Open-House-Verfahren für Qualitätsverträge nach § 110a SGB V für den Leistungsbereich Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patient:innen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-035-BB
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 166-471657)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://aok-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Open-House-Verfahren für Qualitätsverträge nach § 110a SGB V für den Leistungsbereich Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patient:innen
Ziel von Qualitätsverträgen ist die Erprobung, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt.
Um dieses Ziel zu erreichen, beabsichtigt die AOK Niedersachsen zeitlich befristete Qualitätsverträge für den oben (Abschnitt II.1.1)) genannten Leistungsbereich mit Krankenhäusern in Niedersachsen zu schließen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
5. Rechtzeitig bis zum 15.9.2022, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 30.9.2022 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 15.9.2022 und dem 29.9.2022 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
5. Rechtzeitig bis zum 15.9.2022, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 30.9.2022 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 15.9.2022 und dem 29.9.2022 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des Kalendermonats, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.