Rahmenvertrag indirekte Fernwärmeübergabestationen Referenznummer der Bekanntmachung: 20220803
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag indirekte Fernwärmeübergabestationen
Rahmenvertrag für Lieferung von indirekten Fernwärme-Übergabestationen
Es wird geschätzt, das in 2023 ca. 230, in 2024 ca. 285 und in 2025 ca. 400 indirekte Fernwärme-Übergabestationen gemäß der beigefügten technischen Spezifikationen beschafft werden.
Der Auftragnehmer sichert zu, dass die technischen Spezifikationen gemäß der angehängten Dokumente über die gesamte
Vertragslaufzeit eingehalten werden.
Die enercity Netz GmbH führen die Störbeseitigungen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Stationen mit eigenem Personal durch. Um kurze Reaktionszeiten zu garantieren (Versorgungssicherheit), hält die enercity Netz GmbH standardisiertes Ersatzmaterial vor. Aus diesem Grund sind die Bauteile explizit vorgegeben.
Im beigefügten Handbuch der Kompaktstation der enercity Netz GmbH sind Anschlussmaße der Kompaktstationen angegeben. Diese sind den Abnehmern (Bauherren, Verbrauchern und Installateuren) bekannt und dessen Beauftragte planen und bauen mit diesen Angaben. Daher sind die Abmaße in der
Konstruktion verbindlich einzuhalten.
Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit erfolgt eine Aufteilung zwischen den 2 wirtschaftlich günstigsten Anbieter in Höhe von 75% (wirtschaftlich günstigster) und 25% (zweitwirtschaftlich günstigster).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Unternehmensdarstellung mit Angaben zur Gesellschafterstruktur und der Unternehmensorganisation
2) Erklärung, dass eine ordnungsgemäßen Anmeldung- bzw. Eintragung der Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Herkunftslandes erfolgte
3) Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen.
4) Erklärung, dass die Vorgaben des §§ 4 und 5 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz sowie die
Vorgaben des MiLoG eingehalten werden.
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung
der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen
(Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die
Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die
Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 4.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
und den Umsatz für die zu vergebenden Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren (2019, 2020 und 2021).
2) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Nachweis über drei Referenzprojekte
Es sind Referenzen anzugeben, welche nach Art, Umfang und Komplexität mit den zu vergebenden Lieferungen vergleichbar ist und deren Vertragsende zum Zeitpunkt des Schlusstermins nicht
länger als 5 Jahre zurückliegen.
Vergleichbar heißt in diesem Zusammenhang:
- Rahmenvertrag mit einer mehrjährige Laufzeit
- Anzahl größer 100 Anlagen pro Jahr
Gewertet werden nur die in den Formblättern genannten Referenzen. Die Angaben erfolgen unter Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen
stichprobenartig zu prüfen.
2) Erklärung über die jährlichen Fertigungskapazitäten der jeweiligen geforderten Größen DN20, DN25, DN40
und DN50 sowie E25, E32, E40, E50, E65, E80 und E100.
3) Eigenerklärung das die hier geforderten Fertigungskapazitäten während der gesamten Vertragslaufzeit vorhanden sind.
4) Eigenerklärung das die hier geforderte Lieferzeit von 3 Wochen eingehalten wird.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der
unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 16.09.2022 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0RTFU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.