GEWO Gas- und Stromlieferung Referenznummer der Bekanntmachung: 09/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48527
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewo-nordhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
GEWO Gas- und Stromlieferung
Lieferung von Erdgas und Strom für Abnahmestellen der GEWO mbH in 2 Losen.
Lieferung von Erdgas
Nordhorn
Lieferung von Erdgas für ca. 80 SLP-Abnahmestellen der GEWO mbH. Der prognostizierte Verbrauch pro Jahr beträgt zZ ca. 7,6 Mio. kWh Erdgas. Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am 01.01.2026, 06:00 Uhr automatisch.
Sollten sich mehr als 5 geeignete Bewerber je Los am Vergabeverfahren beteiligen, werden die eingegangenen Teilnahmeanträge je Los anhand der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Matrix bewertet.
Lieferung von Strom
Nordhorn
Lieferung von Strom für ca. 300 SLP-Abnahmestellen der GEWO mbH. Der prognostizierte jährliche Verbrauch beträgt ZZ ca. 230.000 kWh Strom. Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am 01.01.2026, 00:00 Uhr automatisch.
Sollten sich mehr als 5 geeignete Bewerber je Los am Vergabeverfahren beteiligen, werden die eingegangenen Teilnehmeranträge je Los anhand der in der Vergabeunterlagen enthaltenen Matrix bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen) gem. § 44 (1) VgV;
2) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er als Energieversorgungsunternehmen i.S.d. § 3 Nr. 18 EnWG in die Liste der Bundesnetzagentur gem. § 5 EnWG aufgenommen ist;
3) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 (1) Ziff. 1 - 10,(4) Ziff. 1 und 2 GWB und 124 (1) Ziff. 1 - 9 GWB besteht (im Original unterschrieben einzureichen).
Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung des Bewerbers durch Einholung einer Bescheinigung gem. § 48 (4), (5) VgV zu überprüfen.
4) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen (Lieferung Gas (Los1) oder Strom (Los2)), jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
5) Referenzliste über vergleichbare Leistungen (Lieferung von Gas (Los1) oder Strom (Los2)) aus den letzten 5 Jahren mit mind. 2-jähriger ununterbrochener Belieferung an Kunden mit mind. 100 SLP-Abnahmestellen (Gas - Los1) bzw. 200 SLP-Abnahmestellen (Strom - Los2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnehmerunterlagen inkl. Bewertungsmatrix sind vor Abgabe des Teilnehmerantrags zwingend über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) herunterzuladen.
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen sind über das Vergabeportal spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu beantragen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRXDFGK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbeihilfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.