Rahmenvereinbarung für den Kauf von Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-083
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für den Kauf von Lizenzen
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt auf der Basis dieses Vergabeverfahrens, den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Kauf von Lizenzen für das bestehende Mobile-Device-Management Relution, zu vergeben.
Landkreis Hildesheim Bischof-Janssen-Str. 31 31134 Hildesheim
Es sollen 15.000 Lizenzen für das bereits bestehende Mobile-Device-Management Relution gekauft und vom Auftragnehmer geliefert bzw. bereitgestellt werden.
Der Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung gem. § 31 Abs. 6 VgV entfällt in dieser Ausschreibung. Bei dem Mobile-Device-Management Relution handelt es sich um die bereits im Einsatz befindliche Lösung des
Landkreis Hildesheim. Diese soll durch den Kauf von weiteren Lizenzen erweitert werden. Eine Neubeschaffung einer anderen Mobile-Device-Management-Lösung ist aktuell nicht vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Verfahren muss vor dem Schulbeginn nach Ende der Sommerferien abgeschlossen sein
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bechtle GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bechtle.com/unternehmen/bechtle-standorte/systemhaus/hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYYSS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.