mitwirken, die Flächen erschließen und anschließend vermarkten. Daneben gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, geeignete Tausch- und Ersatzflächen zu beschaffen, sodass verkaufswilligen Grundeigentümern andere Flächen im Tausch angeboten und notwendige Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz durchgeführt werden können. Schließlich hat der Auftragnehmer die kaufmännische Abwicklung und das Finanzmanagement zu übernehmen, einschließlich, der möglichen Akquise von Fördermitteln, der Einrichtung eines Verfahrenskontos sowie der Erstellung von Ergebnisprognosen und der Verfahrensabrechnung.
Der Auftragnehmer erhält von Seiten der Auftraggeber eine Vergütung für die Durchführung der Planung, Erschließung, Vermarktung etc., die im Wettbewerb ermittelt wird. Den Erwerb der Flächen muss er zunächst vorfinanzieren, es besteht die Möglichkeit, dass die Auftraggeber für ein hierfür notwendiges Darlegen eine Bürgschaftserklärung abgeben. Nach der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen und dem Verkauf der Baugrundstücke wird eine Schlussbilanz für das Projekt aufgestellt. Ein positiver Projektsaldo ist an die Auftraggeber auszuzahlen, ein negativer Projektsaldo wird von den Auftraggebern ausgeglichen.
Die bisherige Formulierung, dass etwaige Gewinne oder Verluste hälftig zwischen Auftraggebern und Auftragnehmer geteilt werden, war missverständlich formuliert und ist so nicht korrekt. Ergibt die Schlussbilanz nach Herstellung der Erschließungsanlagen und Verkauf der Baugrundstücke einen positiven Projektsaldo, ist dieser an die Auftraggeber auszuzahlen. Ein negativer Projektsaldo wird durch die Auftraggeber ausgeglichen.
Bei dem zu entwickelnden Gebiet handelt es sich zudem um ein Industrie- und Gewerbegebiet.